Grenzpendler, Homeoffice

Grenzpendler: Neue 34-Tage-Regel für Homeoffice entlastet Tausende

19.01.2026 - 06:00:12

Eine wichtige Neuregelung im deutsch-niederländischen Steuerrecht bringt endlich Klarheit für Tausende Grenzpendler. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine vereinfachte Besteuerung für bis zu 34 Homeoffice-Tage pro Jahr.

Im Zentrum steht eine Bagatellgrenze von 34 Arbeitstagen. Innerhalb dieses Rahmens ändert sich die steuerliche Situation für Pendler nicht: Das Gehalt wird weiterhin vollständig im Land des Arbeitgebers versteuert, so als wäre die Arbeit vor Ort geleistet worden. Das ist ein großer Fortschritt. Bisher führte bereits ein einziger Homeoffice-Tag im Wohnsitzland zu einer komplizierten Aufteilung der Einkünfte und oft zu doppelten Steuererklärungen.

Jeder Tag, an dem mehr als 30 Minuten von zu Hause gearbeitet wird, zählt als Homeoffice-Tag. Diese klare Definition soll Auslegungsschwierigkeiten vermeiden. Die Regel gilt für Angestellte in der Privatwirtschaft ebenso wie für Beamte und schafft dringend benötigte Planungssicherheit.

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Entlastung für Unternehmen und Arbeitnehmer in der Grenzregion

Für die Wirtschaft in Grenzgebieten wie Aachen, Kleve oder Heinsberg ist die Neuregelung ein wichtiger Standortfaktor. Der enorme bürokratische Aufwand für die Lohnbuchhaltung entfällt für bis zu 34 Tage. Unternehmen können ihren Mitarbeitern nun mehr Flexibilität bieten, ohne steuerliche Fallstricke fürchten zu müssen. Das stärkt die Attraktivität, Fachkräfte aus dem Nachbarland zu gewinnen.

Doch Vorsicht: Für die Sozialversicherung gilt eine andere, großzügigere Regel. Hier können Grenzpendler bis zu 49,9 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, ohne dass sich ihr Status ändert. Firmen müssen also weiterhin beide Grenzen im Blick behalten – 34 Tage für die Steuer und knapp 50 Prozent für die Sozialversicherung.

Ein langer Weg zur Rechtssicherheit

Die Einigung ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen, vorangetrieben vom Land Nordrhein-Westfalen. In der Pandemie gab es befristete Sonderregeln. Nach deren Auslaufen klaffte eine rechtliche Lücke, die die moderne Arbeitsrealität ignorierte. „Damit wird endlich Rechtssicherheit geschaffen“, kommentiert NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk den Erfolg. Die Lösung orientiert sich an einer bereits seit 2024 geltenden Regelung zwischen Deutschland und Luxemburg.

Reicht die 34-Tage-Grenze aus?

Die neue Regelung wird als Fortschritt gefeiert, gilt aber vielen nur als erster Schritt. Für Pendler, die regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche von zu Hause arbeiten, ist die Grenze schnell erreicht. Berichten zufolge streben Nordrhein-Westfalen und die Niederlande bereits eine Ausweitung an.

Verhandlungen über eine großzügigere Lösung, die vielleicht bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit steuerlich unschädlich stellt, laufen. Die jetzt in Kraft getretene Vereinbarung zeigt den politischen Willen, pragmatische Antworten auf die flexible Arbeitswelt von morgen zu finden.

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