OnStar, US-Behörde

GM und OnStar: US-Behörde stoppt heimlichen Verkauf von Fahrerdaten

14.01.2026 - 23:32:12

Die US-Handelsaufsicht untersagt General Motors für fünf Jahre den Handel mit Fahrverhaltensdaten und setzt neue Datenschutzstandards für die gesamte Automobilbranche.

Die US-Handelsaufsicht FTC verbietet General Motors für fünf Jahre den Verkauf sensibler Fahrzeugdaten an Auskunfteien. Das wegweisende Urteil soll Millionen Autofahrer schützen, deren Verhalten heimlich an Versicherer floss – und sendet ein Signal an die gesamte Branche.

Die Federal Trade Commission (FTC) hat einen historischen Präzedenzfall geschaffen. Sie untersagte dem Autoriesen General Motors (GM) und seinem Tochterunternehmen OnStar mit sofortiger Wirkung, sensible Fahrerdaten an Auskunfteien weiterzugeben. Die Behörde wirft GM vor, über Jahre hinweg präzise Standortdaten und Fahrverhalten von Millionen Kunden gesammelt und verkauft zu haben – ohne deren ausdrückliche Einwilligung. Die betroffenen Daten umfassten unter anderem Informationen zu Überschreitungen der Geschwindigkeitsbegrenzung, starkem Bremsen und nächtlichen Fahrten.

Wie aus dem „Smart Driver“ ein Datenlieferant wurde

Im Zentrum der Vorwürfe steht das als Hilfsprogramm beworbene Feature „Smart Driver“. GM präsentierte es Kunden als Werkzeug zur Verbesserung des eigenen Fahrstils. Laut FTC diente es in erster Linie einem anderen Zweck: der gewinnbringenden Sammlung von Telematikdaten. Das System erfasste bis zu alle drei Sekunden Informationen, verpackte sie und verkaufte sie an Datenhändler wie LexisNexis und Verisk.

Diese Firmen erstellten daraus Risikoprofile und „Fahr-Scores“ für einzelne Verbraucher. Versicherungsgesellschaften kauften die Berichte, um Prämien zu kalkulieren. Die Folge für viele ahnungslose Fahrer: überraschend hohe Versicherungsbeiträge. Die FTC monierte, GMs Datenschutzerklärungen seien zu vage gewesen. Viele Betroffene hätten erst durch die Beitragserhöhungen vom Handel mit ihren Daten erfahren.

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Fünf Jahre Verbot, 20 Jahre strengere Auflagen

Die Einigung zwischen FTC und GM sieht drastische Maßnahmen vor. Die Kernforderung ist ein fünfjähriges Verbot, Geolokations- und Fahrverhaltensdaten an Auskunfteien weiterzuleiten. Damit wird der Datenfluss, der zu den Schäden führte, direkt unterbunden.

Darüber hinaus muss sich GM für 20 Jahre an deutlich strengere Datenschutzregeln halten. Das Unternehmen muss für die Sammlung, Nutzung und Weitergabe von Fahrzeugdaten nun die ausdrückliche und affirmative Einwilligung der Verbraucher einholen. Notdienste sind von dieser Regel ausgenommen. Zudem sind GM und OnStar verpflichtet, allen US-Kunden klare Werkzeuge bereitzustellen, um Kopien ihrer Daten anzufordern oder deren Löschung zu verlangen. Wo technisch möglich, müssen Fahrer zudem die Erfassung präziser Standortdaten deaktivieren können.

Ein Weckruf für die gesamte Automobilindustrie

Die Entscheidung markiert den Höhepunkt wachsender regulatorischer Bedenken. Bereits im Mai 2024 warnte die FTC die Branche vor den Risiken des Datensammelns. Die Behörde betrachtet persistente Standortdaten – ob vom Smartphone oder Fahrzeug – als höchst sensibel. Der Fall GM ist ihr erster entschiedener Schritt, diese Grundsätze direkt bei einem Automobilhersteller durchzusetzen.

Für die Industrie war die Monetarisierung von Fahrzeugdaten lange ein verlockendes Zukunftsgeschäft. Dieses Urteil unterstreicht nun die rechtlichen und reputativen Risiken, wenn transparente Einwilligung nicht Priorität hat. Die Botschaft der FTC ist klar: Die Ära des heimlichen Datenhandels in der Connected-Car-Branche ist vorbei.

Die Folgen: Neue Standards für Transparenz und Kontrolle

Die Auswirkungen des Urteils werden weit über GM hinausreichen. Hersteller mit ähnlichen Daten-Sharing-Programmen stehen nun unter Beobachtung. Die Einigung setzt einen neuen Maßstab dafür, was Aufsichtsbehörden als rechtmäßigen Umgang mit Verbraucherdaten betrachten.

GM gab an, das „Smart Driver“-Programm bereits eingestellt und die Beziehungen zu den Datenhändlern beendet zu haben. Für die gesamte Branche bedeutet dies: Privacy-by-Design wird zum Muss. Kunden dürften künftig bei Datenteilungs-Features auf explizite Opt-in-Abfragen statt auf versteckte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen treffen. Der Fahrer soll wieder Herr über seine Daten sein.

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