Glatteis-Chaos: Wer zahlt, wenn der Weg zur Arbeit zur Gefahr wird?
30.12.2025 - 04:45:12Bei extremem Winterwetter trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko und hat keinen Lohnanspruch für ausgefallene Stunden. Flexibles Homeoffice und frühe Kommunikation sind praktische Lösungen.
Der kälteste Weihnachtszeitraum seit 15 Jahren hat Deutschland im Griff und stellt Beschäftigte vor eine drängende Frage: Was passiert mit dem Lohn, wenn Blitzeis den Arbeitsweg unmöglich macht? Nach dem historischen Wintereinbruch und massiven Glatteiswarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) herrscht auf den Straßen Chaos – von der Massenkarambolage auf der A1 bis zu zahlreichen Unfällen in Nordrhein-Westphalia. Während die Berliner Feuerwehr zur Vermeidung unnötiger Fahrten rät, müssen viele Arbeitnehmer dennoch ihre Pflichten erfüllen.
Das „Wegerisiko“: Eine klare, aber harte Regel
Die Rechtslage ist für viele überraschend eindeutig: Das Wegerisiko trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer. Das bedeutet, er ist für das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz verantwortlich – selbst bei höherer Gewalt wie dem aktuellen Extremwetter. Die juristische Maxime „Ohne Arbeit kein Lohn“ gilt. Für ausgefallene Arbeitsstunden aufgrund von Straßenglätte, Zugausfällen oder Staus besteht kein gesetzlicher Lohnanspruch.
„Die Hürde für ein entschuldigtes Zuspätkommen ist derzeit besonders hoch“, erklären Arbeitsrechtler. Der DWD hatte die gefährlichen Bedingungen für die Nacht zum 30. Dezember frühzeitig angekündigt. Von Arbeitnehmern wird erwartet, dass sie Vorkehrungen treffen: deutlich früher losfahren, auf alternative Verkehrsmittel umsteigen oder das Fahrzeug winterfest machen. Wer trotz aller Bemühungen zu spät kommt, muss zwar keine Abmahnung fürchten, erhält aber auch keinen Lohn für die versäumte Zeit.
Homeoffice als pragmatischer Ausweg
Angesichts der gefährlichen Bedingungen setzen viele Unternehmen auf Pragmatismus statt auf starre Regelauslegung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice wegen schlechten Wetters gibt es zwar nicht, doch Flexibilität liegt im beiderseitigen Interesse.
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Historischer Wintereinbruch als Auslöser
Die aktuelle Diskussion wird von einem Wetterereignis historischen Ausmaßes befeuert. Laut DWD waren die Durchschnittstemperaturen vom 24. bis 26. Dezember die niedrigsten seit 2010. In Harzgerode (Sachsen-Anhalt) wurden minus 12,1 Grad Celsius gemessen. Diese extreme Kälte, verbunden mit Tiefdruckgebieten aus Nordwest, hat die flächendeckende Glatteisbildung verursacht, die den Verkehr lahmlegt. Bis zum Jahreswechsel rechnet der DWD weiter mit Schnee in den Alpen und glatten Straßen im Nordosten.
Was Beschäftigte jetzt tun sollten
Die Wetterprognosen deuten auf eine leichte Wetterwende zum Jahreswechsel hin. Bis dahin bleiben die Straßen jedoch gefährlich. Der wichtigste Rat für Arbeitnehmer lautet: frühzeitig kommunizieren. Ein Anruf beim Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn ist nicht nur eine vertragliche Mitteilungspflicht, sondern oft der erste Schritt zu einer einvernehmlichen Lösung. So lassen sich Sicherheit und Einkommen in diesem historischen Winterfrost in Einklang bringen.


