GKV, TCM-Kassenleistungen

GKV: 50-Milliarden-Sparpaket bedroht TCM-Kassenleistungen

06.12.2025 - 07:12:12

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat ein drastisches Sparpaket vorgelegt. Während Standardleistungen unangetastet bleiben, geraten freiwillige Zusatzangebote wie Akupunktur und Tuina unter Druck – ausgerechnet jetzt, wo Millionen Versicherte mit Rekord-Zusatzbeiträgen konfrontiert sind.

Was bedeutet das konkret für Patienten, die auf Traditionelle Chinesische Medizin setzen? Ein Überblick über die aktuelle Lage und was 2025 sowie 2026 zu erwarten ist.

Am 3. Dezember 2025 legte der GKV-Spitzenverband der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzten Reformkommission ein 77-seitiges Papier vor. Rund 50 Einzelmaßnahmen sollen die klaffende Finanzlücke im System schließen – ohne weitere Belastung der Versicherten.

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„Wir haben ein Ausgaben-, kein Einnahmenproblem”, heißt es in der Vorlage. Die Stoßrichtung ist klar: Abbau wirtschaftlicher Fehlanreize in Klinik und Praxis, schärfere Preisregulierung bei Arzneimitteln und das Aufbrechen ineffizienter Strukturen in der medizinischen Versorgung.

Doch was die Kassen als Effizienzgewinn verkaufen, sorgt bei Patientenvertretern für Alarmstimmung. Wenn von „ineffizienten Strukturen” die Rede ist, stehen oft gerade jene Satzungsleistungen auf der Streichliste, mit denen Kassen bislang um Mitglieder warben. TCM-Behandlungen jenseits der Standard-Schmerztherapie werden fast ausschließlich aus diesen freiwilligen Budgets finanziert – und genau die stehen nun massiv unter Druck.

TCM-Leistungen 2025: Der Status quo

Trotz der angespannten Haushaltslage haben die großen Krankenkassen ihre TCM-Angebote zum Jahreswechsel weitgehend beibehalten. Aus gutem Grund: Die Leistungen gelten als wichtiger Wettbewerbsfaktor im Kampf um Versicherte.

Regelleistungen: Der geschützte Kern

Der „Goldstandard” erstattungsfähiger TCM bleibt 2025 unangetastet. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, Akupunktur bei zwei spezifischen Indikationen zu übernehmen – sofern ein approbierter Arzt (kein Heilpraktiker) die Behandlung durchführt:

  • Chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen, die seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • Chronische Kniegelenkschmerzen bei Gonarthrose (Kniegelenkverschleiß)

Satzungsleistungen: Wo sich die Kassen unterscheiden

Die Schere zwischen den Kassen öffnet sich bei den freiwilligen Zusatzleistungen weiter. Anfang Dezember 2025 zeigt sich folgendes Bild:

  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Seit 1. Januar 2025 erstattet die Kasse im Rahmen ihres aktualisierten „Naturheilverfahren”-Budgets bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für Behandlungen wie Tuina (chinesische Manualtherapie) und Qigong – neben anthroposophischen Verfahren.

  • Barmer: Die Kasse führt ihren Vertrag zur „Besonderen Versorgung” mit der Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin in Essen-Mitte fort. Das Programm deckt TCM-Behandlungen speziell bei chronischen Kopfschmerzen und Migräne ab – eine Indikation, die standardmäßig nicht von der GKV übernommen wird.

  • AOK Sachsen-Anhalt: Hier läuft das Zuschussmodell weiter, bei dem Osteopathie und alternative Arzneimittel über ein Gesundheitskonto abgerechnet werden können – typischerweise 40 bis 60 Euro pro Sitzung bis zur Jahresobergrenze.

Fazit für Patienten: Jetzt den Leistungskatalog der eigenen Kasse checken. Sollte das 50-Milliarden-Sparziel nicht anderweitig erreicht werden, könnten kleinere Kassen diese freiwilligen Budgets im Laufe des Jahres 2026 stillschweigend kürzen.

Wissenschaftliche Bewertung: Was der IGeL-Monitor sagt

Die Erstattungsdebatte wird zunehmend evidenzbasiert geführt. Der IGeL-Monitor – ein Portal des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen – aktualisiert kontinuierlich seine Bewertungen von Selbstzahlerleistungen (IGeL).

Im Kontext der 2025er-Reformen sind zwei TCM-Bewertungen entscheidend:

  1. Migräneprophylaxe: Der Monitor stuft Akupunktur zur Migränevorbeugung als „tendenziell positiv” ein. Diese Einschätzung ist das zentrale Argument für Kassen wie die Barmer, ihre Sonderverträge auch in Sparzeiten zu rechtfertigen.

  2. Schwangerschaftsbeschwerden: Akupunktur bei Übelkeit oder Rückenschmerzen während der Schwangerschaft bleibt aufgrund uneinheitlicher Studienlage „unklar” bewertet. Für die meisten Schwangeren bleibt dies 2025 eine Selbstzahlerleistung zwischen 30 und 70 Euro pro Sitzung.

Branchenreaktion: Zwischen Hoffnung und Skepsis

Die Reaktionen auf das Sparpaket vom 3. Dezember fielen prompt aus. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und andere Ärzteorganisationen warnen vor „Budgetdeckeln”, die den Patientenzugang zu notwendiger Versorgung einschränken könnten.

Für die TCM-Branche birgt die Situation ein doppeltes Risiko: Erstens könnten die Kassen bei verschärfter „Effizienz”-Kontrolle gezwungen werden, ihre optionalen Leistungen zu standardisieren – was Nischen-TCM-Angebote eliminieren würde. Zweitens macht der gestiegene Zusatzbeitrag (durchschnittlich rund 2,5 Prozent zusätzlich zum 14,6-Prozent-Basissatz) die Versicherten preissensibler, was die Nachfrage nach IGeL-TCM-Leistungen dämpfen könnte.

Worauf Patienten im ersten Quartal 2026 achten sollten

  • März 2026: Die Reformkommission soll ihre ersten Ergebnisse zum GKV-Vorschlag präsentieren. Das wird der entscheidende Moment für die Zukunft der Satzungsleistungen.

  • Bonusprogramme: Kassen werden TCM-Finanzierung verstärkt in Bonusprogramme verlagern – Versicherte sammeln Punkte für gesundes Verhalten und „kaufen” sich damit TCM-Leistungen. Eine Kostenkontrollstrategie mit Marketing-Appeal.

Für 2025 bleibt die TCM-Erstattung in ihrer aktuellen Form bestehen. Doch die finanziellen Winde drehen sich. Patienten, die auf alternative Medizin angewiesen sind, sollten ihre verfügbaren Satzungsleistungen zu Jahresbeginn ausschöpfen und die finanzielle Entwicklung ihrer Kasse nach den Dezember-Ankündigungen genau verfolgen. Denn eines ist klar: Der Reformdruck ist real – und er wird 2026 zunehmen.

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