Gewerkschaftsbeiträge, Steuerregel

Gewerkschaftsbeiträge: Neue Steuerregel bringt Millionen Erleichterung

18.01.2026 - 03:02:12

Seit Jahresbeginn können Mitglieder ihre Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich geltend machen. Dies bringt eine direkte finanzielle Entlastung und soll die Tarifbindung stärken.

Seit Jahresbeginn können Gewerkschaftsbeiträge erstmals zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgesetzt werden. Diese steuerliche Neuregelung entlastet Millionen Mitglieder direkt und soll die Tarifbindung stärken.

Finanzielle Entlastung für Millionen Mitglieder

Die zentrale Änderung ist einfach, hat aber große Wirkung: Bisher konnten Arbeitnehmer ihre Gewerkschaftsbeiträge nur dann steuermindernd geltend machen, wenn ihre gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro überstiegen. Für die meisten Mitglieder war dieser Abzug damit wirkungslos. Seit dem 1. Januar 2026 gilt nun ein neuer Passus im Einkommensteuergesetz. Die Beiträge werden zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt – unabhängig von anderen Ausgaben.

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Viele Gewerkschaftsmitglieder wissen nicht, dass sie durch die neue Regelung jetzt direkt Geld vom Finanzamt zurückbekommen können. Wer 2026 eine Einkommensteuererklärung abgibt und die gezahlten Beiträge in der Anlage N einträgt, kann je nach Steuersatz 25–35 % des Jahresbeitrags zurückerstattet bekommen. Unser kostenloser MeinElster‑Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Anlage N korrekt ausfüllen, welche Nachweise nötig sind und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Jetzt MeinElster-Anleitung herunterladen

Das bedeutet konkret: Jedes Gewerkschaftsmitglied profitiert jetzt steuerlich. Je nach individuellem Steuersatz können zwischen 25 und 35 Prozent des Jahresbeitrags zurückerstattet werden. Die Bundesregierung schätzt die jährliche Gesamtentlastung auf rund 160 Millionen Euro. Die Regelung gilt nicht nur für aktive Arbeitnehmer, sondern auch für Rentner, die weiterhin Mitglied sind.

Politisches Ziel: Stärkung der Sozialpartnerschaft

Hinter der Gesetzesänderung steht eine klare politische Absicht. Die damalige Regierungskoalition wollte mit der Neuregelung die organisierte Arbeitnehmerschaft gezielt stärken. Die Tarifautonomie, im Grundgesetz verankert, soll so gestützt werden. Indem die Mitgliedschaft finanziell attraktiver wird, erhofft man sich eine höhere Tarifbindung und eine stabilere Sozialpartnerschaft.

Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßen den Schritt als lang erkämpften Erfolg. Sie sehen darin eine Anerkennung ihrer Arbeit: Gewerkschaftsbeiträge sind keine bloße Ausgabe, sondern eine Investition in faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen.

So nutzen Sie den neuen Steuervorteil

Um von der Neuregelung zu profitieren, müssen Mitglieder für das Jahr 2026 eine Einkommensteuererklärung abgeben. Der entscheidende Schritt: Die gezahlten Beiträge müssen in der Anlage N eingetragen werden. Als Nachweis dient eine Beitragsbescheinigung, die die Gewerkschaften in der Regel automatisch oder auf Anfrage ausstellen.

Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine weisen ihre Mandanten bereits gezielt auf diese neue Möglichkeit hin. Besonders profitieren jene, deren Werbungskosten bisher unter der Pauschbetragsgrenze lagen. Für sie ergibt sich erstmals ein direkter finanzieller Vorteil aus der Mitgliedschaft.

Teil eines größeren Steuerpakets

Die verbesserte Absetzbarkeit ist nur ein Teil der Steueränderungen, die 2026 in Kraft traten. Zum Paket gehören auch die Anhebung des Grundfreibetrags und Anpassungen bei der Pendlerpauschale.

Experten erwarten, dass die Neuregelung zu mehr Steuererklärungen führen könnte. Viele, für die sich eine Erklärung bisher nicht lohnte, werden sie nun wohl einreichen. Die Gewerkschaften sehen den Schritt als wichtiges Signal, fordern aber weitere Maßnahmen. Ein Bundestariftreuegesetz bleibt auf ihrer Agenda, um die Tarifbindung in Deutschland nachhaltig zu erhöhen.

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