Gewerbesteuer, Mindesthebesatz

Gewerbesteuer: Mindesthebesatz steigt auf 280 Prozent

20.01.2026 - 09:31:12

Die Bundesregierung erhöht den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent, um Steuertricks zu unterbinden. Kommunen erwarten jährliche Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Euro.

Die Bundesregierung erhöht den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer deutlich. Ziel ist es, Steuertricks von Unternehmen zu unterbinden und die Einnahmen der Kommunen zu stärken.

Kampf gegen Steueroasen im Inland

Der Kern der Reform: Der gesetzliche Mindesthebesatz steigt von 200 auf 280 Prozent. Er gilt erstmals für den Erhebungszeitraum 2027. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) treibt die Änderung voran. Sie soll verhindern, dass Firmen ihren Sitz nur auf dem Papier in steuergünstige Gemeinden verlegen.

Diese Praxis war lange ein Dorn im Auge großer Städte. Unternehmen konnten so ihre Steuerlast drücken, ohne tatsächlich Arbeitsplätze oder Wertschöpfung in die „Steueroasen“ zu verlagern. Klingbeil spricht von einer Frage der Steuergerechtigkeit. Die Neuregelung ist Teil der Finanzstrategie der seit Mitte 2025 regierenden Union-SPD-Koalition.

Kommunen profitieren von Millionen-Mehrertrag

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Kommunen. Sie dürfen ihre Hebesätze zwar frei festlegen, der Bund setzt nun aber eine höhere Untergrenze. Die Regierung rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von rund 200 Millionen Euro pro Jahr für den kommunalen Bereich.

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Die meisten Städte und Gemeinden liegen mit ihren Sätzen ohnehin weit über dem neuen Minimum. Der Durchschnitt lag 2025 laut DIHK bei 438 Prozent. Die Reform zielt daher gezielt auf wenige Ausreißer-Gemeinden ab, die mit Niedrigsteuern lockten.

Für hoch verschuldete Großstädte bedeutet das eine Entlastung. Der Druck, selbst die Steuern zu senken, um konkurrenzfähig zu bleiben, sinkt. Gemeinden, die ihr Geschäftsmodell auf den 200-Prozent-Satz aufgebaut haben, müssen umdenken.

Wirtschaft reagiert verhalten auf Reform

Die Wirtschaft beobachtet die Pläne mit gemischten Gefühlen. Verbände unterstützen zwar den Grundsatz fairer Besteuerung. Sie warnen aber vor der insgesamt steigenden Steuerlast in Deutschland.

Experten sehen in der Anhebung jedoch weniger eine generelle Steuererhöhung. Vielmehr handle es sich um eine notwendige Harmonisierung. Der DIHK verweist auf die komplexe Landschaft unterschiedlicher Hebesätze, die Unternehmen heute meistern müssen.

Die Maßnahme ist Teil des „Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes“. Damit verbindet die Regierung die Schließung von Schlupflöchern mit einer Modernisierung des Beratungsrechts.

Nächste Schritte und Ausblick

Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag. Da die Koalitionspartner sich einig sind, rechnen Beobachter mit einem zügigen Verfahren.

Bis zur Anwendung 2027 bleibt Zeit zur Umstellung. Für das laufende Jahr 2026 gilt weiterhin der alte Mindestsatz von 200 Prozent. Steuerberater erwarten dennoch eine Welle von Umstrukturierungen. Viele Firmen werden ihre Holding-Konstrukte in Niedrigsteuergemeinden überprüfen müssen.

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