Gerichtsurteil erschüttert Spitzengehalts-Branchen
13.01.2026 - 11:13:12Ein Hamburger Gericht stellt klar: Auch Top-Verdiener in Anwaltskanzleien unterliegen den strengen Regeln des Arbeitszeitgesetzes. Die bisherige Praxis der reinen Abrechnungsstunden ist für den Gesundheitsschutz nicht ausreichend.
HAMBURG – Ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (VG Hamburg) beendet eine lange Branchenpraxis. Das Gericht bestätigte mit seinem Beschluss (Az. 21 K 1202/25), dass selbst hochbezahlte Associates in Großkanzleien nicht von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und den täglichen Höchstgrenzen befreit sind. Das Urteil aus dem Spätjahr 2025 sorgt am 13. Januar 2026 für intensive Diskussionen in den Personalabteilungen von Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Investmentbanking.
Kein Sonderstatus für hochbezahlte Angestellte
Im Zentrum des Falls stand eine internationale Wirtschaftskanzlei aus Hamburg. Sie hatte sich gegen eine Anordnung der örtlichen Arbeitsschutzbehörde gewehrt, für ihre Associates ein System zur Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und -dauer einzuführen.
Die Kanzlei argumentierte, ihre angestellten Anwälte seien als leitende Angestellte einzustufen. Ihr hohes Gehalt, ihr eigenverantwortliches Arbeiten und die “vertrauensbasierte” Natur der Tätigkeit sprächen dagegen, starre Zeiterfassung vorzuschreiben.
Viele Kanzleien verlassen sich allein auf “Billable Hours” – genau das bemängelt das VG Hamburg. Abrechnungssysteme erfassen aber meist nur Nettozeiten und bilden Pausen, Reisezeiten oder administrative Tätigkeiten nicht ab. Das kostenlose E‑Book zur Arbeitszeiterfassung liefert fertige Mustervorlagen, Stundenzettel und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Personaler und Compliance-Verantwortliche die Brutto-Arbeitszeit rechtssicher dokumentieren können. Arbeitszeiterfassung jetzt rechtssicher umsetzen (kostenloses E‑Book)
Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Hohes Einkommen und akademische Qualifikation führten nicht automatisch zu einer Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz. Angestellte Anwälte verfügten in der Regel nicht über die notwendige Personalverantwortung, etwa für Einstellungen und Entlassungen. Damit gelten für sie die 10-Stunden-Tagesgrenze und die 11-stündige Ruhezeit uneingeschränkt.
Abrechnungsstunden sind kein Arbeitsschutz-Nachweis
Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft die branchenübliche Praxis der “Billable Hours”. Das Gericht lehnte den Einwand der Kanzlei ab, ihr bestehendes Abrechnungssystem erfülle die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Die Richter stellten einen grundlegenden Unterschied zwischen “wirtschaftlicher” und “biologischer” Zeit fest. Abrechnungssysteme erfassen nur die Nettozeit für Mandantenarbeit. Administrative Aufgaben, interne Besprechungen, Reisezeiten oder Fortbildungen bleiben außen vor. Vor allem dokumentieren sie selten Pausen oder konkrete Schichtanfänge und -enden – essenziell für die Einhaltung der Ruhezeiten.
Laut Urteil dient das Arbeitszeitgesetz in erster Linie dem Gesundheitsschutz, nicht der Leistungsmessung. Daher sei ein separates, objektives und zuverlässiges System nötig, um die tatsächliche Anwesenheit und Arbeitsdauer der Mitarbeiter zu erfassen – unabhängig von ihren Abrechnungszielen.
Branche vor strukturellen Veränderungen
Die Veröffentlichung der Urteilsanalyse löst in deutschen Top-Kanzleien und Boutique-Beratungen erhebliche Verunsicherung aus. Jahrzehntelang basierte das Geschäftsmodell dieser Branchen auf der stillschweigenden Erwartung von Extremarbeitszeiten bei entsprechend hohen Gehältern.
Rechtsexperten deuten an, das Urteil könnte einen strukturellen Wandel erzwingen. “Wird die 10-Stunden-Grenze strikt durchgesetzt, wird das traditionelle Leverage-Modell mathematisch schwer aufrechtzuerhalten sein”, kommentiert ein Fachanwalt. In diesem Modell erbringt ein Associate regelmäßig mehr als 2.000 abrechenbare Stunden pro Jahr.
Das Urteil stärkt auch die Position der Aufsichtsbehörden. Der Hamburger Fall selbst ging auf anonyme Hinweise zurück, die von systematischen Verstößen berichteten – mit regelmäßigen Arbeitszeiten von 9 Uhr morgens bis Mitternacht. Das Gericht bestätigt das Recht der Behörden, einzugreifen und Dokumentationspflichten anzuordnen, um solche Selbstausbeutung zu verhindern.
Ausblick: Druck auf Personalabteilungen steigt
Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil, das vor das Oberverwaltungsgericht weitergezogen werden könnte. Dennoch setzt es sofort Maßstäbe für die Personal-Compliance.
Die zentralen Erkenntnisse für HR und Compliance-Verantwortliche:
* Überprüfung des Status: Die Einstufung als leitender Angestellter muss kritisch überprüft werden. Ein hohes Gehalt oder ein prestigeträchtiger Titel reichen für eine Befreiung nicht aus.
* Getrennte Zeiterfassung: Die alleinige Nutzung von Projekt- oder Abrechnungssoftware ist nicht konform. Erforderlich sind dedizierte Systeme zur Erfassung der Brutto-Arbeitszeit.
* Kulturwandel: Unternehmen müssen möglicherweise auf Schichtmodelle oder größere Teams setzen, um Spitzenlasten zu bewältigen – statt auf die individuelle Belastbarkeit zu vertrauen.
Die Botschaft der Gerichte zu Beginn des Jahres 2026 ist eindeutig: Der Gesundheitsschutz ist ein Grundrecht, das nicht durch Vertrag oder Gehalt ausgehebelt werden kann. Das “Gentlemen’s Agreement” im Elitearbeitsmarkt ist offiziell für nichtig erklärt.
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