Gerichtsreform, Amtsgerichte

Gerichtsreform: Amtsgerichte erhalten mehr Kompetenzen

01.01.2026 - 10:52:12

Ab dem 1. Januar 2026 verdoppelt sich die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf 10.000 Euro, was den Anwaltszwang lockert und Berufungshürden erhöht. Die Reform zielt auf schnellere Verfahren und eine bürgernahe Justiz.

Ab heute, dem 1. Januar 2026, gilt in Deutschland eine der größten Justizreformen seit Jahrzehnten. Die Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte verdoppelt sich von 5.000 auf 10.000 Euro. Diese Anpassung soll die lokale Justiz stärken und den Weg zu schnelleren Verfahren ebnen – mit weitreichenden Folgen für Verbraucher, Unternehmen und Anwälte.

Höhere Grenze, weniger Anwaltszwang

Die zentrale Neuerung ist eindeutig: Zivilstreitigkeiten bis zu einem Wert von 10.000 Euro landen künftig beim Amtsgericht. Bisher lag die Schwelle bei 5.000 Euro, alles darüber ging an das Landgericht. Diese erste Erhöhung seit 1993 soll der Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen.

Die praktisch wichtigste Konsequenz betrifft den Anwaltszwang. Vor Landgerichten muss man sich stets von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor Amtsgerichten ist dies nicht zwingend erforderlich. Bürger und Unternehmer können nun also auch bei Streitwerten bis 10.000 Euro selbst vor Gericht ziehen. Das senkt die Kostenhürde für den Rechtsweg. Juristen warnen jedoch: In komplexen Fällen kann die Eigenvertretung für Laien zum Risiko werden.

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Strengere Regeln für Berufungen

Die Reform verschärft zugleich die Hürden für Rechtsmittel. Sie soll die Gerichte entlasten und Verfahren beschleunigen.

Die Mindeststreitsumme für eine Berufung gegen ein Urteil steigt von 600 auf 1.000 Euro. Für Bagatellstreitigkeiten unter dieser neuen Grenze ist das erstinstanzliche Urricht damit in der Regel endgültig. Eine Überprüfung wird zur Ausnahme.

Auch der Zugang zum Bundesgerichtshof (BGH) wird erschwert. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Berufung ist nun erst ab einem Streitwert von 25.000 Euro möglich – zuvor lag die Grenze bei 20.000 Euro. Der BGH soll sich so auf grundsätzliche Rechtsfragen konzentrieren können. Kritiker sehen darin jedoch eine Priorisierung der Effizienz vor dem umfassenden Rechtsschutz.

Spezialisierung und Übergangsregeln

Neben den finanziellen Schwellen fördert das Gesetz auch die fachliche Spezialisierung der Gerichte. Bestimmte Streitigkeiten werden nun unabhängig vom Streitwert bestimmten Spruchkörpern zugewiesen.

So sind etwa reine Nachbarschaftsstreitigkeiten künftig ausschließlich Sache der Amtsgerichte. Komplexere Materien wie Arzthaftungs- oder Vergaberechtssachen landen dagegen bei spezialisierten Kammern der Landgerichte.

Für laufende Verfahren gilt Bestandsschutz. Alle Klagen, die bis zum 31. Dezember 2025 bereits anhängig waren, werden nach den alten Regeln zu Ende verhandelt. Die neuen Zuständigkeitsgrenzen gelten nur für Verfahren, die ab heute eingereicht werden.

Geteilte Reaktionen aus der Justiz

Die Reform stößt in der Anwaltschaft auf ein geteiltes Echo. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußerte im Gesetzgebungsverfahren 2025 deutliche Bedenken. Die Ausweitung der Eigenvertretung auf höhere Streitwerte könne den effektiven Rechtsschutz schwächen, wenn Laien ohne professionelle Hilfe komplexe Verfahren führen müssten.

Befürworter argumentieren dagegen, die Stärkung der Amtsgerichte mache die Justiz bürgernäher. Sie sichere kleinere Gerichtsstandorte und verhindere Schließungen. Das Bundesjustizministerium erhofft sich durch die Verlagerung von Fällen eine bessere Auslastung und schnellere Verfahren in der Fläche.

Was die Reform für die Praxis bedeutet

Die Augen richten sich nun auf die praktische Umsetzung. Gerichtsverwaltungen müssen die neuen Zuständigkeiten umsetzen und die Eingänge korrekt verteilen. Für Unternehmen, insbesondere im Forderungsmanagement, bedeutet die Reform eine sofortige Anpassung ihrer rechtlichen Strategien.

Der langfristige Erfolg wird sich daran messen lassen, ob die Amtsgerichte das höhere Aufkommen bewältigen können – ohne dass Qualität und Verfahrensdauer leiden. Die Justizreform von 2026 ist ein gewagter Balanceakt zwischen Bürgernähe, Effizienz und Rechtsschutz.

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