Geräte-Retter-Prämie, Finanzierungsmodell

Geräte-Retter-Prämie startet mit neuem Finanzierungsmodell

12.01.2026 - 11:15:12

Das neue Förderprogramm 'Geräte-Retter-Prämie' entlastet die Liquidität von Reparaturbetrieben, schließt aber Smartphones aus und fokussiert auf Haushaltsgeräte.

Ab heute müssen Gründer von Reparaturbetrieben keine staatlichen Zuschüsse mehr vorfinanzieren. Die neue Förderung konzentriert sich auf Haushaltsgeräte und schließt Smartphones aus.

Wien, 12. Januar 2026 – Ein neues Förderprogramm verändert ab sofort die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die gesamte Reparaturbranche in Österreich. Die heute gestartete „Geräte-Retter-Prämie“ ersetzt den alten Reparaturbonus und bringt eine entscheidende Neuerung für Unternehmensgründer: Sie entlastet ihre Liquidität radikal. Das jährliche Budget beträgt 30 Millionen Euro.

Der entscheidende Unterschied liegt im Abrechnungsmodus. Bisher mussten die Betriebe den Bonus oft vom Rechnungsbetrag abziehen und auf die Erstattung warten. Jetzt zahlt der Kunde die volle Rechnungssumme sofort an den Dienstleister. Den Förderantrag reicht anschließend der Verbraucher selbst online ein. Für Start-ups entfällt damit das Risiko, tausende Euro an staatlichen Forderungen vorzustrecken.

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Strategische Wende: Fokus auf langlebige Haushaltsgeräte

Während die Finanzierung sicherer wird, hat sich der förderfähige Gerätekreis deutlich verschoben. Ausgeschlossen sind nun Smartphones, Tablets und Mobiltelefone – ein Bereich, der bisher einen Großteil der Reparaturen ausmachte. Das Klimaministerium konzentriert die Mittel stattdessen auf nachhaltigere „Weiße Ware“ und Haushaltsgeräte.

Gefördert wird die Reparatur von:
* Großgeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Herden.
* Kleingeräten inklusive Kaffeemaschinen und Staubsaugern.
* Werkzeugen wie Elektrobohrern.
* Neu aufgenommen: Medizin- und Pflegegeräte, etwa Elektrorollstühle.

Die Fördersumme deckt 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal jedoch 130 Euro. Für Gründer bedeutet dies eine strategische Neuausrichtung. Das Geschäftsmodell „Handy-Reparatur um die Ecke“ fällt weg. Stattdessen entstehen Nischen für mobile Reparaturdienste für Großgeräte oder spezialisierte Werkstätten für hochwertige Kleinelektronik.

So gelingt der Start für neue Betriebe

Die Teilnahme am Programm ist für Betriebe verpflichtend. Eine Registrierung ist jederzeit möglich.

Die drei wichtigsten Schritte für Gründer:
1. Gewerbeanmeldung: Ein gültiger Gewerbeschein für Elektrogerätereparatur und eine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (WKO) sind Voraussetzung.
2. Online-Registrierung: Das Unternehmen muss auf www.geräte-retter-prämie.at als Partnerbetrieb registriert werden. Das gilt auch für ehemalige Teilnehmer des alten Bonus.
3. Förderfähige Rechnungen schreiben: Die Rechnung muss klar die Reparaturleistung ausweisen. Fehler hier können zur Ablehnung des Antrags beim Kunden führen – und damit zum Imageschaden für den jungen Betrieb.

Nachhaltigkeit statt Wegwerfgesellschaft

Die Neuausrichtung reagiert auf Erfahrungen mit dem Vorgängermodell. Der Ausschluss von Smartphones soll Missbrauch vorbeugen und die Förderung auf langlebige Güter lenken, deren Produktion einen großen CO₂-Fußabdruck hat. Dies unterstützt auch die EU-Initiativen für ein „Recht auf Reparatur“.

Für die Branche markiert dies einen Reifeprozess. Die Zeit der stark subventionierten Display-Tausche ist vorbei. Es entsteht ein stabilerer Markt für qualifizierte Techniker, die die Lebensdauer von Gebrauchsgütern verlängern. Besonders das neue Feld der Medizingeräte bietet spezialisierten Start-ups eine nahezu unerschlossene Nische.

Branchenbeobachter rechnen in den kommenden Wochen mit einem Nachfrageschub. Verbraucher haben nicht dringende Reparaturen oft in Erwartung der neuen Prämie aufgeschoben. Betriebe, die jetzt schnelle Abläufe und korrekte Abrechnung bieten, können sich in diesem umkämpften Markt etablieren.

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