Gehörschutz, Praktische

Gehörschutz: Praktische Übungen werden 2026 zum Pflichtprogramm

02.01.2026 - 14:14:12

Unternehmen müssen vierteljährliche Trageübungen für Gehörschutz nachweisen, um hohe Abschläge bei der Lärmberechnung zu vermeiden und rechtssicher zu bleiben.

Ab sofort müssen deutsche Unternehmen praktische Trageübungen für Gehörschutz nachweisen. Nur so können sie hohe Abschläge bei der Lärmberechnung vermeiden und rechtssicher bleiben. Der Start ins neue Geschäftsjahr markiert eine entscheidende Wende in der Arbeitssicherheit.

Die Stunde der „Qualifizierten Benutzung“ schlägt

Hinter der verschärften Praxis steht die bereits im September 2024 aktualisierte DGUV Regel 112-194 („Benutzung von Gehörschutz“). Sie unterscheidet zwischen „Normaler Benutzung“ und „Qualifizierter Benutzung“. Während bei der normalen Nutzung pauschale Sicherheitsabschläge (Praxisabschläge) von oft 9 dB oder mehr gelten, entfallen diese bei qualifizierter Nutzung. Der Preis dafür: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Beschäftigten mindestens viermal jährlich praktisch im korrekten Einsetzen des Gehörschutzes geschult werden.

Seit dem 1. Januar 2026 prüfen Aufsichtspersonen und Berufsgenossenschaften verstärkt, ob diese Quartalsübungen lückenlos dokumentiert sind. „Die Übergangsfrist ist vorbei“, stellt ein Sicherheitsberater aus dem Maschinenbau fest. Für Betriebe mit Lärmbereichen wird die praktische Unterweisung damit de facto verpflichtend.

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Was eine konforme Trageübung ausmacht

Gehörschutz zählt als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III – für Risiken, die zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Eine theoretische Belehrung reicht hier nicht aus. Die DGUV schreibt „Unterweisung mit praktischen Übungen“ vor. Diese muss drei Elemente umfassen:

  • Vorführung: Mitarbeiter setzen Gehörschutzstöpsel oder -muscheln aktiv und korrekt ein.
  • Dichtheitskontrolle: Ein vereinfachter Test, etwa ein „akustischer Check“ mit einem Testgeräusch, prüft den Sitz.
  • Korrektur: Ein geschulter Trainer gibt sofort Feedback, wenn der Sitz mangelhaft ist.

Ziel ist der Aufbau einer „Muskelerinnerung“ für den richtigen Sitz. Nur diese regelmäßige Wiederholung rechtfertigt es, in der Gefährdungsbeurteilung auf die hohen Praxisabschläge zu verzichten.

Konsequenzen für die Industrie

Für produzierende Unternehmen, das Baugewerbe und die Schwerindustrie hat die Neuregelung erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen. Wird bei einer Prüfung der Nachweis der qualifizierten Benutzung nicht erbracht, droht ein Rückfall in die „Normale Benutzung“ mit ihren pauschalen Abschlägen.

Das fatale Ergebnis: Plötzlich kann der vorhandene Gehörschutz rechnerisch nicht mehr ausreichen, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Unternehmen handeln sich so unbeabsichtigt eine Rechtsverletzung ein – trotz ausgegebenem Gehörschutz.

Digitale Helfer für den Nachweis

Der Markt reagiert auf den gestiegenen Dokumentationsaufwand mit technologischen Lösungen. „Smart Hearing Protection“ mit In-Ear-Dosimetrie misst den tatsächlichen Dämmwert in Echtzeit und liefert so digitalen Nachweis für die Wirksamkeit.

Zudem boomen digitale Trainingsplattformen. Apps führen Mitarbeiter durch den korrekten Sitz und dokumentieren die erfolgreich absolvierte Übung automatisch. Diese digitalen Aufzeichnungen werden 2026 voraussichtlich zum Goldstandard bei DGUV-Prüfungen.

Ausblick: Praxis wird zum Standard

Die Berufsgenossenschaften signalisieren klar, dass die „Qualifizierte Benutzung“ der bevorzugte Weg ist. Die „Normale Benutzung“ mit ihren pauschalen Abschlägen gilt zunehmend nur noch als Notlösung.

Die dringende Empfehlung für alle betroffenen Unternehmen lautet: Überprüfen Sie umgehend Ihre Gefährdungsbeurteilungen. Stützt sich der Lärmsschutz auf den vollen Nennwert des Gehörschutzes, ohne dass vierteljährliche praktische Übungen dokumentiert sind, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Botschaft für 2026 ist eindeutig: Gehörschutz anzuziehen genügt nicht mehr. Nachweisen, dass er richtig sitzt, ist der neue Maßstab.

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