Gefahrstoffverordnung, Meldepflichten

Gefahrstoffverordnung: Neue Meldepflichten fordern Unternehmen heraus

15.01.2026 - 07:52:12

Die novellierte Gefahrstoffverordnung verpflichtet Unternehmen seit 2025 zu aktiver Meldung von Grenzwertüberschreitungen und zur Erstellung detaillierter Maßnahmenpläne.

Die novellierte Gefahrstoffverordnung zwingt Betriebe zu mehr Transparenz und proaktivem Risikomanagement. Seit Anfang 2025 müssen Grenzwertüberschreitungen bei krebserzeugenden Stoffen aktiv gemeldet werden – ein Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz.

Was sich seit 2024 grundlegend geändert hat

Der Umgang mit krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen unterliegt seit der Gefahrstoffverordnungs-Novelle Ende 2024 strengeren Regeln. Der Kern der Neuerung: Überschreiten Unternehmen die Arbeitsplatzgrenzwerte für bestimmte Gefahrstoffe, müssen sie dies den Behörden innerhalb von zwei Monaten melden. Doch eine bloße Anzeige genügt nicht.

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Parallel ist ein detaillierter Maßnahmenplan vorzulegen. Dieser muss konkrete Schritte zur Expositionsminderung, deren voraussichtliche Wirkung und einen verbindlichen Zeitrahmen enthalten. Das Ziel ist klar: Ein transparenter, nachvollziehbarer Prozess soll die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen. Ein bloßes Abwarten ist nicht mehr erlaubt.

Technische Regeln konkretisieren die Anforderungen

Damit die Vorgaben in der Praxis umsetzbar sind, schärft der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) das technische Regelwerk kontinuierlich nach. Anfang 2026 wurden mehrere Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) angepasst, darunter die zentralen TRGS 900 zu Grenzwerten und TRGS 410 zum Expositionsverzeichnis.

Diese Konkretisierungen präzisieren, wann genau welche Werte gelten und wie Expositionen zu dokumentieren sind. Für Unternehmen bedeutet das: Die Grundlage für die Meldepflicht wird ständig aktualisiert. Eine einmalige Einrichtung von Compliance-Prozessen reicht nicht aus. Gefordert ist eine fortlaufende Beobachtung der Vorschriften und Anpassung der internen Gefährdungsbeurteilungen.

Die Risiko-Ampel entscheidet über Handlungsbedarf

Eine zentrale Neuerung ist die verbindliche Einführung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts, oft als „Ampel-Modell“ bezeichnet. Es unterteilt Tätigkeiten mit Krebserregern in drei Risikostufen: grün (niedrig), gelb (mittel) und rot (hoch).

Diese Einstufung ist entscheidend. Rutscht eine Tätigkeit in den roten Bereich, weil Akzeptanz- oder Toleranzkonzentrationen überschritten werden, wird es ernst. In der Regel löst dies dann die Pflicht zur Meldung und Maßnahmenplanung aus. Unternehmen müssen sich nun proaktiv und quantitativ mit den tatsächlichen Gefährdungen auseinandersetzen. Bloße qualitative Beschreibungen von Schutzmaßnahmen genügen nicht mehr – ihre Wirksamkeit muss nachweisbar sein.

Gestiegener Aufwand für mehr Arbeitnehmerschutz

Die Verschärfungen spiegeln den politischen Willen wider, berufsbedingte Krebserkrankungen zu reduzieren. Für die Industrie bringt dies erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich. Die Erstellung von Plänen und der Dialog mit Behörden binden Personal und erfordern tiefes Fachwissen. Die Dokumentationspflichten sind komplex, besonders das 40-jährige Aufbewahren von Expositionsverzeichnissen.

Branchenverbände sehen die praktischen Herausforderungen, betonen aber die Notwendigkeit des hohen Schutzniveaus. Die Regeln fördern eine Kultur der Transparenz. Betriebe, die in Messtechnik, wirksame Schutzmaßnahmen und Mitarbeiterschulung investieren, sind klar im Vorteil. Die nationalen Vorgaben stehen zudem im Einklang mit der europäischen Chemikalienstrategie.

Dynamische Regulierung erfordert ständige Aufmerksamkeit

Das Gefahrstoffrecht bleibt in Bewegung. Für 2026 wird etwa eine Überarbeitung der TRGS 519 zu Asbest erwartet, die weitere detaillierte Anforderungen stellen wird. Unternehmen müssen die Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) daher genau verfolgen.

Compliance bei Gefahrstoffen braucht einen integrierten Ansatz: regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, präzise Expositionsüberwachung und ein robustes Meldesystem. Die neuen Pflichten sind ein klares Signal: Grenzwertüberschreitungen ohne zeitnahe, konkrete Gegenmaßnahmen duldet der Gesetzgeber nicht länger. Der Schutz der Gesundheit hat Vorrang.

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