Gefahrstoffverordnung: Neue Krebs-Schutzregeln treten in Kraft
07.01.2026 - 10:30:11Ab heute müssen deutsche Betriebe krebserregende Stoffe nach einer verbindlichen „Ampel“-Risikobewertung einstufen. Die verschärfte Gefahrstoffverordnung bringt strengere Pflichten für den Umgang mit Asbest und Benzol.
Die neue Rechtslage macht das bisher als Technische Regel bekannte „Risikobezogene Maßnahmenkonzept“ (TRGS 910) zum verbindlichen Gesetz. Es unterteilt die Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen in drei Stufen, die einer Ampel gleichen. Bei hohem Risiko (Rot) muss der Betrieb sofort einen Maßnahmenplan vorlegen und die Behörden binnen zwei Monaten informieren. Im mittleren Bereich (Gelb) gilt das Minimierungsgebot, und selbst bei niedrigem Risiko (Grün) ist weiterhin Überwachung Pflicht. Für die Unternehmen bedeutet das: Die Grenzwerte haben nun Gesetzeskraft und sind nicht mehr nur Empfehlung.
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Baubranche im Fokus der Asbest-Regeln
Besonders hart trifft es die Bau- und Sanierungsbranche. Die Ergebnisse des „Nationalen Asbest-Dialogs“ sind nun Gesetz. Eigentümer und Bauherren müssen Auftragnehmer künftig vor Beginn der Arbeiten umfassend über mögliche Gefahrstoffe informieren. Diese „Kooperations- und Informationspflicht“ soll verhindern, dass bei Renovierungen unbewusst Asbestfasern freigesetzt werden.
Die Arbeiten selbst werden nun nach Risikopotenzial klassifiziert. Nur spezialisierte, zertifizierte Firmen dürfen noch Hochrisiko-Arbeiten durchführen, bei denen die Faser-Konzentration über 100.000 Fasern pro Kubikmeter liegt. Eine Übergangsfrist für die erforderliche Fachkunde läuft zwar bis Ende 2027, doch die Betriebsbeschränkungen und Anzeigepflichten gelten ab sofort.
Sofortige Maßnahmen für betroffene Betriebe
Unternehmen, die sich in der „roten Zone“ wiederfinden, stehen unter Zugzwang. Sie müssen nicht nur die Gewerbeaufsicht informieren, sondern auch einen detaillierten Plan vorlegen, wie sie die Exposition in den gelben oder grünen Bereich senken wollen. Die Beweislast liegt nun eindeutig beim Arbeitgeber. „Die Zeit der passiven Einhaltung ist vorbei“, kommentiert eine aktuelle Analyse. „Wer in der Rotzone misst, steht unter behördlichem Druck, dies zu ändern – ansonsten droht die Stilllegung.“
Selbst im gelben Bereich gibt es keine Ruhe: Die Akzeptanzkonzentration gilt als verbindlicher Zielwert. Betriebe müssen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess nachweisen, der langfristig in die „grüne Zone“ führen soll.
Mehr Klarheit, mehr Bürokratie
Die vollständige Umsetzung des Risikokonzepts ist der vorläufige Höhepunkt einer Gesetzesreform, die 2024 begann. Deutschland rückt damit näher an EU-Vorgaben zu krebserregenden Stoffen heran. Die Reaktionen sind gespalten: Während Gewerkschaften und Arbeitsschützer die klaren, durchsetzbaren Vorgaben begrüßen, klagen Wirtschaftsverbände über zusätzliche Bürokratie. Die Bauwirtschaft, die ohnehin unter wirtschaftlichem Druck steht, muss nun strengere Vorab-Untersuchungen stemmen. Der Vorteil: Die Ampel-Systematik soll rechtliche Unsicherheiten in Haftungsfällen verringern.
Mit dem heutigen Stichtag rechnen Experten mit verstärkten Kontrollen, besonders im Sanierungs- und Chemiesektor. Der Fokus der Aufsichtsbehörden wird auf der korrekten Anwendung der neuen Risikokategorien in der Gefährdungsbeurteilung liegen. Die nächste große Herausforderung steht mit dem digitalen Produktpass und weiteren EU-Kreislaufwirtschafts-Regeln bereits 2026 in den Startlöchern. Für heute gilt die einfache Devise: Unternehmen müssen ihre Farbe in der Gefahrstoff-Ampel kennen – und alles daran setzen, nicht auf Rot zu stehen.


