Gefahrgut-Transport, Pflichten

Gefahrgut-Transport: Neue Pflichten für Lithium-Batterien ab 2026

31.12.2025 - 16:23:12

Ab Januar wird die 30%-Ladegrenze für Lithium-Ionen-Batterien verbindlich. Die neuen IATA-Vorschriften und präzisierten CBTA-Anforderungen stellen die Logistikbranche vor eine unmittelbare Compliance-Herausforderung.

Ab Neujahr gelten verschärfte Sicherheitsvorschriften für den Lufttransport von Lithium-Ionen-Batterien. Die bisherige Empfehlung wird zur verbindlichen Pflicht – und stellt die gesamte Logistikbranche vor eine unmittelbare Herausforderung. Für Unternehmen bedeutet das: Wer heute nicht nachzieht, riskiert morgen die Stilllegung seiner Lieferketten.

30%-Ladegrenze wird für UN 3481 verbindlich

Die größte Veränderung trifft Versender von Lithium-Ionen-Batterien, die mit Geräten verpackt sind (UN 3481). Bislang galt für diese Batterien mit einer Nennenergie über 2,7 Wattstunden eine empfohlene Obergrenze des Ladezustands von 30 Prozent. Diese Phase der freiwilligen Umsetzung endet mit dem heutigen 31. Dezember 2025.

Ab dem 1. Januar 2026 wird diese Empfehlung zur verbindlichen Vorschrift. Die Regelung, die bisher strikt nur für lose Batterien (UN 3480) galt, wird damit ausgeweitet. Ziel ist es, das Risiko eines thermischen Durchgehens in Frachträumen weiter zu minimieren. Für Versender heißt das konkret: Jede Sendung, die nicht den neuen Vorgaben entspricht, kann ab morgen abgewiesen werden. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) droht bei Verstößen mit regulatorischen Strafen.

Für die kompetenzbasierte Ausbildung (CBTA) bedeutet die Deadline, dass alle Schulungsmaterialien und Mitarbeiterprüfungen sofort aktualisiert werden müssen. Die bisherige Flexibilität ist Geschichte.

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IATA DGR 67. Ausgabe: Das ändert sich 2026

Parallel zur Batterieregel tritt die 67. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften (DGR) in Kraft. Sie bringt weitere Neuerungen, die sofort in die Gefahrgutunterweisung integriert werden müssen.

  • Neue Regeln für Natrium-Ionen-Batterien: Für diese schnell wachsende Technologie werden erstmals klare Klassifizierungs- und Transportstandards festgelegt. Schulungen müssen nun klar zwischen Lithium- und Natrium-Chemie unterscheiden.
  • Umsetzung von Anhang H: Die bereits angekündigten Änderungen werden verbindlich und passen die IATA-Vorschriften an die neuesten UN-Modellvorschriften an.
  • Klare Rollen in der Lieferkette: Die neue Ausgabe betont die spezifischen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure stärker. Das unterstreicht den CBTA-Grundsatz: Es geht um rollenspezifische Kompetenz, nicht um generische Kategorienschulungen.

Logistikdienstleister und Schulungsanbieter müssen sicherstellen, dass ihre Schulungspläne für 2026 vollständig mit diesen neuen DGR-Bestimmungen übereinstimmen.

LBA präzisiert CBTA-Anforderungen kurz vor Jahresende

In einer für den deutschen Markt wichtigen Entwicklung hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Mitte Dezember zusätzliche Erläuterungen veröffentlicht. Am 15. Dezember 2025 gab die Behörde einen „weiteren Kommentar“ zur grundlegenden Verordnung NfL 2022-2-713 heraus.

Laut Berichten von Gefahrgut.de klärt das LBA darin spezifische Details zur Bewertung der Mitarbeiterkompetenz für einzelne Tätigkeitsmodule. Diese Klarstellung ist besonders für Schulungsanbieter und interne Ausbilder relevant. Sie müssen nun sicherstellen, dass ihre Prüfungsnachweise (das „A“ in CBTA) den sich entwickelnden Erwartungen der Aufsichtsbehörde für 2026 entsprechen.

Die späte Veröffentlichung zeigt: CBTA ist kein statisches System, sondern ein dynamischer Rahmen, der kontinuierlich an regulatorische Nuancen angepasst werden muss.

Analyse: Der CBTA-Stresstest beginnt

Der Übergang zum CBTA-System, das am 1. Januar 2023 das alte Kategoriensystem ablöste, ist zwar abgeschlossen. Doch mit der Batterie-Regel steht die Branche vor dem ersten großen Stresstest des neuen Modells.

Kann sich die kompetenzbasierte Ausbildung schnell genug anpassen, um aus einer „Empfehlung“ über Nacht ein „verbindliches Ausschlusskriterium“ zu machen? „Die Flexibilität von CBTA wird jetzt auf die Probe gestellt“, kommentieren Branchenbeobachter. „Dozenten können sich nicht mehr auf statische Schulungsunterlagen verlassen. Die Umstellung auf verbindliche Ladegrenzen für UN 3481 erfordert sofortige Aktualisierungen der Kompetenzmodule ‚Versand‘ und ‚Verpackung‘.“

Ausblick: Strikte Durchsetzung ab Januar erwartet

Wenn die Industrie im Januar 2026 aus den Feiertagen zurückkehrt, muss sie mit strikten Kontrollen rechnen.

  1. Sofortige Inspektionen: Die zuständigen Behörden werden voraussichtlich Stichproben bei UN-3481-Sendungen durchführen, um die Einhaltung der neuen 30%-Regel zu überprüfen.
  2. Schulungsaudits: Angesichts der LBA-Leitlinien vom 15. Dezember müssen sich Schulungsanbieter auf genaue Prüfungen dokumentieren, wie sie den Bewertungsteil von CBTA handhaben.
  3. Digitale Integration: Der Druck zur Digitalisierung der Gefahrgutdeklarationen (e-DGD) nimmt weiter zu. Für 2026 wird eine stärkere Einbindung von Schulungsdaten in digitale Plattformen der Lieferkette erwartet.

Die Botschaft an Gefahrgutbeauftragte und Ausbildungsleiter ist eindeutig: Die Übergangsfrist ist vorbei. Ab morgen gelten die neuen, strengeren Standards als verbindliche Basis für die Compliance.

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