Gastronomie, Umsatzsteuersenkung

Gastronomie feiert dauerhafte Umsatzsteuersenkung auf 7 Prozent

31.01.2026 - 01:53:12

Seit Jahresbeginn gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Die Neuregelung schafft Planungssicherheit und beendet eine steuerliche Benachteiligung.

Seit Jahresbeginn gilt für Speisen in Restaurants dauerhaft der ermäßigte Steuersatz – eine lang erkämpfte Entlastung für die Branche. Die Neuregelung beendet eine steuerliche Schieflage und soll Betriebe stabilisieren.

Seit dem 1. Januar 2026 zahlen Gäste in deutschen Restaurants, Cafés und Gaststätten nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer auf ihr Essen. Die dauerhafte Senkung von bisher 19 Prozent beendet eine Phase der Unsicherheit und wird von der Branche als überfällige Rettungsmaßnahme gefeiert. Getränke bleiben vom ermäßigten Satz ausgenommen und werden weiter mit 19 Prozent besteuert.

Ein politischer Kraftakt mit Vorgeschichte

Der Weg zurück zum ermäßigten Satz war lang und politisch umkämpft. Eine temporäre Senkung während der Corona-Pandemie war bereits am 1. Januar 2024 ausgelaufen, was viele Gastronomen in Existenznöte trieb. Die jetzige, dauerhafte Lösung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung verankert.

Das entsprechende Steueränderungsgesetz 2025 passierte im Dezember 2025 den Bundesrat. Damit war der Weg frei für die Regelung, die servierte Speisen steuerlich nun gleichstellt mit solchen, die zum Mitnehmen oder per Lieferdienst bestellt werden.

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Was sich für Betriebe und Gäste konkret ändert

Von der Senkung profitieren neben klassischen Restaurants und Cafés auch Bäckereien und Metzgereien mit Sitzgelegenheiten, Caterer sowie die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Krankenhäusern.

Für Gäste bedeutet die Änderung vor allem eines: Stabilität. Die Gastronomie muss gestiegene Kosten nicht mehr im vollen Umfang an die Verbraucher weitergeben. Auf der Rechnung zeigt sich die Neuregelung klar: Während das Essen mit 7 Prozent ausgewiesen wird, unterliegen alle Getränke weiter dem vollen Satz.

„Meilenstein für fairen Wettbewerb“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) spricht von einem Meilenstein. „Damit erfüllt sich eine jahrzehntelange Forderung“, so Verbandsvertreter. Die Regelung beende die steuerliche Benachteiligung gegenüber Systemgastronomie und Lieferdiensten.

Die Branche argumentiert, dass die einheitliche Besteuerung von Essen – unabhängig davon, wo es verzehrt wird – logisch und gerecht sei. Die neue Planungssicherheit soll Investitionen, faire Löhne und den Erhalt der kulinarischen Vielfalt ermöglichen, besonders bei oft familiengeführten Betrieben.

Vereinfachte Umsetzung in der Praxis

Das Bundesfinanzministerium hat Übergangsregelungen erlassen, um die Umstellung zu erleichtern. So durften Betriebe für Silvester-Dienstleistungen einheitlich noch den alten Satz anwenden.

Eine wichtige Vereinfachung betrifft Pauschalangebote wie Buffets: Hier akzeptiert die Finanzverwaltung pauschal, dass 30 Prozent des Gesamtpreises auf Getränke entfallen und mit 19 Prozent versteuert werden. Kassensysteme mussten bis zum Jahreswechsel für die getrennte Buchung der Steuersätze angepasst werden.

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