Gastronomie, Mehrwertsteuer

Gastronomie: 7% Mehrwertsteuer kommt zum Jahreswechsel

22.11.2025 - 22:39:12

Die Bundesregierung hält am Plan fest: Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent. Die parlamentarischen Unterlagen vom heutigen Samstag bestätigen, dass das Steueränderungsgesetz 2025 planmäßig voranschreitet. Für die gebeutelte Branche bedeutet dies nach zwei Jahren Unsicherheit endlich eine konkrete Perspektive.

Doch kann die Politik ihr Versprechen dieses Mal halten? Die Erinnerung an die geplatzte Verlängerung Ende 2023 sitzt tief. Damals kippten Last-Minute-Haushaltsverhandlungen die geplante Fortführung der reduzierten Steuersätze – und die Branche stürzte in eine Krise, die bis heute anhält.

Der Zeitplan ist eng gestrickt, aber transparent: Am 5. Dezember steht die entscheidende Bundestagsabstimmung an. Die zweite und dritte Lesung des Steueränderungsgesetzes soll die monatelangen Vorarbeiten abschließen. Bereits am 10. November hatte der Finanzausschuss das Vorhaben intensiv diskutiert – Branchenvertreter und Steuerexperten debattierten über fiskalische Auswirkungen und wirtschaftliche Notwendigkeit.

Geht alles nach Plan, stimmt der Bundesrat am 19. Dezember in seiner letzten Sitzung des Jahres ab. Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich, denn Regionaltourismus und lokale Gastronomie genießen länderübergreifend breite Unterstützung. Dennoch: Bis zur finalen Abstimmung bleiben Lobbyisten wachsam.

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Die neue Regelung harmonisiert die steuerliche Behandlung von Speisen: Ob vor Ort verzehrt oder zum Mitnehmen – künftig gilt einheitlich der reduzierte Satz von 7 Prozent. Getränke bleiben allerdings bei 19 Prozent, eine Einschränkung, die in der Branche durchaus kritisch gesehen wird.

Was sich für Gastronomen konkret ändert

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Bei einem Gericht zum Preis von 20 Euro (brutto) entfallen derzeit 3,19 Euro auf die Mehrwertsteuer. Ab Januar sinkt dieser Anteil auf 1,31 Euro – ein Plus von 1,88 Euro pro Gericht für den Gastronomen, sofern die Preise stabil bleiben.

Die wichtigsten Eckpunkte:
* Speisen vor Ort: Steuersatz sinkt von 19% auf 7%
* Außer-Haus-Verkauf: Bleibt bei 7%
* Getränke: Weiterhin 19%
* Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Werden Restaurantbetreiber die Entlastung an ihre Gäste weitergeben? Wirtschaftsexperten sind skeptisch. Die Maßnahme zielt primär auf die Stabilisierung der Margen ab – schließlich haben viele Betriebe gestiegene Energie- und Personalkosten in den vergangenen zwei Jahren kaum vollständig an die Kundschaft weitergereicht. Das Dorfgasthaus und die Nachbarschaftspizzeria sollen schlicht überleben können.

Branche zwischen Erleichterung und Vorsicht

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wertet die Bestätigung als “dringend benötigtes Signal”. Tatsächlich hat die Branche 2025 einen perfekten Sturm durchlebt: explodierende Energiekosten, Personalmangel und die dämpfende Wirkung des 19-prozentigen Steuersatzes auf die Konsumbereitschaft.

“Die Rückkehr zu 7 Prozent ist keine Wohltat, sondern eine strukturelle Notwendigkeit”, betonen Branchenvertreter unisono. Die steuerliche Entlastung soll Investitionen in Personal ermöglichen, steigende Einkaufspreise abfedern und im besten Fall die Menüpreise stabilisieren, die innerhalb von 24 Monaten teils drastisch nach oben kletterten.

Dennoch herrscht gedämpfter Optimismus. Zu frisch ist die Enttäuschung von 2023, als politische Wendungen im Haushaltsstreit die erhoffte Verlängerung verhinderten. Erst wenn Bundestag und Bundesrat ihr Ja gegeben haben, wird in der Branche wirklich aufgeatmet.

Countdown läuft: Vorbereitung auf den Stichtag

Während die Weihnachtszeit das Geschäft belebt, bereiten sich Gastronomen bereits auf die Umstellung vor. Steuerberater drängen darauf, Kassensysteme rechtzeitig anzupassen – ab der ersten Sekunde des neuen Jahres muss die Software den korrekten Steuersatz ausweisen können.

Die kommenden Wochen verlangen eine Doppelstrategie: das lukrative Weihnachtsgeschäft unter den alten Bedingungen optimal nutzen und parallel die Buchhaltung für 2026 vorbereiten. Für viele kleinere Betriebe bedeutet das zusätzlichen Aufwand in ohnehin arbeitsintensiven Wochen.

Sollte das Gesetz wie geplant verabschiedet werden, könnte 2026 tatsächlich den Beginn einer Erholungsphase markieren. Nach zwei Jahren fiskalischer Unsicherheit und existenzieller Nöte wäre die deutsche Gastronomielandschaft damit einen entscheidenden Schritt weiter – vorausgesetzt, die Politik hält dieses Mal Wort.

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