G-BA erlaubt Videosprechstunden für Intensivpflege-Rezepte
26.01.2026 - 11:24:12Deutschlands Gesundheitswesen digitalisiert sich weiter – mit strengen Auflagen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Videosprechstunden für Folgeverordnungen in der außerklinischen Intensivpflege zugelassen. Die bahnbrechende Entscheidung vom vergangenen Donnerstag soll Patienten entlasten, bindet die Neuregelung jedoch an hohe Sicherheitsvorkehrungen.
Nur für Folgeverordnungen – Erstgespräch bleibt Pflicht
Der Kern der neuen Richtlinie ist klar: Video-Konsultationen sind ausschließlich für Folgeverordnungen erlaubt. Für die erstmalige Verordnung einer außerklinischen Intensivpflege bleibt die persönliche Untersuchung verpflichtend. Nur so können Ärzte die medizinische Notwendigkeit, die funktionellen Einschränkungen und den spezifischen Pflegebedarf zuverlässig feststellen. Für die Verlängerung eines bestehenden Plans per Video muss der Gesundheitszustand des Patienten eine sichere Beurteilung über den Bildschirm zulassen.
Die „12-Monats-Regel“ als Sicherheitsnetz
Um eine dauerhafte Entkopplung von Arzt und Patient zu verhindern, führte der G-BA eine zwingende „12-Monats-Regel“ ein. Eine videogestützte Folgeverordnung ist nur gültig, wenn der verordnende Arzt den Patienten im vorangegangenen Jahr mindestens einmal persönlich untersucht hat. Diese Maßnahme stellt sicher, dass Langzeitpflegepläne nicht ohne physische Kontrolle verwaltet werden.
Zentral ist zudem die medizinische Vertretbarkeit. Der Arzt muss dokumentieren, dass Art und Schwere der Erkrankung eine sichere Videobeurteilung erlauben. Kann er den fortbestehenden Bedarf oder die Stabilität des Patienten nicht zweifelsfrei beurteilen, ist sofort eine persönliche Untersuchung erforderlich.
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Kein Rechtsanspruch und umfassende Aufklärung
Patienten haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein Videorezept. Die Entscheidung liegt allein beim Arzt, der die diagnostischen Grenzen der Telemedizin gegen den Nutzen im Einzelfall abwägen muss. Die Compliance-Vorgaben schreiben zudem eine umfassende Patientenaufklärung vor. Vor der Videosprechstunde muss der Arzt über die eingeschränkten diagnostischen Möglichkeiten im Vergleich zur Präsenzuntersuchung informieren. Dieser Aufklärungsprozess muss dokumentiert werden.
Ein strategischer Schritt in der Digitalisierung
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie von Digitalisierungs-Schritten im Gesundheitswesen ein, nach Zulassungen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), Reha-Verordnungen und häusliche Krankenpflege. Die außerklinische Intensivpflege, die oft beatmungspflichtige oder tracheotomierte Patienten betrifft, hat jedoch ein deutlich höheres Risikoprofil.
Experten sehen in der Neuregelung einen Versuch, dem wachsenden Mangel an Fachärzten für Hausbesuche zu begegnen, ohne die Qualität zu gefährden. Durch die strikte Regulierung der Häufigkeit von Präsenzterminen – nicht deren Abschaffung – sollen Ressourcen optimiert werden, ohne die Sicherheit vulnerabler Patientengruppen zu kompromittieren.
Umsetzung frühestens im Herbst 2026
Obwohl der G-BA-Beschluss bereits feststeht, steht die praktische Umsetzung noch aus. Die Regelung wird nun vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geprüft. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt sie in Kraft.
Anschließend hat der Bewertungsausschuss bis zu sechs Monate Zeit, die Vergütung für diese speziellen Videoleistungen festzulegen. Experten rechnen daher damit, dass die ersten gültigen Videoverordnungen für die außerklinische Intensivpflege frühestens ab Oktober 2026 ausgestellt werden können. Gesundheitsdienstleister und digitale Plattformen sollten ihre Compliance-Software und internen Protokolle bis zu diesem Rollout im vierten Quartal 2026 anpassen.
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