Führerschein-Umtausch, EU-Kartenführerscheine

Führerschein-Umtausch: Unternehmen müssen bis 19. Januar handeln

02.01.2026 - 00:06:12

EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 verlieren am 19. Januar ihre Gültigkeit. Unternehmen müssen Fahrberechtigungen prüfen, um Haftungsfallen zu vermeiden.

Tausende EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 verlieren in zwei Wochen ihre Gültigkeit. Für Arbeitgeber mit Firmenwagen entsteht dadurch ein akutes Haftungsrisiko.

Berlin – Ein administrativer Stichtag bringt Personalabteilungen und Fuhrparkmanager in Zugzwang. Am 19. Januar 2026 endet die Umtauschfrist für EU-Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Wer dann noch mit dem alten Dokument unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Unternehmen, die Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung stellen, wird die Lage brisant: Sie könnten bei Fahrten mit einem ungültigen Dokument in die Haftung geraten.

Behörden wie der Landkreis Ludwigslust-Parchim haben Ende Dezember letzte Mahnungen verschickt. Eine im Bundestag liegende Gesetzesinitiative zur Vereinfachung der Kontrollpflichten kommt für diese Deadline zu sprecht. Juristen raten Firmen daher dringend zu sofortigen Überprüfungen.

Der verpflichtende Umtausch ist Teil eines EU-weiten Stufenplans zur Vereinheitlichung der Führerscheine und Erhöhung der Fälschungssicherheit. Konkret geht es um:
* Dokument: Den EU-Kartenführerschein (Scheckkartenführerschein).
* Ausstellungsdatum: 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001.
* Stichtag: 19. Januar 2026.

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Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Dokuments, nicht das Geburtsjahr des Inhabers. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) ist der alte Schein nach diesem Datum kein gültiger Nachweis mehr. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt bestehen, aber der physische Nachweis erlischt.

Die Konsequenzen: Bei einer Verkehrskontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Kritischer sind die operativen Risiken. Bei der Anmietung eines Fahrzeugs oder im Auslandsverkehr könnte der abgelaufene Schein nicht anerkannt werden – im schlimmsten Fall gilt man dann als fahrerlaubnislos unterwegs.

Die Haftungsfalle für Arbeitgeber

Hier wird es für Unternehmen relevant. Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) haftet der Halter eines Fahrzeugs, wenn er es einer Person überlässt, die nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Zwar erlischt mit dem Dokument nicht die Erlaubnis. Juristen betonen jedoch, dass Arbeitgeber ihrer Sorgfaltspflicht nur nachkommen können, wenn der Mitarbeiter einen gültigen Führerschein vorweisen kann.

Das aktuelle Kontrolldilemma

Gängige Praxis ist die halbjährliche Überprüfung der Führerscheine. Präsentiert ein Mitarbeiter am 20. Januar 2026 einen Schein von 2000, ist dieser äußerlich ungültig.
* Haftungsrisiko: Das Dulden der Fahrt könnte als fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung gewertet werden.
* Betriebsrisiko: Wird die Fahrt unterbrochen, stocken Geschäftstermine.
* Versicherungsrisiko: Versicherer könnten bei Schadensfragen die Regulierung erschweren.

Experten empfehlen, betroffene Mitarbeiter bereits im dritten oder vierten Quartal 2025 angesprochen zu haben. Wer das verpasst hat, sollte jetzt sofort eine Stichprobe für die Jahrgänge 1999-2001 durchführen.

Gesetzeslage: Entlastung in Sicht, aber nicht rechtzeitig

Eine Entlastung für Arbeitgeber zeichnet sich am Horizont ab, kommt für die aktuelle Frist aber zu spät. Der Bundesrat brachte Ende 2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen“ (Drucksache 21/1386) wieder ein.

Der Kern des Vorhabens: Arbeitgeber sollen ihre Pflicht künftig mit einer einmaligen Überprüfung bei Fahrzeugübergabe erfüllen. Weitere Kontrollen wären nur bei konkretem Verdacht auf Entzug oder Verlust nötig. Die Bundesregierung unterstützt laut Deutscher Handwerks Zeitung das Ziel der Bürokratieentlastung. Das Gesetzgebungsverfahren zieht sich jedoch bis in das Jahr 2026 hinein. Für den Januar-Stichtag gilt weiterhin die strenge Pflicht zu regelmäßigen, aktiven Kontrollen.

Dringende Handlungsschritte für Unternehmen

Um rechtssicher durch den Januar zu kommen, sollten Firmen jetzt handeln:

  1. Datenanalyse: Den Fuhrparkbestand nach Mitarbeitern mit Führerschein-Ausstellungsdatum 1999-2001 filtern.
  2. Nachweis einfordern: Betroffene kontaktieren und den Umtausch bestätigen lassen oder einen Termin vereinbaren.
  3. Ausnahmen managen: Mitarbeiter ohne neuen Schein auf den 19. Januar hinweisen. Viele Führerscheinstellen melden aktuell hohen Andrang.
    • Hinweis: Eine Bestätigung der Umtauschbeantragung wird von manchen Behörden vorläufig akzeptiert – eine Garantie, besonders im Ausland, ist das nicht.
  4. Aktualisieren: Den neuen EU-Führerschein (Gültigkeit: 15 Jahre) in die Fahrerakte aufnehmen.

Was nach 2026 kommt

Der Umtausch ist ein Langlaufprojekt. Die nächste Frist steht bereits fest: Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden. Parallel treibt die EU Pläne für einen digitalen, grenzüberschreitend gültigen Führerschein voran. Bis dieser den physischen Schein als primären Nachweis ablöst, bleibt die Karte jedoch der Maßstab für die Compliance im Fuhrparkmanagement.

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