Führerschein-Umtausch: Neue Frist für Kartenführerscheine droht
05.01.2026 - 11:32:12Für deutsche Fuhrparkmanager beginnt das neue Jahr mit einer brisanten Frist. Ab dem 19. Januar 2026 verlieren die ersten EU-Kartenführerscheine ihre Gültigkeit. Betroffen sind alle Dokumente, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Wer die Umtauschfrist verpasst, riskiert Bußgelder und erhebliche Haftungsrisiken für sein Unternehmen.
Stichtag 19. Januar: Die erste Welle läuft aus
Erstmals sind nicht mehr die alten „Papierführerscheine“, sondern die modernen Scheckkartenführerscheine von einer Umtauschpflicht betroffen. Maßgeblich ist dabei nicht das Geburtsjahr des Fahrers, sondern das Ausstellungsdatum des Dokuments. Dieses findet sich in Feld 4a auf der Vorderseite der Karte.
„Viele Manager gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine Plastikkarte automatisch gültig ist“, erklärt ein Compliance-Experte. Doch genau diese Annahme wird nun zur Falle. Die ersten Karten, die nach der Einführung 1999 ausgegeben wurden, erreichen jetzt ihr gesetzliches Ablaufdatum. Eine Überprüfung der Fuhrpark-Datenbanken ist daher dringend erforderlich.
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Papierführerscheine: Ein Jahr nach der finalen Frist
Während die Kartenfrist neu ist, bleibt der Umtausch der alten „Lappen“ ein akutes Problem. Die letzte große Frist für Beschäftigte der Jahrgänge 1971 und jünger lief bereits am 19. Januar 2025 ab.
Für aktive Fahrer im Fuhrpark gilt daher: Jeder Papierführerschein eines nach 1953 Geborenen ist heute ein ungültiges Dokument. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt zwar bestehen, doch das physische Dokument ist kein rechtmäßiger Nachweis mehr. Für Unternehmen, die eine strikte Compliance-Politik verfolgen, stellt dies eine klare Verletzung der Auflagen dar.
Halterhaftung: Das unterschätzte Risiko für Unternehmen
Rechtlich besteht ein entscheidender Unterschied: Fahren mit einem abgelaufenen Dokument ist eine Ordnungswidrigkeit, kein Straftatbestand. Bei einer Kontrolle droht dem Fahrer zunächst ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Für den Arbeitgeber als Halter des Fahrzeugs sind die Konsequenzen jedoch komplexer. Lässt ein Fuhrparkleiter wissentlich zu, dass ein Mitarbeiter mit ungültigem Schein fährt, vernachlässigt er seine Sorgfaltspflicht. Im Schadensfall könnten Versicherungen die Regulierung erschweren und auf ein Mitverschulden pochen.
Zudem dient der Umtausch oft als einzige Gelegenheit, um veraltete medizinische Eintragungen oder eingeschränkte Auflagen zu aktualisieren. Ein proaktives Management schützt so vor bösen Überraschungen.
Drei-Punkte-Check für die nächsten zwei Wochen
Die Zeit drängt. Experten empfehlen ein dreistufiges Sofortprogramm:
- Datenbank-Filter: Identifizieren Sie alle Fahrer, deren Ausstellungsdatum (Feld 4a) zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 liegt.
- Physische Nachkontrolle: Fordern Sie von diesen Personen umgehend den neuen Führerschein oder eine Antragsbestätigung der Behörde als vorläufigen Nachweis an.
- Papier-Sweep: Führen Sie eine Zweitprüfung auf verbliebene Papierführerscheine bei allen nach 1953 geborenen Mitarbeitern durch. Hier besteht bereits seit einem Jahr Handlungsbedarf.
Aufgrund des erwarteten Ansturms sind Termine bei den Führerscheinstellen derzeit knapp. Eine offizielle Antragsbestätigung wird allgemein als ausreichender Nachweis für die Compliance angesehen, bis die neue Karte eintrifft.
Ein Blick in die Zukunft: Der Rotations-Rhythmus beginnt
Der 19. Januar 2026 markiert nur den Startschuss für einen jährlichen Turnus. Das Umtauschprogramm wird sich nun beschleunigen:
* 19. Januar 2027: Karten der Jahrgänge 2002–2004.
* 19. Januar 2028: Karten der Jahrgänge 2005–2007.
Fuhrparkmanager sollten sich in diesem Jahr auf verstärkte Kontrollen einstellen. Die Polizei wird gezielt die neu ungültig gewordene Generation der Kartenführerscheine überprüfen. Die Integration automatisierter Warnsysteme, die auf das Ausstellungsdatum reagieren, entwickelt sich zum neuen Standard, um den jährlichen Fristenstress zu vermeiden.
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