Führerschein-Umtausch: Letzter Tag für Jahrgänge 1999 bis 2001
19.01.2026 - 05:24:12Für Hunderttausende Autofahrer läuft heute die letzte Frist ab. Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999, 2000 oder 2001 besitzt, muss ihn umtauschen. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld.
Die Aktion ist Teil eines EU-weiten Programms zur Vereinheitlichung der Dokumente. Bis 2033 sollen alle rund 43 Millionen vor 2013 ausgestellten deutschen Führerscheine durch das neue, fälschungssichere Scheckkartenmodell ersetzt sein. Der gestaffelte Zeitplan soll die Behörden entlasten.
Für Betriebsräte ergibt sich eine wichtige Aufgabe. Zwar ist der Umtausch privat, doch die Folgen für das Arbeitsverhältnis können gravierend sein – besonders für Berufskraftfahrer oder Mitarbeiter mit Dienstwagen. Ein gültiger Führerschein ist hier oft vertragliche Pflicht.
Betriebsräte sollten die Belegschaft aktiv über die Frist informieren, etwa über Aushänge oder das Intranet. Ihre Rolle: Sie wachen darüber, dass Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden. In manchen Betrieben könnten sie sogar flexible Lösungen aushandeln, wie Gleitzeit für den Behördengang.
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Hohe Risiken für Arbeitgeber
Für den Einzelnen bedeutet ein verpasster Umtausch zunächst ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bei einer Kontrolle. Wichtig: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht.
Im Ausland kann ein ungültiges Dokument jedoch nicht anerkannt werden – ein Problem bei Mietwagen oder Kontrollen.
Für Unternehmen ist die Lage ernster. Wer Dienstfahrzeuge stellt, ist nach § 21 StVG verpflichtet, die Gültigkeit der Führerscheine regelmäßig zu prüfen. Wer diese Halterpflicht vernachlässigt und duldet, dass ein Mitarbeiter ohne gültiges Dokument fährt, macht sich strafbar. Es drohen hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Eine einfache Kopie reicht als Nachweis nicht aus.
So funktioniert der Umtausch jetzt noch
Betroffene sollten umgehend einen Termin bei ihrer örtlichen Führerscheinstelle vereinbaren. In den letzten Wochen wurden bereits lange Wartezeiten gemeldet.
Notwendig sind:
* Gültiger Personalausweis oder Reisepass
* Aktuelles biometrisches Passfoto
* Der alte Führerschein im Original
Die Gebühr beträgt etwa 25 Euro. Wurde der alte Führerschein woanders ausgestellt, kann eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde nötig sein.
Die nächsten Fristen kommen bestimmt
Der Umtausch geht planmäßig weiter. Die nächsten Stichtage:
* Ausstellungsjahre 2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
* Ausstellungsjahre 2005–2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
Das neue Dokument ist dann 15 Jahre gültig. Eine nuova Prüfung ist für die Verlängerung nicht nötig. Für alle vor 1953 Geborenen gilt eine generelle Frist bis zum 19. Januar 2033.
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