Frommer, Legal

Frommer Legal: Neue Abmahnwelle trifft Streaming-Nutzer

31.12.2025 - 23:24:12

Eine neue Abmahnkampagne verfolgt illegale Filmstreams und erstmals auch ahnungslose WLAN-Anschlussinhaber. Parallel enttarnt ein internationaler Polizeieinsatz zehntausende zahlende IPTV-Kunden.

Eine neue Welle von Abmahnungen rollt über Deutschland und Österreich. Sie trifft Nutzer illegaler Streaming-Portale – und erstmals auch ahnungslose Gastgeber. Gleichzeitig enttarnt ein internationaler Polizeischlag Zehntausende zahlende Kunden.

München, 31. Dezember 2025. Die Weihnachtsruhe ist für Tausende Internetnutzer jäh beendet. Die Münchner Kanzlei Frommer Legal hat eine neue Abmahnoffensive gestartet. Ziel sind Nutzer, die den aktuellen Warner-Bros.-Blockbuster „One Battle After Another“ illegal gestreamt haben sollen. Der Film kam im September in die Kinos und war zuletzt auf legalen Streaming-Plattformen verfügbar.

Die zivilrechtlichen Schreiben fallen zeitlich mit einem schweren Schlag gegen die Piraterie-Branche zusammen. Nur wenige Tage zuvor, am 27. Dezember, zerschlugen die Federation Against Copyright Theft (FACT) und deutsche Behörden ein großes Netzwerk für illegales IPTV. Dabei sicherten sie Daten von über 30.000 zahlenden Abonnenten weltweit.

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Die Airbnb-Falle: Haftung für die Streaming-Gäste

Besonders brisant an der aktuellen Abmahnwelle ist ein neuer Fokus. Die Anwälte verfolgen nun konsequent die Störerhaftung für Dritte. Ein dokumentierter Fall betrifft einen Airbnb-Gastgeber.

Sein Mieter soll über das WLAN des Vermieters geschützte Inhalte gestreamt haben. Die Folge für den Anschlussinhaber: eine Forderung über fast 1.000 Euro für Schadensersatz und Anwaltskosten. Die Begründung der Kanzlei: Der Gastgeber habe durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen oder fehlende Instruktionen die Tat erst ermöglicht.

„Der Irrglaube, man sei automatisch sicher, wenn man nicht selbst handelt, ist gefährlich“, warnt die Rechtsportalseite Tarnkappe.info. In der Praxis lastet die Beweislast oft auf dem Anschlussinhaber. Er muss den tatsächlichen Täter identifizieren – eine nahezu unmögliche Aufgabe. Viele Betroffene zahlen daher lieber, als sich auf teure Prozesse einzulassen.

Operation „Firestick“: 30.000 Kunden enttarnt

Während Frommer Legal zivilrechtlich vorgeht, demonstriert die Strafverfolgung schlagkräftig, dass Anonymität im Netz ein Trugschluss ist. Die jüngste Razzia traf einen hochprofessionellen IPTV-Dienst.

Die Behörden schalteten nicht nur die Server ab. Sie erbeuteten auch die kompletten Kundendatenbanken mit Zahlungsdetails und IP-Logs. Betroffen sind vor allem Nutzer von präparierten Amazon-Fire-TV-Sticks und Android-Boxen, die für den Piraten-Streaming-Zugang verkauft wurden.

„Endnutzer brechen das Gesetz und gehen echte Risiken ein, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung“, so ein FACT-Sprecher. Die Botschaft ist klar: Die Zeiten, in denen nur die Anbieter im Fokus standen, sind vorbei. Jetzt rücken auch die zahlenden Endkunden ins Visier von Staatsanwaltschaft und Rechteinhabern.

Rechtslage: EU-Urteil gibt den Rahmen vor

Die rechtliche Grundlage für diese verschärfte Verfolgung ist eindeutig. Das entscheidende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2017 (Rechtssache C-527/15, Filmspeler) stellt klar: Wer bewusst nicht autorisierte Streams nutzt, handelt rechtswidrig.

Die Bayerische Zentralstelle für Cyberkriminalität (ZCB) treibt die Ermittlungen mit modernster digitaler Forensik voran. Für 2026 prognostizieren Experten eine weitere Intensivierung. Neue EU-weite digitale Regelwerke, die bis zum 19. Dezember 2025 umgesetzt werden mussten, zwingen Hosting-Anbieter zu mehr Wachsamkeit.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Rechtsanwälte raten dringend davon ab, Abmahnungen zu ignorieren oder die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben. Diese kann als Schuldanerkenntnis für 30 Jahre gelten.

Empfohlene Schritte:
* Prüfen: Zuerst sollte die Echtheit des Schreibens verifiziert werden, um Phishing auszuschließen.
* Anwalt konsultieren: Ein auf Medienrecht spezialisierten Anwalt kann die Forderung oft reduzieren und die Unterlassungserklärung entschärfen.
* Netzwerk absichern: Für Airbnb-Gastgeber und kleine Unternehmen wird ein Captive Portal mit Nutzungsbedingungen zur Pflicht. Wo erlaubt, sollten Zugänge protokolliert werden.

Die Abmahnkampagne zu „One Battle After Another“ wird voraussichtlich bis Januar 2026 andauern. Für Nutzer bleibt nur die konsequente Prüfung der eigenen Netzwerksicherheit und die strikte Einhaltung der Lizenzregeln.

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