Friseure, Kosmetiker

Friseure und Kosmetiker müssen jetzt ständig Ausweis vorzeigen

06.01.2026 - 16:23:12

Seit Januar 2026 müssen Beschäftigte in Beauty-Salons stets ihren Ausweis mitführen. Verstöße gegen die verschärften Melde- und Belehrungspflichten können zu Strafen bis zu 50.000 Euro führen.

Ab sofort müssen Beschäftigte in Friseur- und Kosmetiksalons ihren Personalausweis während der Arbeit mitführen. Die neue Pflicht ist Teil einer verschärften Gesetzeslage zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Tausende Betriebe trifft.

Seit Anfang Januar 2026 gilt das verschärfte „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“. Es stuft die gesamte Beauty-Branche offiziell als Risikosektor ein – gleichauf mit Baugewerbe, Gastronomie und Transport. Die Folge: Jeder Mitarbeiter, vom Auszubildenden bis zur Teilzeitkraft, muss während der Arbeitszeit ein gültiges amtliches Ausweisdokument bei sich tragen. Kopien oder Fotos auf dem Smartphone reichen bei Kontrollen des Zolls nicht mehr aus.

„Damit schließt der Gesetzgeber eine lange bekannte Lücke“, erklärt ein Branchenkenner. Bisher konnten Beschäftigte bei Überprüfungen oft behaupten, sie seien nur „Probearbeiter“ oder „helfende Freunde“. Jetzt muss die Identität sofort nachgewiesen werden können.

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Sofortmeldepflicht: Neuer bürokratischer Aufwand für Salon-Betreiber

Für Salon-Inhaber kommt mit der neuen Risikoeinstufung eine deutlich erhöhte administrative Last. Die größte Veränderung ist die Sofortmeldepflicht. Neue Mitarbeiter müssen nun vor ihrer ersten Arbeitsminute bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Die frühere Karenzzeit entfällt komplett.

Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Teams schriftlich über die Ausweispflicht zu belehren. Ein einfaches mündliches Gespräch genügt nicht. Betriebe müssen nachweisen können, dass jede Kraft über die Regel informiert wurde. Fachverbände raten deshalb zu einer schriftlichen Bestätigung mit Unterschrift jedes Mitarbeiters. Wer diese Pflicht vernachlässigt, haftet im Zweifel mit – auch wenn nur der Angestellte ohne Ausweis erwischt wird.

Bis zu 50.000 Euro Strafe: Zoll kündigt Schwerpunktkontrollen an

Die finanziellen Risiken bei Verstößen sind erheblich. Die Behörden signalisieren für die Einführungsphase eine Null-Toleranz-Strategie. Für beschäftigte, die ohne Ausweis angetroffen werden, sind persönliche Bußgelder von bis zu 5.000 Euro möglich.

Für Arbeitgeber geht es um noch höhere Summen. Verstöße gegen die Meldepflicht, fehlerhafte Arbeitszeiterfassung oder unterlassene Belehrungen können mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Zoll erhält zudem erweiterte Befugnisse für digitale Betriebsprüfungen.

Branchenkreisen zufolge plant die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits gezielte Schwerpunktprüfungen in Großstädten für Januar und Februar 2026. Besonders im Fokus stehen sollen Nagelstudios und Barbershops, die in den letzten Jahren ein starkes Wachstum verzeichneten und unter erhöhter Beobachtung stehen.

Modernisierung im Kampf gegen Schattenwirtschaft

Die Gesetzesverschärfung ist Teil einer bundesweiten Strategie zur Modernisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Der Bundestag verabschiedete die Neuregelung im November 2025. Interessant: Während die Beauty-Branche schärfer kontrolliert wird, wurde die Forstwirtschaft von der Risikoliste gestrichen. Eine Neubewertung habe dort ein geringeres Potential für illegale Beschäftigung ergeben.

Marktbeobachter sehen in der strengeren Regulierung durchaus einen Vorteil für seriöse Betriebe. „Langfristig profitieren die ordentlichen Salon-Betreiber“, so ein Analyst. „Der unfaire Wettbewerbsvorteil von Schwarzarbeitern, die durch gesparte Sozialabgaben Dumping-Preise anbieten können, wird verringert.“

In den kommenden Wochen wollen Handwerkskammern und Innungen umfangreiche Informationskampagnen starten, um alle über 80.000 Friseur- und Kosmetikbetriebe in Deutschland zu erreichen. Rechtsexperten rechnen damit, dass die ersten Bußgeldbescheide im Frühjahr 2026 als Weckruf für die gesamte Branche dienen werden. Die Zeit informeller Probearbeit ist damit endgültig vorbei.

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