Forschungszulage, Fast-Track

Forschungszulage: Neuer Fast-Track für Innovationen ab 2026

19.01.2026 - 23:51:12

Ab sofort profitieren Unternehmen von einer deutlich vereinfachten und finanziell attraktiveren steuerlichen Forschungsförderung. Die zentralen Neuerungen des Wachstumschancengesetzes sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Sie sollen Deutschlands Innovationskraft stärken und vor allem den Mittelstand entlasten. Kern der Reform ist ein Fast-Track-Verfahren mit Pauschalen, das den bürokratischen Aufwand massiv reduziert.

Die finanziellen Anreize sind deutlich gestiegen. Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen in Forschung und Entwicklung (FuE) wurde von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Für Großunternehmen bedeutet das eine maximale Jahresförderung von bis zu 3 Millionen Euro.

Der Fokus liegt jedoch auf den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Sie erhalten weiterhin einen erhöhten Fördersatz von 35 Prozent. Durch die neue Bemessungsgrundlage können sie nun bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr an Forschungszulage erhalten. Eine weitere Erleichterung: Der Pauschalsatz für anrechenbare FuE-Arbeitszeit von Einzel- und Mitunternehmern stieg von 70 auf 100 Euro pro Stunde.

Anzeige

Passend zum Thema Wachstumschancengesetz – unser kostenloser Spezial-Report fasst alle 17 Neuerungen kompakt zusammen und erklärt praxisnah, wie KMU jetzt sofort Liquidität und Förderansprüche sichern können. Enthalten sind konkrete Umsetzungstipps zu Pauschalen, Rückwirkungsfristen, Abschreibungen für Laborausrüstung und welche Fristen Sie unbedingt beachten müssen. Ideal für Geschäftsführer und Finanzverantwortliche, die Fördermöglichkeiten schnell prüfen wollen. Jetzt Spezial-Report herunterladen

Herzstück der Reform: Die Gemeinkosten-Pauschale

Das entscheidende Instrument für den versprochenen Bürokratieabbau ist eine neue Gemeinkosten-Pauschale von 20 Prozent. Für alle Forschungsprojekte, die nach dem 31. Dezember 2025 starten, können Unternehmen diesen pauschalen Aufschlag auf direkte Personalkosten und Auftragsforschung geltend machen.

Bisher mussten Gemeinkosten wie interne Projektsteuerung oder Sachkosten mühsam nachgewiesen werden – eine hohe Hürde, besonders für KMU. Jetzt entfällt dieser administrative Aufwand. Branchenexperten sehen darin den Schlüssel, um die Förderung endlich praxistauglich zu machen und die Liquidität der Firmen schneller zu verbessern.

Attraktivere Bedingungen auch für Auftragsforschung

Die Verbesserungen wirken zum Teil bereits rückwirkend. Seit März 2024 können auch Abschreibungen auf neue Laborausrüstung oder Maschinen anteilig als förderfähiger Aufwand geltend gemacht werden.

Zudem wurde die Förderung von Auftragsforschung innerhalb der EU und des EWR attraktiver gestaltet. Der anrechenbare Kostenanteil für externe FuE-Aufträge stieg von 60 auf 70 Prozent. Das soll die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen stärken.

Unternehmen sollten zudem die Antragsfristen im Blick behalten: Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Für Projekte aus 2021 läuft die Frist Ende 2026 ab.

Wettbewerbsfähigkeit im Fokus

Die umfassende Reform ist eine direkte Antwort auf den globalen Innovationswettlauf. Die Bundesregierung will private FuE-Investitionen ankurbeln, die als Schlüssel für nachhaltiges Wachstum gelten. Im Visier sind dabei jene mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden, aber oft an komplexen Förderanträgen scheitern.

Wirtschaftsverbände hatten lange auf solche Vereinfachungen gedrängt. Die Kombination aus mehr Geld und weniger Bürokratie soll jetzt den entscheidenden Impuls setzen. Ob der erhoffte „Wachstumsbooster“ wirkt, wird sich an den Antragszahlen der kommenden Monate zeigen. Für innovative Unternehmen bietet sich jetzt die Chance, Projekte anzugehen, die zuvor an Hürden gescheitert wären.

Anzeige

PS: Noch unklar, welche Abschreibungen und Pauschalen Sie konkret geltend machen können? Der kostenlose Spezial-Report zum Wachstumschancengesetz erklärt in einem Praxis-Teil, wie Sie Investitionen in Labore und Maschinen steuerlich optimal abbilden und damit Ihre Förderquote erhöhen. Enthält Checklisten für die Antragstellung und Hinweise zu rückwirkenden Fristen. Spezial-Report jetzt kostenlos anfordern

@ boerse-global.de