Forschungszulage, Deutschland

Forschungszulage: Deutschland erhöht Steuerbonus für Gründer auf 100 Euro pro Stunde

01.01.2026 - 11:42:12

Ab heute können Gründer und Gesellschafter ihre eigene Forschungsarbeit deutlich höher steuerlich geltend machen. Die Bundesregierung hat die sogenannte fiktive Unternehmervergütung im Forschungszulagengesetz von 70 auf 100 Euro pro Stunde angehoben. Diese Kernmaßnahme eines umfassenden Steuerpakets soll vor allem den innovationsstarken Mittelstand entlasten und Investitionen in Zukunftstechnologien ankurbeln.

Die Erhöhung des „fiktiven Unternehmerlohns“ ist das Herzstück der Reform. Sie adressiert ein zentrales Merkmal des deutschen Mittelstands: Oft sind es die Inhaber oder Gesellschafter selbst, die die entscheidende Entwicklungsarbeit leisten. Bislang konnten sie dafür pauschal nur 70 Euro pro Stunde ansetzen – ab sofort sind es 100 Euro.

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Bei voller Auslastung der förderfähigen 40 Wochenstunden summiert sich die Bemessungsgrundlage für die Arbeit eines einzelnen Unternehmers damit auf bis zu 208.000 Euro jährlich. Bei der für KMU geltenden Förderquote von 35 Prozent ergibt sich daraus ein direkter Steuerguthaben von bis zu 72.800 Euro pro aktivem Gesellschafter. Eine spürbare Verbesserung gegenüber den Vorjahren.

Höhere Deckelung und pauschale Gemeinkosten

Neben der höheren Stundenvergütung treten zwei weitere Erleichterungen in Kraft, die Bürokratie abbauen und das Fördervolumen erhöhen sollen.

Zum einen wurde die Obergrenze für förderfähige Forschungsausgaben von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Forschungsschwergewichtige Mittelständler können damit maximal 4,2 Millionen Euro an Zulagen pro Jahr erhalten.

Zum anderen führt die Reform eine pauschale Gemeinkostenabrechnung ein. Für alle neuen Forschungsvorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 starten, können Unternehmen pauschal 20 Prozent ihrer Personalkosten als indirekte Kosten für Miete, Energie und Verwaltung ansetzen. Diese Vereinfachung soll den langjährigen Klagen der Verbände über den bürokratischen Aufwand bei der Beantragung Rechnung tragen.

Strategischer Schub für den Wirtschaftsstandort

Die Maßnahmen sind Teil der sogenannten Wachstumschancen-Gesetzgebung und zielen darauf ab, die Attraktivität Deutschlands als Forschungs- und Entwicklungsstandort zu stärken. Angesichts des globalen Wettbewerbs um High-Tech-Investitionen passt die Bundesregierung den steuerlichen Rahmen an.

„Die Anhebung auf 100 Euro pro Stunde ist eine realistische Anpassung an die Marktgehälter für hochspezialisierte Ingenieurs- und Wissenschaftsleistungen“, kommentieren Branchenbeobachter. Sie erkenne den Wert der unternehmerischen Arbeit angemessener an.

Blaupause für weitere Entbürokratisierung?

Die Entwicklung der fiktiven Unternehmervergütung zeigt die wachsende Bedeutung des Instruments: Von anfangs 40 Euro stieg sie auf 70 und nun auf 100 Euro. Dieser Trend deutet darauf hin, dass die Forschungszulage zu einer dauerhaften und substanziellen Säule der Unternehmensfinanzierung ausgebaut werden soll.

Während die Erhöhung der Förderobergrenze Schlagzeilen macht, könnte die Gemeinkostenpauschale die breiteste Wirkung entfalten. Vor allem für Software-Start-ups und kleine Ingenieurbüros war der Nachweis spezifischer Gemeinkosten oft zu aufwendig. Die Pauschale garantiert nun einen höheren Auszahlungsbetrag pro Euro Personalkosten – ohne zusätzliches Prüfungsrisiko.

Unternehmen wird geraten, ihre Projektplanung und -dokumentation für das Jahr 2026 umgehend an die neuen Regelungen anzupassen. Branchenverbände werden die Inanspruchnahme der Fördermittel im ersten Halbjahr 2026 genau beobachten. Sollte sich die administrative Vereinfachung bewähren, könnte sie als Blaupause für andere Förderbereiche dienen. Innovative Unternehmen starten mit diesen Änderungen jedenfalls mit einem kräftigen finanziellen Rückenwind ins neue Jahr.

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