Forschungszulage, Mittelstand

Forschungszulage 2026: Mittelstand erhält Milliarden-Booster für Innovationen

04.01.2026 - 01:30:12

Ab sofort können deutsche Unternehmen deutlich mehr staatliche Förderung für Forschung abrufen. Die umfassende Reform der Forschungszulage ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und verspricht mehr Geld, weniger Bürokratie und gezielte Hilfe für den innovativen Mittelstand. Das Paket soll Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit in der globalen Technologierallye sichern.

Das Herzstück der Neuregelung ist die Bemessungsgrundlage. Unternehmen können nun für ihre Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E) jährlich bis zu 12 Millionen Euro ansetzen – zwei Millionen mehr als zuvor. Die direkte Folge: höhere Steuergutschriften.

Für den besonders förderwürdigen Mittelstand ist der Effekt enorm. Denn innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren bereits seit 2024 von einem erhöhten Fördersatz von 35 Prozent. Mit der neuen Obergrenze können sie pro Jahr bis zu 4,2 Millionen Euro an Steuerguthaben generieren. Das ist eine massive Liquiditätsspritze, die ambitionierte Projekte in Digitalisierung und Dekarbonisierung erst möglich macht.

„Die Anhebung auf 12 Millionen Euro ist ein klares Signal“, analysieren Steuerexperten. „Die Regierung will nicht nur Start-ups, sondern auch wachsende Industrie-KMU unterstützen, die die doppelte Transformation vorantreiben.“

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Bürokratieabbau: Pauschale für Gemeinkosten eingeführt

Die wohl praktischste Neuerung für den Alltag ist die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale. Für F&E-Projekte, die ab 2026 starten, können Firmen pauschal 20 Prozent auf ihre förderfähigen Personalkosten aufschlagen. Damit sollen indirekte Kosten wie Miete, Energie und Verwaltung abgedeckt werden.

Bislang waren diese Gemeinkosten oft vom Förderumfang ausgeschlossen oder erforderten komplizierte Einzelnachweise – ein echter Hemmschuh besonders für kleinere Betriebe. Die neue Pauschale vereinfacht den Antragsprozess drastisch. Sie kommt vor allem kapitalintensiven Branchen wie dem Maschinenbau oder der Biotechnologie zugute, wo Labor- und Anlagenkosten traditionell hoch sind.

Gezielte Hilfe: Mehr Geld für Gründer und Auftragsforschung

Die Reform denkt auch die Kleinsten mit. Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer wurde der pauschale Stundensatz für eigene Forschungsarbeit von 70 auf 100 Euro angehoben. Damit wird der hohe Wert gründergeführter Innovation gewürdigt und die Arbeitszeit von Entrepreneuren realistischer vergütet.

Ebenfalls bedeutsam: Die Regelungen zur Auftragsforschung bleiben attraktiv. Unternehmen, die F&E extern vergeben, können weiterhin 70 Prozent der Rechnungssumme als förderfähige Kosten geltend machen. Bei der neuen, höheren Bemessungsgrundlage haben vor allem Firmen aus der Automobil- oder Chemie-Zulieferindustrie, die stark auf Kooperationen setzen, deutlich mehr Spielraum.

Hintergrund: Das „Wachstumsbooster“-Gesetz wirkt

Die Änderungen sind das Ergebnis des „Steuerlichen Investitionssofortprogramms“ (Wachstumsbooster), das Bundestag und Bundesrat im Juli 2025 verabschiedeten. Es reagiert auf die wirtschaftliche Stagnation der Vorjahre und soll private Investitionen ankurbeln.

Während das Wachstumschancengesetz 2024 mit dem KMU-Bonus die Grundlage schuf, setzt das Paket für 2026 nun bei der Förderhöhe an. Die Richtlinien des Bundesfinanzministeriums stellen klar: Die neuen Regeln gelten strikt für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2026 entstehen. Für Buchhaltungsabteilungen, die gerade ihre 2025er Abschlüsse machen, ist das eine klare Trennlinie.

Reaktionen: Begeisterung mit Vorbehalt

Die ersten Reaktionen aus der Wirtschaft sind positiv, doch Experten mahnen zur Vorsicht. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) rechnet im ersten Quartal mit einer Flut neuer Anträge, da Firmen ihre Projekte nun unter den besseren Bedingungen anmelden werden.

Unternehmensberater weisen darauf hin, dass die Gemeinkostenpauschale die Nettosubventionsintensität für interne Projekte effektiv erhöht. Für ein KMU ergibt die Kombination aus 35 Prozent Fördersatz und 20 Prozent Gemeinkostenaufschlag eine äußerst attraktive effektive Förderquote. Sie kann 40 Prozent der direkten Personalkosten übersteigen.

Steuerberater betonen jedoch, dass die Innovationskriterien streng bleiben. Gefördert werden nur Projekte, die als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung gelten. Die Hürde „neu für das Unternehmen“ reicht nicht aus; die Innovation muss technisch neuartig sein und ein technisches Risiko bergen.

Ausblick: Stabile Rahmenbedingungen vor der Wahl

Für Unternehmen heißt es jetzt: Systeme anpassen. Die Projektverfolgung muss ab sofort Kosten, die ab dem 1. Januar 2026 anfallen, korrekt erfassen, um den Gemeinkostenzuschlag auch tatsächlich abrufen zu können.

Angesichts der anstehenden Bundestagswahl dürften diese Verbesserungen das stabile Gerüst der deutschen Innovationsförderung für die mittlere Frist bilden. Für den deutschen Mittelstand ist die Botschaft dieser Woche eindeutig: Das finanzielle Sicherheitsnetz für riskante Pionierarbeit ist gerade erheblich stärker geworden.

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2026

Förderaspekt Bisherige Regel (2024/2025) Neue Regel (ab 1.1.2026)
Höchstbemessungsgrundlage 10 Mio. Euro 12 Mio. Euro
Max. Förderung (KMU) 3,5 Mio. Euro 4,2 Mio. Euro
Gemeinkosten Keine / Einzelnachweis 20 % Pauschale
Stundensatz Einzelunternehmer 70 Euro 100 Euro
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