Forschungszulage, Geld

Forschungszulage 2026: Mehr Geld für forschende Unternehmer

09.01.2026 - 16:04:12

Die Forschungszulage bietet ab 2026 attraktivere Konditionen mit einem Stundensatz von 100 Euro für Inhaber, einer Gemeinkostenpauschale und höheren Fördergrenzen zur Stärkung der Innovationskraft.

Die deutsche Innovationslandschaft erhält einen kräftigen Finanzschub. Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Regeln der Forschungszulage, die besonders inhabergeführte Unternehmen begünstigen. Die wichtigste Neuerung: Der Stundensatz für forschende Geschäftsinhaber steigt auf 100 Euro.

Stundensatz für Unternehmer fast 43 Prozent höher

Für Einzelunternehmer und aktive Gesellschafter von Personengesellschaften hat sich die Bezuschussung ihrer Forschungsarbeit deutlich verbessert. Statt bisher 70 Euro können sie nun 100 Euro pro Stunde für ihre eigene Forschungszeit ansetzen. Das ist ein Plus von fast 43 Prozent. Die Obergrenze liegt bei 40 Wochenstunden.

„Diese Anhebung erkennt endlich den Wert unternehmerischer Arbeit in Forschungsprojekten an”, kommentiert ein Steuerexperte. Bisher deckte der Satz von 70 Euro oft nicht die Opportunitätskosten eines Inhabers. Für den deutschen Mittelstand, in dem Chefs häufig selbst technische Innovationen vorantreiben, ist diese Änderung besonders relevant.

Anzeige

Passend zum Thema Wachstumsförderung: Das Wachstumschancengesetz 2024 enthält zahlreiche steuerliche Stellhebel, die Unternehmen unmittelbar nutzen können – von Sonderabschreibungen über E‑Rechnung-Pflichten bis hin zu Kombinationsmöglichkeiten mit der Forschungszulage. Unser kostenloser Spezial-Report erklärt praxisnah, welche Fristen und Formulare 2025/2026 wichtig sind und wie Sie Förderungen steueroptimiert verknüpfen. Inklusive Checklisten für Steuerberater und Geschäftsführer. Wachstumschancengesetz-Report jetzt gratis herunterladen

Ein Unternehmer, der 500 Stunden jährlich in Forschung investiert, kann seine Bemessungsgrundlage nun um 15.000 Euro erhöhen – von 35.000 auf 50.000 Euro. Das steigert den möglichen Steuerbonus direkt.

Höhere Obergrenzen und neue Pauschale

Neben dem verbesserten Stundensatz profitieren vor allem größere Mittelständler von zwei weiteren Neuerungen. Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungsausgaben steigt von 10 auf 12 Millionen Euro jährlich pro Unternehmen oder Konzern.

Bei der Standardförderquote von 25 Prozent bedeutet das: Der maximale Steuerguthaben pro Jahr wächst auf 3 Millionen Euro. Für KMU mit erhöhter Förderquote von 35 Prozent sind sogar bis zu 4,2 Millionen Euro möglich. Diese Anhebung reagiert auf Kritik aus kapitalintensiven Branchen wie dem Maschinenbau oder der Biotechnologie.

Die wohl praktischste Vereinfachung ist die neue Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent. Für Forschungsprojekte, die ab dem 1. Januar 2026 starten, können Unternehmen indirekte Kosten pauschal berechnen. Statt Einzelnachweisen für Strom, Miete oder Verwaltung genügt nun ein pauschaler Aufschlag auf die Personalkosten.

Strategische Ausrichtung und praktische Umsetzung

Die Neuregelungen markieren einen Wechsel von Krisenbewältigung hin zu langfristiger Strukturförderung. „Die Änderungen 2026 sind Teil einer Wachstumsbooster-Strategie”, erklärt ein Rechtsexperte. Sie sollen Deutschlands Standortattraktivität für Technologieunternehmen sichern.

Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen ihre Projektdokumentation sofort anpassen. Der neue Stundensatz und die Gemeinkostenpauschale gelten für alle Ausgaben ab Beginn des Wirtschaftsjahres 2026. Steuerberater raten dringend zur peniblen Zeiterfassung.

Die Trennung zwischen Forschungsstunden und Management- oder Vertriebstätigkeiten bleibt streng. Der höhere Satz dürfte die Aufmerksamkeit der Finanzprüfer erhöhen. Gleichzeitig bleiben die Regeln für Auftragsforschung günstig: 70 Prozent der Rechnungssumme an externe Forschungsdienstleister sind weiterhin förderfähig.

Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich

Die Entwicklung der Forschungszulage zeigt ein wachsendes Engagement für private Innovationen. Startete das Programm 2020 noch mit einem symbolischen Satz von 40 Euro, folgten rasche Anpassungen auf 70 Euro (2024) und nun 100 Euro.

Damit positioniert sich Deutschland im europäischen Wettbewerb um Forschungsstandorte deutlich besser. Länder wie Frankreich oder Österreich haben seit langem großzügige Fördersysteme. Die neue Gemeinkostenpauschale orientiert sich an internationalen Best Practices und reduziert bürokratische Hürden besonders für kleinere Firmen.

Die Anhebung der Obergrenze auf 12 Millionen Euro ist eine direkte Reaktion auf stagnierende Produktivität in der Industrie. Sie soll kapitalintensive Großprojekte anreizen, die bisher schnell an Fördergrenzen stießen.

Erwarteter Antragsboom im Mittelstand

Experten rechnen 2026 mit einer stark steigenden Nachfrage nach der Forschungszulage. Die vereinfachte Gemeinkostenberechnung und der attraktive Inhabersatz beseitigen zwei Haupthemmnisse für familiengeführte Betriebe.

Das Finanzministerium will noch dieses Quartal aktualisierte Anwendungsrichtlinien veröffentlichen. Sie sollen den Umgang mit der neuen Pauschale im digitalen Antragsportal klären. Unternehmen sollten ihre Erfassungssysteme umgehend anpassen – der globale Wettlauf um technologische Führungspositionen verschärft sich weiter.

Anzeige

PS: Unternehmer mit Investitionsplänen sollten jetzt reagieren: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann Ihre Steuerlast sofort senken und Mittel für Forschung freimachen. Unser kostenloser Sonder-Report zeigt Schritt für Schritt, wie Sie den IAB rechtssicher nutzen, typische Fallstricke vermeiden und die Förderung durch die Forschungszulage optimal kombinieren. Praktische Beispiele und Berechnungen inklusive. IAB-Sonderreport gratis anfordern

@ boerse-global.de