Forschungsdatengesetz: Deutschlands Turbo für die KI-Entwicklung
02.01.2026 - 10:00:12Die Bundesregierung macht das lange verzögerte Forschungsdatengesetz (FDG) 2026 zur Chefsache. Es soll öffentliche Daten für die KI-Forschung freigeben und Europas digitale Souveränität stärken.
Im Strategiepapier „Digitale Wende 2026“ bekräftigte die Regierung am Freitag ihr Vorhaben. Das Gesetz soll den Zugang zu Daten aus Verwaltung, Statistik und Wissenschaft für Forschung und Unternehmen rechtssicher regeln. „Wir arbeiten daran, Daten für die Forschung bestmöglich und mit Rechtssicherheit nutzbar zu machen“, erklärte das Bundesforschungsministerium. Hintergrund ist der enorme Bedarf an hochwertigen Trainingsdaten für generative KI-Modelle.
Experten sehen im FDG das fehlende Puzzleteil. Während der EU-AI-Act ab 2026 Regeln für KI-Modelle setzt, adressiert das deutsche Gesetz den „Treibstoff“: die Daten. Es soll die Abhängigkeit von nicht-europäischen Datenquellen verringern und rechtliche Risiken beim Training mit urheberrechtlich geschütztem Material minimieren.
Die EU-KI-Verordnung bringt umfangreiche Pflichten für Entwickler und Anwender – von Risikoklassifizierung bis zu Dokumentationspflichten für Trainingsdaten. Viele Forschungsstellen und Unternehmen stehen vor der Frage, wie Kennzeichnung, Nachweispflichten und Übergangsfristen praktisch umzusetzen sind. Ein kostenloser Umsetzungsleitfaden erklärt kompakt, welche Anforderungen gelten, wie Sie KI-Systeme rechtssicher klassifizieren und welche Nachweise für Trainingsdaten nötig sind – ideal für Forschung, KI-Teams und Compliance-Verantwortliche. Jetzt kostenlosen KI-Verordnungs-Leitfaden herunterladen
Der Weg zum FDG war steinig. Das Projekt der vorherigen Ampel-Koalition wurde nach deren Scheitern im November 2024 „auf Eis gelegt“. Wissenschaft und Wirtschaft drängten die neue Regierung 2025 zur Wiederbelebung. Verzögerungen gab es durch Ressortstreits zu Datenschutz und der Einrichtung eines „Mikrodatenzentrums“.
Doch die Einigung steht. Der Haushalt 2026 sieht über 1,4 Millionen Euro für die personelle und technische Umsetzung vor. Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) treibt das Gesetz als Kernstück ihrer „Innovationsagenda 2026“ voran. In Ausschüssen gibt es breite Unterstützung, um Deutschland im globalen KI-Wettlauf nicht weiter zurückfallen zu lassen.
Mikrodatenzentrum als Gamechanger?
Herzstück des Gesetzes ist das geplante Deutsche Mikrodatenzentrum (GMDC). Es soll als „Vertrauensstelle“ fungieren. Forscher und KI-Entwickler könnten dort verknüpfte Mikrodaten aus verschiedenen öffentlichen Registern abrufen – ohne die Privatsphäre Einzelner zu gefährden.
Das wäre ein Quantensprung für das KI-Training. Bislang erfordert die Nutzung von Behörden-Daten ein Labyrinth aus Einzelgenehmigungen und inkompatiblen Formaten. Das GMDC würde als One-Stop-Shop standardisierte, hochwertige Datensätze anbieten, die für die Forschung freigegeben sind.
Die Vorteile für die KI-Entwicklung:
* Rechtssicherheit: Klare gesetzliche Erlaubnis beendet die Grauzone der Datennutzung.
* Datenqualität: Verwaltungsdaten sind strukturierter und verlässlicher als gescrapte Webdaten.
* Weniger Verzerrung: Umfassende öffentliche Register helfen, Modelle zu trainieren, die die Realität in Deutschland besser abbilden.
Wissenschaft und Wirtschaft begrüßen Vorstoß
Die Forschung reagiert positiv. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) betont seit langem, dass ein veraltetes Datenrecht Innovation behindert. „Internationale Erfahrungen zeigen, dass bessere Datenverfügbarkeit die Zahl hochwertiger Publikationen und deren Nutzung in der Politik erhöht“, so Experten.
Für die Privatwirtschaft, besonders KI-Startups, verspricht das Gesetz einen Standortvorteil. „Der Zugang zu öffentlichen Daten ist ein Standortfaktor“, heißt es im Strategiepapier. Die Nutzung „souveräner“ Daten könnte eine Nische für „High-Trust-KI“-Lösungen schaffen, die strengen europäischen Compliance-Standards genügen.
Enger Zeitplan bis zur Umsetzung
Der Zeitplan ist ambitioniert. Nach den strategischen Bekanntgaben soll ein überarbeiteter Entwurf im ersten Quartal 2026 finalisiert werden. Der parlamentarische Prozess wird sich auf Details der Daten-Anonymisierung und Zugangsrechte für Unternehmen konzentrieren.
Bei einer Verabschiedung bis Mitte 2026 könnten noch im selben Jahr erste Pilotprojekte mit der Infrastruktur des Mikrodatenzentrums starten. Für Deutschlands KI-Ökosystem markiert die Ankündigung den entscheidenden Schritt von der Planung in die Ausführung.
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