Finanzministerium verschärft Umsatzsteuer-Regeln für Zuschussbetriebe
23.01.2026 - 11:22:12Das Bundesfinanzministerium stellt defizitäre öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen vor eine steuerliche Zerreißprobe. Ein neuer Verwaltungsgrundsatz erschwert ab sofort den Vorsteuerabzug für Betriebe mit dauerhaften Verlusten – mit möglicherweise milliardenschweren Folgen für Kommunen.
Neuer Zwei-Stufen-Test für „wirtschaftliche Tätigkeit“
Kern der am 20. Januar 2026 veröffentlichten Weisung ist ein verbindlicher Zwei-Stufen-Test. Finanzämter müssen nun prüfen: Besteht überhaupt eine direkte Gegenleistung für eine Dienstleistung? Und handelt es sich bei dem Betrieb wirklich um eine wirtschaftliche Tätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinne?
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Die Antwort fällt künftig härter aus. „Eine erhebliche Asymmetrie zwischen Kosten und Einnahmen kann darauf hindeuten, dass keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt“, stellt das Ministerium klar. Symbolische Entgelte, die nur einen Bruchteil der Kosten decken, reichen nicht mehr aus. Die Konsequenz ist gravierend: Nur wer wirtschaftlich tätig ist, darf die gezahlte Vorsteuer – etwa für Baukosten oder Betriebsmittel – vom Finanzamt zurückfordern.
Anpassung an höchstrichterliche Rechtsprechung
Hinter der Verschärfung stehen klare Vorgaben von Bundesfinanzhof (BFH) und Europäischem Gerichtshof (EuGH). Der BFH urteilte bereits 2022, dass bei nur symbolischen Entgelten der notwendige Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung fehlen kann. Der EuGH bestätigte diese Linie im Fall Gemeente Borsele.
Das Finanzministerium übernimmt diese restriktive Sicht nun offiziell. Steuerexperten großer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sehen darin einen Paradigmenwechsel. „Preisvereinbarungen ohne Entgeltcharakter begründen keinen Leistungsaustausch“, heißt es im Schreiben. Für zuschussabhängige Schwimmbäder, Theater oder Verkehrsbetriebe könnte das den Status als Unternehmer kosten – und damit den Vorsteuerabzug.
Übergangsfrist bietet Atempause bis Ende 2027
Angesichts der erheblichen finanziellen Auswirkungen gewährt das Ministerium eine Übergangsfrist. Für alle offenen Fälle gelten die neuen Grundsätze zwar sofort. Die Finanzverwaltung wird es jedoch bis zum 31. Dezember 2027 nicht beanstanden, wenn betroffene Einrichtungen weiterhin von einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgehen und Vorsteuer abziehen.
Diese Schonfrist gilt auch für Verträge, die nach Veröffentlichung des Schreibens geschlossen oder verlängert werden. Sie soll Kommunen und gemeinnützigen Trägern Zeit geben, ihre Preismodelle und Geschäftspläne anzupassen. Doch die Uhr tickt.
Kommunen stehen vor massiven finanziellen Belastungen
Die neuen Regeln treffen den öffentlichen Sektor ins Mark. Experten des Softwarehauses DATEV weisen darauf hin, dass die Kriterien für „dauerhafte Defizite“ bei vielen kommunalen Einrichtungen erfüllt sind. Schwimmbäder, Kulturhäuser, Nahverkehrsbetriebe – sie alle arbeiten oft nur mit erheblichen Zuschüssen.
Künftig müssen die Betreiber nachweisen, dass ihre Preisgestaltung und Wirtschaftsplanung auf nachhaltige Einnahmen ausgerichtet sind. Gelingt das nicht, werden die gezahlten Umsatzsteuern auf Investitionen zu endgültigen Kosten. Die Sanierung eines Stadtbads könnte so deutlich teurer werden. Die Beweislast liegt nun beim Steuerpflichtigen.
Wettbewerbsfähigkeit von Querverbünden in Frage gestellt
Besonders betroffen sind komplexe Querverbund-Strukturen, in denen profitable und defizitäre Einrichtungen steuerlich zusammengefasst werden. Marktbeobachter rechnen mit einer Welle von Vertragsüberprüfungen. Unklar bleibt bislang, ab welchem Kostendeckungsgrad ein Preis als „symbolisch“ gilt. Das Ministerium liefert hier nur vage Richtwerte.
Organisationen mit Zuschussbetrieben sollten ihre Preisstrukturen und Finanzierungsmodelle umgehend überprüfen. Die bis Ende 2027 laufende Übergangsfrist bietet eine Chance zur Umstellung. Doch die Frage bleibt: Können öffentliche Daseinsvorsorge und marktähnliches Wirtschaften überhaupt unter einen Hut gebracht werden? Die steuerliche Zukunft vieler kommunaler Einrichtungen hängt von der Antwort ab.
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