Finanzministerium verlängert Steuererleichterung für Flüchtlingshilfe
20.01.2026 - 16:44:12Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlängert eine wichtige Steuersonderregel für Wohnungsgenossenschaften. Diese können damit weiterhin ukrainischen Kriegsflüchtlingen Wohnraum zur Verfügung stellen, ohne ihren steuerbegünstigten Status zu gefährden. Die Maßnahme gilt nun bis Ende 2026.
Steuerliche Sicherheit für humanitäres Engagement
Mit einem Schreiben vom 19. Januar 2026 hat das BMF eine bereits bestehende Verwaltungsvereinfachung verlängert. Konkret betrifft dies Genossenschaften und Vereine nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes. Diese sind normalerweise von der Körperschaftsteuer befreit – aber nur, solange sie sich streng an ihren satzungsmäßigen Zweck halten.
Die Unterbringung von Nicht-Mitgliedern, wie Geflüchteten, könnte diesen Status eigentlich in Frage stellen. Das Ministerium verhindert dies nun erneut durch eine explizite Ausnahmeregelung. „Die Verlängerung schafft dringend benötigte Planungssicherheit“, erklärt ein Steuerexperte. „Ohne sie stünde viele soziale Träger vor einem Dilemma: helfen oder den Steuervorteil riskieren.“
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Das offizielle BMF-Schreiben ist auf der Website des Ministeriums im Bereich Körperschafts- und Umwandlungssteuerrecht abrufbar. Es verlängert die Anwendung einer bereits im März 2022 erlassenen Regelung.
Ein Update im komplexen Steuerumfeld
Diese spezifische Anpassung erfolgt vor einem bedeutenden Hintergrund: Erst Anfang 2025 hatte die Finanzverwaltung den allgemeinen Umwandlungssteuererlass grundlegend modernisiert. Dieser ersetzte die vorherige Fassung von 2011 und fasste Jahre an Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zusammen.
Die aktuelle Verlängerung zeigt, dass auch nach einer solchen Großreform weiterer Feinjustierungsbedarf besteht. „Das ist typisch für das deutsche Steuerrecht“, so ein Fachanwalt. „Auf die grundlegende Reform folgen konkrete Klarstellungen für spezielle Praxisfälle.“ Für Steuerberater und Unternehmen ist es ein Hinweis, auch themenspezifische Erlasse im Blick zu behalten – nicht nur die großen Gesetzesvorhaben.
Was die Verlängerung konkret bedeutet
Die praktische Konsequenz ist eindeutig: Wohnungsgenossenschaften können ihre humanitäre Arbeit fortsetzen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Diese finanzielle und rechtliche Sicherheit ist entscheidend, um Engagierte nicht zu bremsen.
Aus steuerlicher Strukturierungssicht bestätigt der Schritt ein grundlegendes Prinzip. Der Erhalt eines begünstigten Status ist ein zentrales Element jeder strategischen Entscheidung. Die Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete ist zwar keine klassische Umwandlung, stellt aber eine Abweichung vom Kerngeschäft dar. Die Klarstellung des BMF stellt sicher, dass diese Abweichung keine negativen Steuerfolgen auslöst – eine Überlegung, die auch bei formellen Umwandlungsprozessen, bei denen Steuerneutralität im Vordergrund steht, entscheidend ist.
Ausblick: Weitere präzise Regelungen zu erwarten
Die Verlängerung signalisiert die Bereitschaft des BMF, soziale Herausforderungen auch mit administrativen Mitteln zu unterstützen. Steuerexperten rechnen damit, dass dieser Weg themenspezifischer Einzelerlasse weiter beschritten wird.
Während die betroffenen Wohnungsgenossenschaften nun bis 2026 planen können, sollten alle Unternehmen die Veröffentlichungen des Finanzministeriums aufmerksam verfolgen. Der Jahreswechsel ist nicht nur Zeit für Bilanz und Planung, sondern auch für die Prüfung neuer Verwaltungsanweisungen, die strategische Entscheidungen beeinflussen können.
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