Finanzministerium modernisiert Tierbewertung für die Landwirtschaft
01.01.2026 - 13:43:12Das Bundesfinanzministerium aktualisiert die steuerliche Bewertung von Nutztieren. Höhere Richtwerte können zu Umstellungsgewinnen führen, für die eine entlastende Rücklage gebildet werden kann.
Berlin – Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die steuerliche Bewertung von Tieren in der Land- und Forstwirtschaft grundlegend aktualisiert. Die neuen Verwaltungsgrundsätze ersetzen eine über 20 Jahre alte Regelung und passen die Werte an die heutigen Produktionskosten an.
Ende einer Ära: Veraltete Richtwerte von 2001 fallen
Seit November 2001 galten veraltete Vorgaben zur Bewertung von Nutztieren. Mit dem neuen BMF-Schreiben (Az. IV C 6 – S 2170/00015/002/094) vom 8. Dezember 2025 reagiert der Fiskus auf gestiegene Kosten und neue rechtliche Rahmenbedingungen. Die Regelung betrifft alle Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform.
Die Vorgaben sind für Wirtschaftsjahre verbindlich, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Für Kalenderjahr-Betriebe gilt die neue Bewertung also erstmals im Abschluss für 2026. Eine vorzeitige Anwendung ist in bestimmten Fällen möglich.
Passend zum Thema Bilanzierung und Steuerlast: Viele landwirtschaftliche Betriebe unterschätzen, wie Bewertungsänderungen zu einmaligen Umstellungsgewinnen und Liquiditätsproblemen führen können. Unser kostenloser 19-seitiger Leitfaden “Abschreibung von A–Z” erklärt praxisnah, wie Sie Umstellungsgewinne, Sonderabschreibungen und AfA-Regeln sinnvoll einsetzen, um Steuerzahlungen zu verteilen. Mit konkreten Beispielen, Checklisten für die Dokumentation und Hinweisen für Betriebsprüfungen. Jetzt kostenlosen Abschreibungs-Guide sichern
Neue Maßstäbe: Wann ist ein Tier „fertig“?
Ein Kernpunkt ist die klare Definition der Herstellungskosten und des Zeitpunkts, zu dem ein Tier als fertiggestellt gilt. Für männliche Zuchttiere ist dies der Zeitpunkt der Zuchtreife. Bei weiblichen Zuchttieren und Milchkühen markiert die erste Kalbung den Übergang.
Für Tiere im Umlaufvermögen – etwa Mastvieh – bleibt der Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestehen. Der niedrigere Teilwert darf nur bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung angesetzt werden.
Zur Vereinfachung führt das Ministerium aktualisierte Richtwerte wieder ein. Diese Pauschalwerte für verschiedene Tierkategorien sollen den bürokratischen Aufwand für Landwirte verringern.
Praktische Vereinfachung durch Gruppenbewertung
Um die Buchführung zu erleichtern, erlaubt das BMF ausdrücklich die Gruppenbewertung. Tiere können nach Art, Geschlecht und Altersklasse zu homogenen Gruppen zusammengefasst und mit einem Durchschnittswert bewertet werden.
Diese Methode ist besonders für Betriebe mit großen Herden praktikabel, wo die Einzelbewertung jedes Tieres unverhältnismäßig aufwendig wäre. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Bewertungsstetigkeit, doch in bestimmten Fällen, etwa beim Zufluss während des Jahres, kann auf Einzelbewertung gewechselt werden.
Schonfrist: Steuerliche Entlastung beim Übergang
Die Anwendung der neuen, höheren Richtwerte kann zu einem einmaligen Umstellungsgewinn in der Bilanz führen. Um die steuerliche Belastung abzufedern, sieht das BMF eine Übergangsregelung vor.
Betriebe dürfen für bis zu 90 Prozent dieses Gewinns eine steuermindernde Rücklage in der Schlussbilanz 2026 bilden. Diese Rücklage muss in den Folgejahren aufgelöst werden – mindestens ein Neuntel pro Jahr. So verteilt sich die Steuerlast über mehrere Jahre und vermeidet Liquiditätsengpässe.
Mehr Rechtssicherheit für Landwirte und Berater
Die Neuregelung schafft dringend benötigte Klarheit. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hatten verschiedene Gerichtsurteile zu einem Flickenteppich bei der Tierbewertung geführt. Die konsolidierte Verwaltungsanweisung bietet nun einen verlässlichen Rahmen.
Für Steuerberater und landwirtschaftliche Buchstellen steht nun die Analyse der betriebsspezifischen Auswirkungen im Fokus. Branchenverbände werden die neuen Richtwerttabellen detailliert aufbereiten, um Landwirten bei der Planung zu helfen. Eine frühe Überprüfung der Bestandsbewertung 2026 wird empfohlen, um die Rücklagenoption optimal zu nutzen.
PS: Sie planen die Rücklagenbildung für 2026? Der kostenlose Abschreibungs-Spezialreport erklärt, welche Bilanz- und Steuerstrategien in der Praxis helfen – von degressiver AfA über Sonderabschreibungen bis zu Gestaltungsmöglichkeiten zur Verteilung eines Einmalgewinns. Ideal für Steuerberater und landwirtschaftliche Buchstellen, die die steuerliche Belastung gezielt mindern und Liquidität sichern möchten. Hier Abschreibungs-Report herunterladen


