Finanzjahr 2026: Stabile Zinsen, neue Bilanzregeln für Klima-Investitionen
01.01.2026 - 05:42:12Das neue Finanzjahr beginnt für Deutschlands Unternehmen mit einer Mischung aus verlässlichen Rahmenbedingungen und tiefgreifenden strukturellen Veränderungen. Während die Deutsche Bundesbank Stabilität beim Basiszinssatz signalisiert, zwingt eine neue Bewertungsregel für Gebäudesanierungen die Bilanzierung in die Klimawende.
Für die Unternehmensplanung bietet der Jahresstart eine wichtige Konstante: Die Deutsche Bundesbank bestätigte zum 1. Januar 2026 einen unveränderten Basiszinssatz nach § 247 BGB von 1,27 Prozent. Diese Stabilität folgt auf eine Phase der Volatilität. Nach einem Stand von 2,27 Prozent zu Jahresbeginn 2025 war der Zinssatz im Juli 2025 bereits auf das aktuelle Niveau gesunken.
Für die Praxis bedeutet dies: Der Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte bleibt bei 10,27 Prozent. Damit bleiben die finanziellen Anreize für ein striktes Liquiditätsmanagement hoch, auch wenn das Niveau unter den Spitzenwerten des Jahres 2024 liegt.
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Neue Bilanzregel IDW RS IFA 1: Turbo für energetische Sanierung
Die bedeutendste Neuerung zum 1. Januar 2026 ist die verbindliche Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IDW RS IFA 1. Diese vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Ende 2024 verabschiedete Regelung ändert grundlegend, wie Investitionen in Bestandsimmobilien – insbesondere für Energieeffizienz und Klimaneutralität – in der Handelsbilanz behandelt werden.
Von der Kosten- zur Aktivierungspflicht
Bislang wurden viele Sanierungsmaßnahmen sofort als Erhaltungsaufwand verbucht und belasteten den Jahresüberschuss. Der neue Standard erweitert die Kriterien, unter denen solche Kosten als Herstellungskosten aktiviert werden können. Maßnahmen, die die Nutzungsdauer eines Gebäudes deutlich verlängern oder seine Qualität substanziell verbessern – das Kerngeschäft moderner energetischer Sanierungen – werden nun wahrscheinlicher aktiviert.
Diese Verschiebung hat zwei Haupteffekte für das Geschäftsjahr 2026:
1. Stabilisierte Gewinne: Unternehmen, die massiv in die Dekarbonisierung ihres Immobilienbestands investieren, spüren den unmittelbaren Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung weniger. Die Kosten werden über Jahrzehnte abgeschrieben statt sofort verrechnet.
2. Wachsende Bilanzsumme: Die Bilanzen zeigen höhere Vermögenswerte, was die Eigenkapitalquoten von Firmen mit umfangreichen Immobilienportfolios verbessern kann.
Experten sehen in der Änderung eine längst überfällige Angleichung der handelsrechtlichen Bilanzierung an die wirtschaftliche Realität. „Die Bilanz holt die betriebliche Klimatransformation endlich ein“, kommentiert ein Frankfurter Wirtschaftsprüfer. Energetische Modernisierungen werden nicht länger als reine Instandhaltung, sondern als werterhöhende Investition anerkannt.
Rückstellungsabzinsung: Langsame Normalisierung
Für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2025, eine Hauptaufgabe der Finanzabteilungen im Januar, bleiben die Abzinsungssätze für Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB zentral. Diese von der Bundesbank monatlich veröffentlichten Sätze sind entscheidend für die Bewertung langfristiger Verpflichtungen wie Pensionszusagen.
Die HGB-Abzinsungssätze basieren auf Sieben- und Zehnjahresdurchschnitten. Trotz der jüngsten Zinssenkungen der EZB wirken sich hier noch die Nullzinsjahre aus, die langsam aus dem Berechnungszeitraum „herausrollen“. Die stabilere Zinsumgebung könnte die Volatilität bei den Pensionsrückstellungen im Vergleich zu den Vorjahren zwar mildern. Dennoch raten Experten zur Wachsamkeit: Selbst kleine Schwankungen im Zehnjahresdurchschnitt können aufgrund des Hebeleffekts langfristiger Verbindlichkeiten zu erheblichen Ausschlägen im ausgewiesenen Eigenkapital führen.
Internationale Standards und erweiterte Nachhaltigkeitsberichte
Über die nationalen Vorschriften hinaus bringt das Finanzjahr 2026 auch Änderungen für IFRS-bilanzierende Unternehmen. Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7, die ab dem 1. Januar verbindlich sind, regeln die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten neu.
Zudem weitet sich der Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiter aus. Für das Berichtsjahr 2026 (mit Daten für 2025) muss eine breitere Unternehmensgruppe Nachhaltigkeitskennzahlen in ihre Finanzberichterstattung integrieren. Der Zusammenhang zwischen „grünen“ Investitionen und finanziellen Ergebnissen wird so enger geknüpft.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Während die Stabilität des Basiszinssatzes einen ruhigen Hintergrund bildet, liegt der Fokus nun auf der Umsetzung der neuen Bilanzregeln. Unternehmen wird geraten, ihre für 2026 geplanten Sanierungsprojekte umgehend auf die Einstufung nach dem neuen Standard IDW RS IFA 1 zu prüfen. Interne Budgets müssen den potenziellen Wechsel von operativen Ausgaben (OpEx) zu Investitionsausgaben (CapEx) widerspiegeln.
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