Finanzgericht, Frist

Finanzgericht kippt starre Frist für Wohn-Riester

16.01.2026 - 12:00:12

Ein Gerichtsurteil stellt klar, dass die steuerbegünstigte Riester-Entnahme an die Baukostenzahlung geknüpft ist, nicht an den Einzugstermin. Dies entlastet Bauherren von der drohenden Rückforderung bei Verzögerungen.

Ein Finanzgericht erteilt Steuerbehörden eine Absage und schafft Klarheit für Bauherren. Die „unmittelbare Verwendung“ von Riester-Kapital bezieht sich auf die Zahlung, nicht auf den Einzug.

In einem Grundsatzurteil hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg die bisherige restriktive Praxis der Finanzverwaltung beim „Wohn-Riester“ gekippt. Das Gericht entschied, dass für die steuerbegünstigte Entnahme das schnelle Fließen der Gelder an den Bauträger entscheidend ist – nicht der tatsächliche Einzugstermin. Die bisher oft geforderte starre 12-Monats-Frist für den Bezug ist damit hinfällig. Das Urteil (Az. 15 K 15101/24) bietet Tausenden Bauherren Rechtssicherheit, die unter Lieferengpässen und Bauverzögerungen leiden.

„Unmittelbare Verwendung“ betrifft Kosten, nicht Fertigstellung

Der Streit drehte sich um die Auslegung des Begriffs „unmittelbare Verwendung“ im Einkommensteuergesetz. Bisher verlangten die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) und Finanzämter häufig nicht nur den Nachweis, dass die ausgezahlten Riester-Gelder für Baukosten verwendet wurden, sondern auch, dass der Steuerzahler innerhalb von zwölf Monaten einzog. Bei Überschreitung drohte die Rückforderung der staatlichen Zulagen und Steuervorteile.

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Im konkreten Fall hatte eine Klägerin im November 2021 Kapital für ein Einfamilienhaus entnommen und umgehend an den Bauträger überwiesen. Wegen Bauverzögerungen war das Haus Ende 2023 jedoch noch nicht bezugsfertig. Das Finanzamt forderte daraufhin die Förderung zurück. Das Gericht wies diese Auffassung nun zurück. In seinem Urteil vom 2. September 2025 stellt es klar: Die gesetzliche Frist beziehe sich auf die Verwendung der Mittel für die Baukosten, nicht auf die Fertigstellung des Gebäudes. Verzögerungen, die außerhalb der Einflussnahme des Bauherrn lägen, dürften nicht zu dessen Nachteil gereichen.

Entlastung für Bauherren in unsicheren Zeiten

Das Urteil kommt zur rechten Zeit. Der deutschen Wohnungsmarkt kämpft seit Jahren mit volatilen Bauzeiten, Materialknappheit und Fachkräftemangel. Unter der alten Verwaltungspraxis standen viele private Bauherren vor einem doppelten Problem: dem verzögerten Hausbau und der finanziellen Bedrohung durch Rückzahlungsbescheide über tausende Euro.

Rechtsexperten sehen in dem Spruch eine längst überfällige Anpassung an die Realität der Baubranche. „Das Gericht hat den Damoklesschwert der pauschalen 12-Monats-Frist beseitigt“, kommentiert ein Steuerberater. Entscheidend sei nun ein „überschaubarer Bauplan“ und der ernsthafte Wille zur Selbstnutzung. Solange der Bauherr sein Projekt zügig verfolge und die Mittel unverzüglich in die Bauleistung fließen, seien die Steuervorteile auch bei späterem Einzug sicher.

Lückenlose Dokumentation bleibt essenziell

Trotz der klaren Worte aus Berlin warnt die Anwaltschaft vor falscher Sicherheit. Das Urteil gebe keine Blankovollmacht für endlose Verzögerungen. Stellt ein Bauherr sein Projekt ein oder kann den fortbestehenden Nutzungswillen nicht belegen, behalten sich die Behörden ein Rückforderungsrecht vor.

Experten raten daher zu akribischer Dokumentation. Bauherren sollten unbedingt sichern:
* Zahlungsbelege, die den unmittelbaren Geldfluss an den Bauträger belegen.
* Bauverträge und Zeitpläne mit den ursprünglich geplanten Fertigstellungsterminen.
* Schriftverkehr über Verzögerungen, etwa Mails des Architekten zu Lieferengpässen.
* Nachweise für die geplante Selbstnutzung, wie eine gekündigte Mietwohnung ab dem geplanten Bezugstermin.

Bundesweite Signalwirkung erwartet

Die Finanzverwaltung kann das Urteil beim Bundesfinanzhof (BFH) anfechten. Angesichts des fundamentalen Dissenses zwischen Gericht und bisherigen Verwaltungsrichtlinien ist eine höchstrichterliche Klärung wahrscheinlich. Bis dahin hat das Urteil jedoch Präzedenzwirkung für andere Finanzgerichte und bietet Steuerpflichtigen ein starkes Argument gegen Rückforderungsbescheide.

Langfristig könnte das Urteil eine Überarbeitung der behördlichen Richtlinien erzwingen. An die Stelle der starren 12-Monats-Regel könnte eine Einzelfallprüfung treten, die „angemessene Fristen“ unter Berücksichtigung von Bauverzögerungen akzeptiert. Für das komplexe Förderprodukt „Wohn-Riester“ ist dies ein Schritt zu mehr Praxistauglichkeit – und vielleicht ein Anreiz mehr, in der eigenen Immobilie für das Alter vorzusorgen.

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