Finanzamt, Steuer-Lücke

Finanzamt schließt Steuer-Lücke für Bar-Unterhalt

09.01.2026 - 19:32:12

Deutsche Finanzämter akzeptieren für steuerlich absetzbare Unterhaltszahlungen ab 2026 nur noch Banküberweisungen. Barzahlungen aus 2025 drohen gestrichen zu werden.

Ab sofort akzeptieren deutsche Finanzämter für steuerlich absetzbare Unterhaltszahlungen nur noch Überweisungen. Tausende Steuerzahler, die 2025 noch Bargeld an Angehörige übergaben, drohen Nachforderungen.

Berlin – Eine deutliche Verschärfung im deutschen Steuerrecht überrascht tausende Steuerzahler zu Beginn der Steuersaison 2026. Die lange genutzte „Barzahlungs-Lücke“ für Unterhaltsleistungen ist seit Januar geschlossen. Die Finanzverwaltung setzt nun eine strikte „Nur-Überweisung“-Regel für die Absetzbarkeit von Unterstützungszahlungen an Angehörige durch. Damit endet die weit verbreitete Praxis, bei Familienbesuchen Bargeld zu übergeben.

Die „Barzahlungs-Falle“ schnappt für 2025 zu

Während Steuerzahler diese Woche ihre Belege für die Erklärung 2025 sortieren, warnen Rechtsexperten dringend. Das Jahressteuergesetz 2024 brachte eine kritische Änderung in § 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG), die jetzt erstmals voll angewendet wird.

Nach aktuellen Analysen von Fachleuten schreibt die neue Regelung (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG) vor: Unterhaltszahlungen sind nur dann absetzbar, wenn sie per Banküberweisung direkt auf das Konto des Empfängers geleistet werden. Das macht die bisher übliche Praxis ungültig, bei der Steuerzahler – besonders bei der Unterstützung von Verwandten im Ausland – Bargeld bei Familienbesuchen absetzen konnten, sofern sie Reisebelege vorlegten.

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Für viele kommt diese Erkenntnis zu spät. Wer 2025 weiterhin Barzahlungen leistete in der Annahme, die alte „Familienbesuch“-Ausnahme gelte noch, muss damit rechnen, dass das Finanzamt diese Ausgaben streicht. Branchenbeobachter schätzen, dass das für den Veranlagungszeitraum 2025 den Verlust von tausenden Euro Steuerersparnis bedeuten kann.

Strenge Überweisungs-Pflichten definiert

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die nun geltenden strengen Standards präzisiert. Um Unterhaltszahlungen als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend zu machen, müssen Steuerzahler lückenlose Nachweise erbringen.

Zu den Kernanforderungen zählen:
* Direkte Überweisung: Das Geld muss vom Konto des Zahlers auf das Konto des Empfängers fließen.
* Identifizierbarer Empfänger: Der Kontoauszug muss die unterstützte Person klar als Kontoinhaber ausweisen.
* Keine Zwischenstellen: Überweisungen an Dritte (z.B. Nachbarn oder andere Verwandte, die das Geld weiterreichen) werden grundsätzlich nicht anerkannt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine rechtliche Verpflichtung nachgewiesen wird – etwa die direkte Mietzahlung an den Vermieter des Empfängers.

Finanzberater betonen, dass auch Dienstleister wie Western Union oder PayPal genau geprüft werden. Zwar können sie akzeptiert werden, doch der Zahlungsweg muss zweifelsfrei belegen, dass das Geld auf dem persönlichen Konto des Empfängers landete – und nicht nur an einer Barauszahlungsstelle abgeholt werden konnte. Die Beweislast liegt vollständig beim Steuerzahler.

Enge Ausnahmen nur bei „Härtefällen“

Die Regel ist streng, bleibt aber für spezifische „Härtefälle“ eine schmale Ausnahme. Wie aktuelle Verwaltungsanweisungen detaillieren, kann die strikte Überweisungspflicht nur entfallen, wenn eine Banküberweisung objektiv unmöglich ist.

Diese Ausnahme zielt vor allem auf Krisenregionen ab. Lebt der unterstützte Angehörige etwa in einem Kriegsgebiet oder einem Land mit zusammengebrochener Bankeninfrastruktur, könnte das Finanzamt unter „Billigkeitsgesichtspunkten“ alternative Zahlungsnachweise akzeptieren. Die bloße Behauptung, der Empfänger habe kein Bankkonto, reicht jedoch nicht mehr aus. Steuerzahler müssen glaubhaft darlegen, dass die Kontoeröffnung aufgrund äußerer Umstände unmöglich oder unzumutbar ist.

Rechtsexperten raten daher: Für das Steuerjahr 2026 sollten Steuerzahler, die Angehörige in stabilen Regionen unterstützen, darauf dringen, dass diese umgehend ein Konto eröffnen.

Ausblick: Das müssen Steuerzahler jetzt tun

Die Durchsetzung dieser Regel im Januar 2026 ist ein Weckruf für die vorausschauende Planung. Für das laufende Steuerjahr (2026) empfehlen Berater, Daueraufträge einzurichten, um eine konsistente und nachvollziehbare Zahlungshistorie zu schaffen.

Aktionspunkte für Januar 2026:
1. Sofort alle Barzahlungen einstellen, die steuerlich geltend gemacht werden sollen.
2. Empfänger-Kontodaten prüfen, damit sie mit dem Namen des in der „Unterhaltserklärung“ angegebenen Angehörigen übereinstimmen.
3. Belege für 2025 sichten: Wurden 2025 Barzahlungen geleistet, sollte ein Steuerberater konsultiert werden, ob Härtefallregelungen greifen könnten – die Chancen stehen in Standardfällen jedoch schlecht.

Die Verschärfung der Nachweispflichten spiegelt einen breiteren Trend in der deutschen Steuerverwaltung wider: mehr Digitalisierung und Betrugsprävention. Der Übergang mag für die schmerzhaft sein, die an die Flexibilität von Bargeld gewöhnt waren. Die Botschaft der Finanzbehörden ist jedoch klar: Ohne den digitalen Zahlungsweg gibt es keinen Steuervorteil.

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