Finanzamt, Nürnberg

Finanzamt Nürnberg übernimmt für ungarische Firmen

07.01.2026 - 15:16:12

Ungarische Unternehmen müssen sich für deutsche Umsatzsteuer an das Finanzamt Nürnberg wenden. Parallel treten in Ungarn nationale Steuerreformen mit höheren Freigrenzen in Kraft.

Ungarische Unternehmer müssen sich ab sofort bei der Umsatzsteuer an ein anderes deutsches Finanzamt wenden. Die Änderung ist Teil einer umfassenden Steuerreformwelle.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Zuständigkeit für die Umsatzsteuerverwaltung von Unternehmern mit Sitz in Ungarn neu geregelt. Die Mitteilung vom 5. Januar 2026 markiert einen wichtigen Verwaltungsschritt für tausende ungarische Firmen, die in Deutschland Geschäfte machen. Die Änderung fällt mit umfangreichen nationalen Mehrwertsteuer-Reformen in beiden Ländern zusammen.

Von zentral zu lokal: Neues Finanzamt zuständig

Die dringlichste Neuerung betrifft die deutsche Ansprechstelle. Bisher war das Zentralfinanzamt Nürnberg für ungarische Unternehmen gemäß der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) zuständig. Mit dem neuen Erlass (Az. IV D 1 – S 0123/00023/002/014) geht diese Verantwortung nun für ein Jahr übergangsweise auf das Finanzamt Nürnberg über.

Steuerexperten wie die DATEV wiesen darauf hin, dass die Maßnahme Verwaltungsabläufe in der bayerischen Steuerverwaltung optimieren soll. Für die betroffenen Unternehmer bedeutet dies: Sie müssen sofort prüfen, ob ihre Korrespondenz, Steuererklärungen und Anfragen an die richtige Behörde gehen. Fehler könnten zu Verzögerungen in der zunehmend automatisierten deutschen Steuerabwicklung führen.

Anzeige

Viele Unternehmer übersehen zentrale Details bei der Umsatzsteuer — gerade jetzt, wo Zuständigkeiten wechseln und Freigrenzen steigen. Der kostenlose PDF-Ratgeber erklärt praxisnah, wie Sie Voranmeldungen, Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug und die richtige Behördenschnittstelle (z. B. Finanzamt Nürnberg) korrekt handhaben. Außerdem gibt es eine Checkliste zur E‑Rechnung‑Umstellung (B2B/B2G) und Musterformulierungen für den Kontakt mit dem Finanzamt. Jetzt kostenlosen Umsatzsteuer-Guide herunterladen

Ungarn senkt Steuern und erhöht Freigrenze

Parallel zum deutschen Verwaltungswechsel müssen sich ungarische Unternehmer an massive Änderungen im heimischen Steuerrecht gewöhnen, die seit dem 1. Januar 2026 gelten.

Die Umsatzsteuer-Freigrenze für Kleinunternehmer (alanyi adómentesség) wurde von 18 Millionen auf 20 Millionen Forint (rund 52.000 Euro) angehoben. Mehr Kleinstunternehmen und Freiberufler können so ohne Ausweis der Mehrwertsteuer arbeiten. 2027 soll die Grenze auf 22 Millionen Forint steigen.

Zudem gibt es branchenspezifische Erleichterungen: Für Fleisch, Schlachtnebenprodukte und Innereien von Hausrindern gilt nun ein ermäßigter Steuersatz von 5 Prozent statt der regulären 27 Prozent. Das soll die Lebensmittel-Inflation bremsen und heimische Erzeuger unterstützen.

Auch die E-Mobilität wird gefördert: Die private Nutzung von firmeneigenen E-Bikes mit bis zu 750 Watt Motorleistung ist jetzt umsatzsteuerfrei. Bisher lag die Grenze bei 300 Watt.

Digitale Steuererklärung: Konsultation läuft

Eine weitere strategische Herausforderung ist die digitale Transformation der Steuererklärung. Die ungarische Steuerbehörde NAV führt eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung des EU-Pakets VAT in the Digital Age (ViDA) durch.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 20. Januar 2026. Es geht um den Fahrplan für verpflichtende E-Rechnungen im Geschäftsverkehr (B2B) und mit dem Staat (B2G). Ungarn, bereits Vorreiter mit seinem Echtzeit-Meldesystem (RTIR), will vollständig auf den europäischen EN 16931-Standard umstellen. Geplant ist ein kombiniertes E-Rechnungs- und E-Meldesystem, bei dem die strukturierte XML-Datei der einzig rechtlich gültige Beleg ist.

Wirtschaftsverbände drängen ihre Mitglieder, die Entwürfe zu prüfen, besonders zum geplanten „dezentralen Modell der kontinuierlichen Transaktionskontrolle“. Dieses würde die Meldepflichten auch für Rechnungsempfänger ausweiten.

Was ungarische Unternehmer jetzt tun müssen

Die Gleichzeitigkeit deutscher Verwaltungsänderungen und ungarischer Steuerreformen schafft ein komplexes Umfeld. Dazu kommen neue Regeln zur „gesamtschuldnerischen Haftung“ von Umsatzsteuergruppen in Ungarn.

Die Priorität für in Deutschland aktive ungarische Firmen liegt nun auf der operativen Abstimmung mit dem Finanzamt Nürnberg. Steuerberater empfehlen:
1. Zuständigkeit prüfen: Klären Sie, welches Finanzamt konkret für Ihre deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuständig ist.
2. Systeme aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Buchhaltungssoftware und Steuererklärungstools die neuen deutschen Ansprechpartner enthalten.
3. E-Rechnung vorbereiten: Mit der Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland und der Weiterentwicklung des ungarischen Systems wird digitale Kompatibilität über Grenzen hinweg 2026 zum Standard.

Anzeige

PS: Für in Deutschland aktive ungarische Firmen besonders wichtig — diese praktische Umsatzsteuer-Checkliste fasst die neuen Regeln zusammen (Freigrenzen, ermäßigte Sätze, E‑Rechnungspflichten) und zeigt in 5 Minuten, welche Angaben an welches Finanzamt gehören. Ideal zur schnellen System- und Prozessanpassung vor der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung. Umsatzsteuer-Checkliste gratis herunterladen

@ boerse-global.de