Finanzamt, Unterhaltszahlungen

Finanzamt akzeptiert Unterhaltszahlungen nur noch per Überweisung

15.01.2026 - 10:51:12

Ab sofort sind Bargeld-Zahlungen für den steuerlich absetzbaren Unterhalt nicht mehr zulässig. Die seit 2025 geltende Verschärfung im Einkommensteuergesetz zeigt jetzt volle Wirkung – und trifft viele Steuerzahler unvorbereitet.

Die gerade veröffentlichten Steuerformulare für das Veranlagungsjahr 2025 lassen keinen Spielraum mehr: Die frühere Möglichkeit, Barunterhalt bei Familienbesuchen im Ausland anzugeben, wurde gestrichen. Das geht aus einer Analyse des Fachverlags Haufe hervor, die am 13. Januar 2026 veröffentlicht wurde.

Hintergrund ist eine Änderung in § 33a EStG, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 beschlossen wurde. Demnach müssen Geldleistungen an Bedürftige nun direkt auf deren Bankkonto fließen, um als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu werden. Ziel ist mehr Transparenz und die Eindämmung von Steuerbetrug, besonders bei Zahlungen ins Ausland.

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Strenger Nachweis wird Pflicht

Für das Steuerjahr 2025 sind Barzahlungen damit praktisch wertlos – selbst mit Quittungen oder schriftlichen Bestätigungen des Empfängers. Das Bundesfinanzministerium (BMF) legte die Regeln bereits im Oktober 2025 verbindlich fest.

Für den Abzug verlangen die Finanzämter nun:
* Kontoauszüge, die die direkte Überweisung belegen
* Identitätsnachweis des Empfängers, der mit dem Kontoinhaber übereinstimmt
* Steuer-Identifikationsnummern der unterstützten Person, sofern vorhanden

Auch Zahlungen über Dritte werden kritisch geprüft. Nur professionelle Überweisungsdienste wie Western Union mit nachvollziehbaren Auszahlungsbelegen werden akzeptiert. Die sichere Variante bleibt die direkte Bankverbindung.

Ausnahmen nur bei echten Härtefällen

Gibt es überhaupt Spielraum? Ja, aber nur in eng definierten Notsituationen. Das BMF nennt Länder ohne funktionierendes Bankensystem oder Krisenregionen mit Krieg oder Bürgerunruhen.

In solchen Fällen liegt die volle Beweislast beim Steuerzahler. Er muss lückenlos dokumentieren, warum eine Überweisung objektiv unmöglich war. Die bloße Aussage, der Empfänger habe kein Konto, reicht nicht aus – es müssen externe Umstände wie behördliche Restriktionen nachgewiesen werden.

Natürlicher Unterhalt bleibt anerkannt

Wichtig: Die Überweisungspflicht betrifft nur Geldleistungen. Der sogenannte Naturalunterhalt – also die Versorgung mit Wohnung, Nahrung oder Kleidung – bleibt unter den bisherigen Regeln absetzbar. Leben die Bedürftigen im eigenen Haushalt, kann oft der Höchstbetrag (2025/2026 angepasst) pauschal geltend gemacht werden, ohne jede Einzelquittung.

So handeln Sie richtig für 2026

Steuerexperten raten dringend, die Zahlungswege sofort umzustellen. Für das laufende Jahr 2026 sichern Sie Ihren Abzug nur, wenn Sie:
1. Barzahlungen komplett einstellen
2. Daueraufträge für regelmäßigen Unterhalt einrichten
3. Kontodaten genau prüfen, damit Name und Empfänger übereinstimmen

Nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich: Was 2025 bar gezahlt wurde, lässt sich nicht mehr “reparieren”. Doch wer jetzt im Januar 2026 auf Überweisungen umstellt, sichert seinen Steuervorteil für den nächsten Veranlagungszyklus.

Die Verschärfung folgt einem klaren Trend: Das deutsche Steuerrecht entfernt sich Schritt für Schritt von Bargeldtransaktionen, um die Nachvollziehbarkeit zu erhöhen. Für manche Familien, besonders mit Angehörigen in Ländern schwacher Bankeninfrastruktur, bedeutet das mehr Bürokratie. Wer die digitale Zahlungspflicht beachtet, erhält dafür rechtliche Sicherheit.

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