Feiertagszuschläge, Tarifrunde

Feiertagszuschläge: Tarifrunde verschärft Druck auf Arbeitgeber

03.12.2025 - 22:00:12

Die Debatte um Feiertagszuschläge erreicht ihren vorläufigen Höhepunkt. Heute starteten die Tarifverhandlungen für 1,2 Millionen Beschäftigte der Länder – und die Gewerkschaften fordern nicht nur sieben Prozent mehr Gehalt, sondern auch eine drastische Erhöhung der Zeitzuschläge um 20 Prozentpunkte. Gleichzeitig mahnen Arbeitsrechtler zur Vorsicht: Wer bei der Berechnung von Überstunden- und Feiertagszuschlägen nicht aufpasst, riskiert Diskriminierungsvorwürfe.

Für Personalabteilungen wird das Weihnachtsgeschäft 2025 damit zur juristischen und tarifpolitischen Bewährungsprobe.

Ver.di und der dbb Beamtenbund haben ihre Forderungen klar formuliert: Neben der pauschalen Gehaltssteigerung von sieben Prozent (mindestens 300 Euro) sollen Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit kräftig steigen. Die geforderten 20 Prozentpunkte würden etwa die Nachtzulage von bisher oft 20 Prozent auf 40 Prozent verdoppeln.

„Die gesundheitlichen Belastungen und sozialen Einschnitte durch Schichtarbeit werden seit Jahren nicht mehr angemessen vergütet”, erklärte ein Ver.di-Sprecher im Vorfeld der Verhandlungen. Sollte die Forderung durchgehen, könnte das Signal weit über den öffentlichen Dienst hinauswirken – und für andere Branchen zum Maßstab werden.

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Arbeitgeber warnen vor Milliarden-Belastung

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bezeichnete das Gesamtpaket bereits als „unbezahlbar”. Die Kombination aus Grundlohnerhöhung und massivem Zuschlag-Plus würde die Länderhaushalte mit mehreren Milliarden Euro zusätzlich belasten.

Erste Warnstreiks im öffentlichen Dienst noch vor Weihnachten sind nicht ausgeschlossen – mit möglichen Auswirkungen auf Kitas, ÖPNV und kommunale Dienstleistungen. Die Verhandlungen dürften sich bis ins neue Jahr ziehen.

Rechtliche Fallstricke bei Teilzeit-Beschäftigten

Parallel zur Tarifrunde verschärft sich die rechtliche Lage für Unternehmen. Arbeitsrechtler warnten diese Woche eindringlich vor einem weit verbreiteten Fehler: Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen knüpfen die Zahlung von Zuschlägen an das Überschreiten bestimmter Stundenschwellen – meist der Vollzeitgrenze.

Das Problem? Solche Regelungen können mittelbare Diskriminierung von Teilzeitkräften darstellen. Wer etwa an einem Feiertag arbeitet, muss anteilig denselben Zuschlag erhalten wie Vollzeitbeschäftigte – unabhängig davon, ob die individuellen Arbeitsstunden die Vollzeitschwelle erreichen.

HR-Abteilungen sind daher gefordert, ihre Zuschlagsregelungen umgehend zu prüfen. Besonders in personalintensiven Branchen wie Einzelhandel und Gastronomie drohen sonst kostspielige Nachforderungen.

Weihnachten 2025: Welche Tage zählen wirklich?

24. Dezember (Heiligabend): Kein gesetzlicher Feiertag. Arbeit wird regulär vergütet – Zuschläge greifen nur, wenn tarifvertraglich vereinbart, oft ab 14 Uhr.

25. und 26. Dezember (Weihnachtsfeiertage): Gesetzliche Feiertage nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 11 ArbZG). Wer arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Finanzielle Zuschläge sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber nahezu überall üblich.

31. Dezember (Silvester): Regulärer Arbeitstag ohne gesetzlichen Feiertagsstatus. Zuschläge ab Nachmittag, sofern vertraglich festgelegt.

1. Januar 2026 (Neujahr): Gesetzlicher Feiertag.

Steuerfreie Zuschläge: So rechnen Sie richtig

Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG bleibt auch 2025 ein wichtiges Instrument, um die Nettolöhne zu optimieren. Entscheidend ist die Höhe des sogenannten Grundlohns (maximal 50 Euro pro Stunde für die steuerfreie Berechnung):

  • Reguläre Feiertage: bis zu 125 Prozent steuerfrei
  • Besondere Tage (24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai): bis zu 150 Prozent steuerfrei
  • Silvester (ab 14 Uhr): bis zu 125 Prozent steuerfrei

Rechenbeispiel:
Ein Mitarbeiter mit 20 Euro Stundenlohn arbeitet acht Stunden am 25. Dezember.
* Tariflicher Zuschlag: 150 Prozent
* Berechnung: 20 Euro × 150 % = 30 Euro Zuschlag pro Stunde
* Gesamtvergütung: 20 Euro (Grundlohn) + 30 Euro (Zuschlag) = 50 Euro/Stunde
* Ergebnis: Die 30 Euro Zuschlag bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.

Flexibilität wird teurer – für alle

Die aktuelle Entwicklung zeigt deutlich: Flexible Arbeitszeiten haben ihren Preis – und dieser steigt. Über Jahre hinweg galten Feiertagszuschläge als statische Lohnkomponente. Doch die Gewerkschaftsoffensive macht klar, dass monetäre Anreize zunehmend zum zentralen Hebel gegen Personalmangel in 24/7-Branchen werden.

Sollte der öffentliche Dienst mit seinen Forderungen durchkommen, wird der Druck auf die Privatwirtschaft massiv zunehmen. Besonders Gastronomie und Einzelhandel, die ohnehin mit Personalnot kämpfen, müssten nachziehen – oder Rekrutierungsprobleme in Kauf nehmen.

Was bleibt für die kommenden Wochen? HR-Verantwortliche sollten ihre Dezember-Abrechnungen gründlich prüfen, Teilzeitregelungen auf Diskriminierungsrisiken abklopfen und sich auf mögliche Streikaktionen einstellen. Die Kosten der Flexibilität werden 2026 wohl kaum sinken.

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