Familienversicherung 2026: Neue Grenzen und verschärfte Regeln
13.02.2026 - 15:30:12Für Millionen Deutsche wird die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse komplizierter. Neue Einkommensgrenzen und zwei entscheidende Gerichtsurteile zwingen Familien jetzt zum genauen Hinsehen.
Seit Jahresbeginn gelten erhöhte Freibeträge für die beitragsfreie Familienversicherung. Doch erst mit den ersten vollständigen Gehaltsabrechnungen des Jahres werden die praktischen Konsequenzen deutlich. Gleichzeitig schließen jüngste Urteile beliebte Schlupflöcher – die Regelungen werden 2026 strenger ausgelegt als je zuvor.
Höhere Grenzwerte mit Tücken
Die allgemeine monatliche Einkommensgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 565 Euro. Das ist ein Anstieg um 30 Euro gegenüber dem Vorjahr. Für Beschäftigte in einem Minijob gilt sogar ein Limit von 603 Euro monatlich. Grund ist der gleichzeitige Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro.
Doch Vorsicht: Diese Grenzen sind absolut. Wird auch nur ein Euro überschritten, endet der Anspruch auf die kostenlose Mitversicherung sofort. Betroffene müssen sich dann selbst versichern – mit monatlichen Beiträgen von oft über 200 Euro. Die Krankenkassen weisen darauf hin, dass zum Einkommen nicht nur das Gehalt zählt. Auch Mieteinnahmen, Zinsen oder Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit werden addiert.
Teilrente als Strategie gescheitert
Ein beliebter Trick für Rentnerpaare ist vom Tisch. Viele Senioren schalteten vorübergehend auf eine Teilrente um, um ihr Einkommen künstlich unter die 565-Euro-Grenze zu drücken. Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Praxis nun kassiert.
In einem Grundsatzurteil, das Ende Januar bekannt wurde, entschieden die Richter: Eine rein zweckgebundene Einkommenssenkung zum Umgehen der Beitragspflicht ist unwirksam. Das Urteil trifft vor allem Rentner, deren Partner privat versichert ist oder ein hohes Einkommen hat. Sie müssen nun prüfen, ob ihre volle Rente die Grenze überschreitet – andernfalls drohen hohe Nachzahlungen.
Minijobs im Privathaushalt unter Beobachtung
Ein zweiter Konfliktpunkt betrifft die sozialversicherungsrechtliche Prüfung in Privathaushalten. Können Behörden unangemeldet kontrollieren, ob Haushaltshilfen oder Babysitter korrekt als Minijobber gemeldet sind? Ein Landesozialgericht hat Zweifel an der Zulässigkeit solcher „Hausdurchsuchungen“ ohne konkreten Verdacht geäußert.
Der Streit zeigt die gestiegene Aufmerksamkeit für Minijobs in privaten Haushalten. Familien, die Hilfe beschäftigen, müssen penibel darauf achten, dass deren Verdienst die 603-Euro-Grenze nicht überschreitet. Schwankende Arbeitszeiten oder ein Sonderbonus können sonst den Versicherungsstatus kippen – und für den Arbeitgeber bürokratischen Ärger bedeuten.
Mindestlohn begrenzt Arbeitsstunden
Der höhere Mindestlohn von 13,90 Euro hat einen unerwarteten Nebeneffekt: Er reduziert die möglichen Arbeitsstunden für Studenten und Minijobber, die in der Familienversicherung bleiben wollen.
Bei 13,90 Euro pro Stunde sind nur noch rund 43 Arbeitsstunden im Monat möglich, bevor die 603-Euro-Grenze fällt. Für Studenten, die in den Semesterferien jobben wollen, ist diese Rechnung entscheidend. Anders als bei Werkstudenten, die bei mehr als 20 Wochenstunden zwar Beiträge zahlen, aber höhere Einnahmen erzielen dürfen, ist die Familienversicherung an die strikte Einkommensobergrenze geknüpft.
Arbeitgeber und Familien mit Minijobbern sollten jetzt handeln: Die Kombination aus höherem Mindestlohn und verschärfter Rechtsprechung reduziert erlaubte Arbeitsstunden – und verlangt oft eine rechtssichere Zeiterfassung. Ein kostenloses E‑Book zeigt praxisnah, wie Sie Arbeitszeiten korrekt dokumentieren und Bußgelder vermeiden. Arbeitszeiterfassung in 10 Minuten rechtssicher umsetzen
Verbraucherschützer geben einen Hinweis: Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Inflationsausgleichsprämien zählen meist nicht zur Grenze, sofern sie unvorhersehbar und nicht regelmäßig sind. Feste Sonderzahlungen werden jedoch anteilig auf den Monat umgerechnet und können den Anspruch kosten.
Drei dringende Schritte für Betroffene
Angesichts der neuen Regeln empfehlen Experten drei sofortige Maßnahmen:
- Gehaltsabrechnungen prüfen: Haben die automatischen Erhöhungen durch den Mindestlohn Minijobber über die 603-Euro-Grenze gebracht?
- Rentenstatus überdenken: Rentner, die das Teilrenten-Modell nutzen, sollten umgehend ihre Versicherungssituation klären. Das BSG-Urteil macht diese Strategie obsolet.
- Gesamteinkommen im Blick behalten: Vergessen Sie nicht Zinsen und Mieteinnahmen. Steigende Zinsen könnten hier unerwartet die 565-Euro-Schwelle reißen.
Die Anpassungen für 2026 zeigen einen klaren Trend: Soziale Sicherungswerte werden dynamischer an Wirtschaftsdaten wie den Mindestlohn gekoppelt. Die höheren Grenzen bieten zwar etwas Spielraum gegen die Inflation. Die jüngsten Urteile signalisieren jedoch deutlich, dass kreative Buchführung zum Erhalt der kostenlosen Mitversicherung kaum noch möglich ist.
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