Familienstartzeitgesetz gestoppt – Regierung setzt neue Schwerpunkte
05.01.2026 - 03:14:12Die neue Bundesregierung stoppt das geplante Gesetz für zehn Tage bezahlte Freistellung nach der Geburt. Stattdessen rückt der Mutterschutz für Selbstständige in den Fokus.
Berlin. Zum Start des neuen Jahres müssen sich Personalabteilungen auf eine veränderte Rechtslage einstellen. Das lange erwartete Familienstartzeitgesetz ist vom Tisch. Die Regierung aus CDU/CSU und SPD hat das Vorhaben gestoppt, das Partnern nach einer Geburt zehn Tage bezahlte Freistellung zugesichert hätte. Ein herber Rückschlag für viele Familien? Die Koalition lenkt den Blick auf eine andere Baustelle: den Schutz selbstständiger Frauen.
Aus für die bezahlte Partnerfreistellung
Fast zwei Jahre lang rechneten Arbeitgeber und Beschäftigte mit der Einführung der bezahlten Partnerfreistellung. Sie sollte die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in nationales Recht umsetzen. Doch die neue Regierung hat das Projekt nach ihrem Amtsantritt im Spätherbst 2025 beerdigt. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht keine entsprechende Gesetzesinitiative mehr vor.
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Rechtsexperten betonen: Die EU-Vorgabe bleibt zwar bindend. Die Bundesregierung distanziert sich jedoch vom ursprünglichen Modell, das über eine Umlage der Arbeitgeber finanziert werden sollte. Konkret bedeutet das: Zum 5. Januar 2026 gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten „Vaterschaftsurlaub“ in der Privatwirtschaft. Väter und Partner müssen weiter auf Urlaubstage oder unbezahlte Elternzeit zurückgreifen.
Für Personalverantwortliche heißt das:
* Kein neuer Anspruch: Die zehn Tage bezahlte Freistellung sind nicht in Kraft.
* Freiwillige Leistung: Unternehmen, die sich bereits vorbereitet hatten, können die Freistellung als freiwillige Sozialleistung anbieten. Eine staatliche Erstattung gibt es nicht.
Neuer Fokus: Mutterschutz für Selbstständige
Anstelle des gestoppten Gesetzes hat das Bundesfamilienministerium unter Ministerin Karin Prien (CDU) eine andere Priorität benannt: die Ausweitung des Mutterschutzes auf selbstständige Frauen.
Aktuell fallen Selbstständige nicht unter das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Sie haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Schutzfrist von 14 Wochen und sind im Fall der Fälle oft nur auf Krankengeld angewiesen. Ein Entwurf zur Schließung dieser Lücke soll noch im ersten Quartal 2026 vorgelegt werden.
Die geplante Reform zielt auf zwei Kernpunkte ab:
* Einführung von Schutzfristen analog zu angestellten Müttern.
* Finanzielle Absicherung während dieser Zeit, diskutiert wird über ein Versicherungsmodell oder steuerfinanzierte Zuschüsse.
Diese Initiative adressiert eine lange kritisierten Missstand. Wirtschaftsverbände und Gründerinnen hatten moniert, dass die fehlende Absicherung Frauen von der Selbstständigkeit abhalte.
Aktuelle Pflichten: Risikobewertung und Fehlgeburt-Bescheinigung
Für Arbeitgeber bringen die ersten Wochen des Jahres 2026 konkrete administrative Neuerungen mit sich.
Neue Bescheinigung bei Fehlgeburten
Seit Juni 2025 gilt ein erweiterter Mutterschutz bei Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche. Seit Januar 2026 stellen Ärzte dafür standardisierte Bescheinigungen aus. Die Schutzfrist ist für die betroffene Frau optional – sie kann früher zur Arbeit zurückkehren. Personalabteilungen müssen ihre Systeme entsprechend anpassen und sensibel mit der Thematik umgehen.
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung bleibt
Ein kritischer Compliance-Punkt ist die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG. Eine Reform von 2025 erlaubte theoretisch einen Verzicht auf diese abstrakte Bewertung für bestimmte Tätigkeiten. Voraussetzung: Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) muss einen Katalog ungefährlicher Tätigkeiten veröffentlichen.
Zum Stand Januar 2026 gibt es diesen Katalog nicht. Die Pflicht zur durchgängigen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze bleibt also bestehen – unabhängig davon, ob dort aktuell eine Frau beschäftigt ist. Ein Verzicht ist ein häufiger Fehler zu Jahresbeginn.
Finanzielle Anpassungen zum 1. Januar 2026
Neben dem Mutterschutz wirken sich weitere Änderungen auf die Personalplanung aus:
- Höherer Mindestlohn: Er steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Das beeinflusst die Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses für Geringverdiener.
- Erhöhter Kinderfreibetrag: Die Anhebung kann die Nettoeinkommen von Beschäftigten verändern und sich so auf die Elterngeld-Berechnung für Spitzenverdiener auswirken.
- Aktivrente: Das neue Modell erlaubt Rentnern, bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. Beobachter sehen darin ein potenzielles Vorbild für andere Modelle, etwa für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Die Absage an das Familienstartzeitgesetz markiert einen klaren Kurswechsel. Die Regierung setzt nicht auf breite, arbeitgeberfinanzierte Ansprüche, sondern auf gezielte Nachbesserungen im Sozialnetz. Der Entwurf zum Mutterschutz für Selbstständige wird eine der ersten großen sozialpolitischen Debatten des Jahres einläuten.
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