Falcon Healthcare: Letzte Chance für Betroffene des Datenlecks
20.01.2026 - 04:55:12Heute endet die Frist für Betroffene des großen Datenskandals bei Falcon Healthcare, sich aus einem Vergleich auszuschließen. Das US-Gesundheitsunternehmen will einen Sammelklage mit 800.000 Euro beilegen – doch wer eigene Ansprüche verfolgen will, muss jetzt handeln.
Einbruch mit schwerwiegenden Folgen
Zwischen April und Juli 2022 drangen Hacker in die Systeme von Falcon Healthcare ein, das unter dem Namen Interim Healthcare im texanischen Lubbock operiert. Sie erbeuteten sensible Daten von fast 90.000 Patienten. Kompromittiert wurden nicht nur Namen, Adressen und Sozialversicherungsnummern, sondern auch hochsensible medizinische Informationen: Diagnosen, Laborergebnisse, Medikationspläne und Versicherungsdaten. Diese umfassenden Gesundheitsprofile sind auf dem Schwarzmarkt besonders wertvoll und erhöhen das Risiko für gezielten Identitätsdiebstahl erheblich.
Die betroffenen Patienten klagten daraufhin auf Schadensersatz. Die Vorwürfe: Fahrlässigkeit, Vertragsbruch und Verletzung der Sorgfaltspflicht. Falcon Healthcare bestreitet zwar jedes Fehlverhalten, willigte aber in einen Vergleich ein, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
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Was der Vergleich bietet – und was nicht
Der 800.000 Euro schwere Fonds soll verschiedene Leistungen abdecken. Nach Abzug von Anwaltskosten und Verwaltungsgebühren bleibt Geld für zwei Optionen:
- Erstattung nachweisbarer Kosten: Bis zu 5.000 Euro pro Person für Ausgaben, die direkt auf das Datenleck zurückgehen. Dazu zählen Kosten für Kreditüberwachung, Bankgebühren oder den zeitlichen Aufwand für Schadensbegrenzung. Belege wie Quittungen sind Pflicht.
- Pauschale Auszahlung: Eine geschätzte Einmalzahlung von etwa 100 Euro pro Person. Der genaue Betrag hängt von der Anzahl der eingereichten Anträge ab.
Zusätzlich erhalten alle Berechtigten einen zweijährigen Monitoring-Dienst für ihre Gesundheitsdaten. Anträge auf diese Leistungen müssen bis zum 26. Januar 2026 eingereicht werden.
Die kritische Entscheidung: Ausschluss oder Teilnahme
Der heutige 20. Januar ist der Stichtag für eine entscheidende Weichenstellung: Wer sich aktiv aus dem Vergleich ausschließt, verzichtet auf die Vergleichsleistungen, behält sich aber das Recht vor, Falcon Healthcare selbstständig zu verklagen. Diese Option ist relevant für alle, deren Schaden die im Vergleich angebotenen Summen deutlich übersteigt.
Wer nichts unternimmt, wird automatisch Teil der Vergleichsgruppe. Das bedeutet: Man erhält die angebotenen Leistungen bei Antragstellung, verzichtet aber für immer auf das Recht, den Gesundheitsdienstleister wegen dieses Vorfalls zu verklagen. Juristen raten, die Garantie des Vergleichs gegen die Chance auf höhere Entschädigung vor Gericht – verbunden mit dessen Kosten und Dauer – abzuwägen.
Ein Fall mit Signalwirkung
Der Fall steht exemplarisch für die anhaltende Cybersicherheitskrise im Gesundheitswesen. Patientendaten sind ein lukratives Ziel für Kriminelle, und Klagen gegen Anbieter mit angeblich mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen nehmen zu. Die Vergleichslösung ist typisch, da sie beiden Seiten Planungssicherheit gibt: Den Geschädigten bietet sie eine garantierte, wenn auch bescheidene Entschädigung. Dem Unternehmen hilft sie, den finanziellen und reputativen Schaden zu begrenzen.
Die nächsten Schritte im Verfahren
Nach der heutigen Ausschlussfrist läuft das Verfahren auf sein Finale zu:
* 26. Januar 2026: Letzter Tag zur Einreichung von Antragsformularen auf Vergleichsleistungen.
* 10. Februar 2026: Das Bezirksgericht in Lubbock, Texas, hält eine Anhörung zur endgültigen Genehmigung des Vergleichs ab. Erst danach können die Auszahlungen beginnen.
Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare finden Betroffene auf der offiziellen Website FalconDataSettlement.com.
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