Fair, Integration

Fair Integration: Neue Pflichten für Arbeitgeber ab sofort

02.01.2026 - 21:45:12

Seit Jahresbeginn müssen deutsche Unternehmen Drittstaats-Fachkräfte schriftlich über das Beratungsangebot 'Fair Integration' informieren. Die gesetzliche Pflicht soll Ausbeutung verhindern und fairen Wettbewerb sichern.

Ab sofort müssen deutsche Unternehmen ausländische Fachkräfte über ihre Rechte aufklären. Die entsprechende Beratungsstruktur ist seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft gesetzlich verankert. Diese Neuregelung soll Ausbeutung verhindern und fairen Wettbewerb sichern.

Gesetzliche Pflicht zur Information

Kern der Reform ist die Einführung von § 45c Aufenthaltsgesetz. Das bisherige Projekt „Fair Integration“ wird damit zu einer dauerhaften Einrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Für Arbeitgeber bedeutet das eine neue, verbindliche Informationspflicht.

Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten – also von außerhalb der EU – einstellen, müssen diese spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich über das Beratungsangebot von „Fair Integration“ informieren. Die Mitteilung muss die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle enthalten und kann per E-Mail, Brief oder als Vertragsanhang erfolgen.

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Rechtsexperten raten dazu, diese Pflicht weit auszulegen. Sie gilt nicht nur für reguläre Arbeitsverhältnisse, sondern nach BMAS-Angaben auch für Auszubildende und Praktikanten. Wer die Information vergisst, riskiert bei Arbeitsprüfungen Sanktionen.

Schutz der Arbeitnehmer und des Standorts

Hinter der Regelung steckt eine doppelte Strategie: Sie soll neu ankommende Fachkräfte vor Ausbeutung schützen und gleichzeitig fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen erhalten. Viele Drittstaatsangehörige kennen ihre Rechte auf Mindestlohn, Kündigungsschutz oder Urlaub oft nicht – und scheuen aus Sprachbarrieren den Gang zum Anwalt.

Die „Fair Integration“-Zentren bieten hier eine niedrigschwellige, anonyme und kostenlose Anlaufstelle. Können sich alle Arbeitnehmer auf gleiche Rechte berufen, entfällt für unseriöse Betriebe die Möglichkeit, durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist das ein wichtiges Signal. In Zeiten des Fachkräftemangels wird die Garantie fairer Arbeitsbedingungen zum entscheidenden Argument im internationalen Wettbewerb um Talente. Seriöse Unternehmen profitieren langfristig von diesem klaren Rahmen.

Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Die Umstellung betrifft vor allem Personalabteilungen und Geschäftsführer. Der erste Schritt ist die Aktualisierung der Onboarding-Unterlagen für alle internationalen Einstellungen ab Januar 2026. Muster-Vorlagen stellen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bereit.

Die ersten Monate des Jahres gelten als Übergangsphase. Behörden wollen zunächst für das neue Gesetz sensibilisieren. Doch spätestens bei routinemäßigen Betriebsprüfungen könnte die Einhaltung der Informationspflicht kontrolliert werden.

Experten rechnen damit, dass die Beratungsstellen 2026 spürbar mehr Fälle bearbeiten werden, sobald die Zielgruppe von dem Angebot erfährt. Für Unternehmen lohnt sich die Investition in korrekte Abläufe also doppelt: Sie vermeiden rechtliche Risiken und stärken ihr Image als fairer Arbeitgeber.

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