Fachkräfteeinwanderung: Neue Pflichten für Arbeitgeber treten in Kraft
01.01.2026 - 17:14:12
Ab sofort müssen deutsche Unternehmen ausländische Fachkräfte über unabhängige Beratungsangebote informieren. Die heute wirksam gewordene Regelung soll vor Ausbeutung schützen und fairen Wettbewerb sichern.
BERLIN – Seit diesem Donnerstag, dem 1. Januar 2026, gelten in Deutschland verschärfte Informationspflichten für Arbeitgeber. Die letzte Stufe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung tritt in Kraft und bringt konkrete neue Vorgaben mit sich. Nach dem neuen § 45c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) müssen Unternehmen ihre neu eingestellten Mitarbeiter aus Drittstaaten jetzt explizit auf kostenlose, unabhängige Beratungsstellen zu Arbeits- und Sozialrecht hinweisen.
Die Regelung komplettiert das bereits Ende 2023 gestartete Reformpaket. Ziel ist es, ausländische Arbeitnehmer besser vor Ausbeutung zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Für Personalabteilungen bedeutet das: Onboarding-Prozesse und Vertragsvorlagen müssen umgehend angepasst werden.
Vorsicht: Veraltete oder unvollständige Vertragsklauseln können Arbeitgeber in die Bredouille bringen – besonders jetzt, wo neue Informationspflichten gesetzlich verankert sind. Ein kostenloses E‑Book bietet 19 fertige Muster‑Formulierungen und erklärt, wie Sie Arbeitsverträge an aktuelle Nachweispflichten anpassen, Bußgelder vermeiden und Compliance beim Onboarding sicher nachweisen. Jetzt kostenloses E‑Book mit Muster‑Formulierungen herunterladen
Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten
Die neue Pflicht betrifft alle in Deutschland ansässigen Arbeitgeber, die einen Arbeitsvertrag mit einer Person aus einem Nicht-EU-Staat schließen. Entscheidend ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Einstellung außerhalb Deutschlands lag. Die Pflicht gilt, sobald die Tätigkeit in Deutschland ausgeübt werden soll.
Konkret müssen Arbeitgeber ihre neuen Mitarbeiter über das vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) finanzierte Beratungsnetzwerk „Faire Integration“ informieren. Diese Stellen bieten neutrale Rechtsberatung an.
Die Kernpunkte der Vorschrift:
* Zeitpunkt: Die Information muss dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen.
* Form: Die Mitteilung muss in Textform erfolgen – ein E-Mail, ein separates Infoblatt oder eine Klausel im Arbeitsvertrag genügen.
* Inhalt: Arbeitgeber müssen auf die Möglichkeit der kostenfreien Beratung hinweisen und Kontaktdaten der nächstgelegenen „Faire Integration“-Stelle nennen. Da diese lokal variieren können, gilt der Verweis auf das offizielle Portal www.faire-integration.de als beste Praxis.
Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Job sozialversicherungspflichtig ist oder unter ein spezielles Sozialversicherungsabkommen fällt.
So setzen Personalabteilungen die Regel um
Wirtschaftsverbände und Industrie- und Handelskammern (IHK) raten Unternehmen, diesen Schritt direkt in ihre Einstellungsprozesse zu integrieren. Die Pflicht ist rein informativ: Arbeitgeber müssen nicht sicherstellen, dass die Beratung auch in Anspruch genommen wird, und Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet.
Für einen nachweisbaren Compliance-Nachweis empfehlen Experten, die Informationsweitergabe zu dokumentieren. Ein standardisiertes Merkblatt zum Vertrag oder der bestätigte Erhalt eines digitalen Infopakets sind sinnvoll.
„Die Regelung soll niedrigschwellig, aber verbindlich sein“, heißt es in einer IHK-Empfehlung. „Sie stellt sicher, dass ausländische Fachkräfte von Beginn an unabhängige Unterstützungsstrukturen kennen – das fördert langfristig ihre Integration und Bindung.“
Nicht betroffen sind Arbeitnehmer, die über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) nach § 299 SGB III vermittelt werden, da sie die Informationen typischerweise bereits von behördlicher Seite erhalten. Für die überwiegende Mehrheit der Direktanstellungen aus dem Ausland ist die neue Pflicht jedoch bindend.
Abschluss der Fachkräftereform
Mit dieser Compliance-Änderung ist die gestaffelte Umsetzung der modernisierten Einwanderungsgesetze abgeschlossen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollte Deutschland für globales Talent attraktiver machen und gleichzeitig den Arbeitnehmerschutz stärken.
Während frühere Phasen – eingeführt im November 2023 und März 2024 – sich auf die Absenkung von Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU, die Einführung der Chancenkarte und die Erleichterung der Anerkennung ausländischer Qualifikationen konzentrierten, steht bei dieser letzten Regelung der Schutzgedanke im Vordergrund.
Indem der Gesetzgeber das Beratungsnetzwerk „Faire Integration“ gesetzlich verankert (§ 45b AufenthG) und die Transparenzpflicht für Arbeitgeber festschreibt (§ 45c AufenthG), will er Lohndumping und prekäre Arbeitsbedingungen verhindern. So entsteht ein fairer Wettbewerb, bei dem regelkonforme Unternehmen nicht von Konkurrenten unterboten werden, die die mangelnde Rechtskenntnis ihrer ausländischen Belegschaft ausnutzen.
Ausblick für 2026
Das Gesetzeswerk zur Fachkräfteeinwanderung ist nun vollständig in Kraft. Der Fokus verschiebt sich auf die Umsetzung in der Praxis. Das Bundesarbeitsministerium wird die Wirksamkeit der „Faire Integration“-Zentren beobachten, die nun als primäre Unterstützungsinfrastruktur gesetzlich festgeschrieben sind.
Experten rechnen für 2026 damit, dass die Behörden die bürokratische Abwicklung der voraussichtlich steigenden Visumanträge weiter straffen werden. Für Arbeitgeber ist die Aufgabe klar: Sie müssen ihre Onboarding-Checklists um den Hinweis auf „Faire Integration“ ergänzen und sicherstellen, dass alle internationalen Neueinstellungen des Jahres 2026 die erforderliche Information erhalten.
PS: Personaler aufgepasst – die richtige Formulierung im Vertrag spart Zeit und reduziert rechtliche Risiken. Dieses kostenlose Praxis‑E‑Book liefert 19 sofort einsetzbare Musterformulierungen, Checklisten für das Onboarding und Formulierungen, mit denen Sie die Informationspflichten nach § 45c AufenthG rechtssicher erfüllen. Ideal für HR‑Teams, die Prozesse schnell anpassen müssen. Kostenloses E‑Book mit Muster‑Formulierungen sichern

