Fachkräfteeinwanderung, Erfahrungsweg

Fachkräfteeinwanderung: Erfahrungsweg treibt Rekordzahlen

05.01.2026 - 01:52:12

Die Liberalisierung der Fachkräfteeinwanderung führt zu Rekordzahlen, während gleichzeitig verschärfte Informationspflichten für Unternehmen in Kraft treten. Die Gehaltsschwellen für 2026 wurden angepasst.

Deutschlands Fachkräfteeinwanderung erreicht neue Höchststände – dank des liberalisierten „Erfahrungswegs“. Gleichzeitig treten für Arbeitgeber verschärfte Informationspflichten in Kraft.

Seit Jahresbeginn 2026 zeichnet sich ein Wendepunkt in der deutschen Zuwanderungspolitik ab. Neue Daten belegen den durchschlagenden Erfolg des sogenannten „Erfahrungswegs“ (Erfahrungsbasierte Fachkräfteeinwanderung). Dieser ermöglicht Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, ohne dass ihre ausländischen Qualifikationen formal anerkannt werden müssen. Parallel dazu müssen sich Personalabteilungen auf sofort wirksame, strengere Compliance-Regeln einstellen.

Rekordwachstum durch pragmatischen Ansatz

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 2. Januar 2026 zeigt das Ausmaß des Wandels. Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte ist seit 2012 um über 153 Prozent gestiegen. Das heimische Beschäftigungswachstum lag im selben Zeitraum bei nur 7,6 Prozent.

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Den jüngsten Schub führt das IW maßgeblich auf die vollständige Umsetzung des „Erfahrungswegs“ zurück. Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beseitigt den bürokratischen Engpass der formalen Anerkennung für nicht-reglementierte Berufe. Besonders wirksam ist diese Liberalisierung in der IT- und Technologiebranche, wo praktische Fähigkeiten oft mehr zählen als formale Abschlüsse.

Ein bemerkenswerter Befund: Indische Fachkräfte erzielen unter den neuen Regeln ein mittleres Bruttomonatsgehalt von 5.393 Euro. Dieser Wert liegt deutlich über dem deutschen Durchschnitt und entkräftet frühere Befürchtungen vor Lohn-Dumping. Stattdessen lockt das Modell offenbar hochqualifizierte Talente an.

Neue Pflichten: Schriftliche Aufklärung ist obligatorisch

Während der Talentzustrom zunimmt, verschärft sich die rechtliche Lage für Arbeitgeber. Seit Januar 2026 schreibt eine Änderung der Aufenthalts- und Beschäftigungsverordnung eine explizite Informationspflicht vor.

Unternehmen, die Professionals aus Drittstaaten einstellen, müssen diese nun schriftlich über die Beratungsangebote von „Faire Integration“ informieren. Diese staatlich geförderte Initiative bietet Rechtsberatung zu Arbeits- und Beschäftigungsstandards. Juristen betonen: Diese Mitteilung muss dokumentiert werden, um Bußgelder oder Probleme bei Prüfungen der Bundesagentur für Arbeit zu vermeiden. Die Pflicht gilt für alle Neuzugänge nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, inklusive des erfahrungsbasierten Wegs.

Angepasste Gehaltsgrenzen für das Jahr 2026

Der Jahreswechsel bringt auch aktualisierte Gehaltsschwellen für den „Erfahrungsweg“ mit sich. Um ohne formale Anerkennung ein Visum zu erhalten, müssen Bewerber in der Regel zwei Jahre Berufserfahrung, einen im Herkunftsland anerkannten Abschluss und ein Gehalt nachweisen, das bestimmte Mindestbeträge erreicht.

Für 2026 wurden die an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelten Schwellen angehoben. Während die Blaue Karte nun ein Gehalt von mindestens 50.700 Euro voraussetzt, liegt der niedrigere Schwellenwert für Mangelberufe und Berufseinsteiger bei 45.934,20 Euro. Arbeitgeber, die den „§6-Erfahrungsweg“ nutzen, müssen ihre Arbeitsverträge an diese neuen Mindestbeträge anpassen.

Paradigmenwechsel: Von der Formalie zur Kompetenz

Die Entwicklungen zu Beginn des Jahres markieren einen gereiften Paradigmenwechsel. Bisher dominierte in Deutschland das Prinzip der formalen Gleichwertigkeit: Ein ausländischer Abschluss musste dem deutschen Pendant exakt entsprechen.

Das „Berufserfahrungs“-Modell umgeht dies für nicht-reglementierte Jobs. Durch die Anerkennung einer Kombination aus Heimatland-Abschluss und nachweisbarer Berufserfahrung orientiert sich Deutschland stärker am anglo-amerikanischen Modell. Die Messlatte heißt nun „Beschäftigungsfähigkeit“ statt „Vergleichbarkeit“.

Die erfolgreiche Integration, belegt durch die hohen Medianlöhne der IW-Studie, legt nahe: Deutsche Arbeitgeber können Qualifikationen auch ohne staatliche Gleichwertigkeitsprüfung sicher bewerten.

Ausblick: Digitalisierung als nächster Schritt

Für das restliche Jahr 2026 rückt die administrative Effizienz in den Fokus. Trotz des robusten Rechtsrahmens bleiben die Bearbeitungszeiten in Konsulaten und Ausländerbehörden ein Flaschenhals. Die Bundesregierung hat die Digitalisierung des Visumverfahrens als Priorität für dieses Jahr angekündigt.

Für Unternehmen sind die Handlungsschritte klar: Gehaltsbänder in Verträgen an die 2026er-Schwellen anpassen und die „Faire Integration“-Aufklärungsklausel in die Standard-Onboarding-Verträge für Drittstaatenangehörige integrieren. Im verschärften globalen Wettbewerb um Talente bietet die Kombination aus regulatorischer Compliance und dem schlanken „Erfahrungsweg“ deutschen Firmen einen klaren Wettbewerbsvorteil.

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