F-Gas-Regelung, Importregeln

F-Gas-Regelung: EU klärt Importregeln für leere Klimageräte

08.01.2026 - 00:33:11

Die EU hat die umstrittene Lizenzpflicht für leer importierte Klima- und Kälteanlagen aufgehoben. Das schafft Rechtssicherheit für Tausende Hersteller und Importeure.

Brüssel/Berlin – Ein entscheidender Schritt beendet die Unsicherheit an den EU-Grenzen: Leere Wärmepumpen, Klimaanlagen und Kühlsysteme benötigen keine F-Gas-Lizenz mehr. Diese Klarstellung von EU-Kommission und nationalen Zollbehörden befreit Importeure leerer Geräte von Quotenpflicht und Registrierung im F-Gas-Portal. Die Regelung gilt seit der ersten Januarwoche 2026.

Die Klarstellung löst eine kritische Unschärfe, die zu Jahresbeginn Lieferketten hätte lahmlegen können. Der ursprüngliche deutsche Text der Verordnung (EU) 2024/573 ließ Raum für Interpretation: Sollte bereits die Einfuhr von Geräten, die “für ihr Funktionieren” auf F-Gase angewiesen sind, lizenzpflichtig sein? Diese Lesart hätte Tausende Importeure – die selbst kein Gas handeln – zu Quoteninhabern gemacht.

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“Das wäre ein administrativer Flaschenhals geworden”, warnten Branchenverbände. Die nun bestätigte Auslegung verhindert genau das. Ein aktuelles Compliance-Update für Importeure stellt klar: “Die Lizenzpflicht knüpft an die physische Anwesenheit des Gases an, nicht an die theoretische Kapazität des Geräts.”

Sprachliche Korrektur schafft Rechtssicherheit

Die Erleichterung resultiert aus einer präzisen sprachlichen Berichtigung der deutschen Fassung. Der Satzteil “oder zu ihrem Funktionieren benötigen” wurde im relevanten Artikel gestrichen. Damit ist die deutsche Version nun konsistent mit dem EU-Recht.

Die neuen Spielregeln für Importeure:
* Leere Geräte: Wärmepumpen, Kältemaschinen und Klimaanlagen ohne Füllung benötigen keine Quotenautorisation und keine Registrierung im EU-F-Gas-Portal für den konkreten Import.
* Befüllte Geräte: Die strengen Lizenz- und Quotenanforderungen gelten unverändert für vorgefüllte Importe. Hersteller müssen sich strikt an die seit 1. Januar 2026 geltenden Quotengebühren halten.
* Zolldeklaration: Importeure müssen den “unbefüllten” Status korrekt angeben. Spezielle Negationscodes oder das Weglassen des Y123-Zertifikatcodes sind jetzt Standard, um automatische Prüfungen im Zollsystem ATLAS zu vermeiden.

Hintergrund: Die große Verschärfung 2026

Die Ausnahme kommt als seltenes “Good News” inmitten einer generellen Verschärfung der F-Gas-Regeln. Seit Jahresbeginn gilt die Quotengebühr nach Artikel 17(5): Quoteninhaber zahlen 3 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent für ihre zugeteilte Quote.

Parallel traten neue Verbote für bestimmte Mittelspannungs-Schaltanlagen mit SF6 in Kraft. Auch die Serviceverbote für bestehende Klimaanlagen mit Kältemitteln hohen Treibhauspotenzials wurden verschärft.

“Die Regulierungsbehörde zieht die Schraube beim Gas selbst an – es wird teurer und schwerer verfügbar”, erklärt ein Brüsseler Regulierungsanalyst. “Indem sie die leere Hardware ausnimmt, vermeidet sie unnötigen Bürokratieaufwand für die Gerätehersteller. Vorausgesetzt, das Gas wird lokal innerhalb des EU-Quotensystems beschafft und verbucht.”

Marktreaktion: Erleichterung bei Logistikern

Die Logistikbranche atmet auf. “Es gab Szenarien, in denen Container mit leeren Wärmepumpengehäusen feststeckten, weil der Zolltarifcode sie mit F-Gas-Vorschriften verknüpfte”, berichtet ein Zollspezialist eines großen Hamburger Spediteurs. “Diese Klarstellung ermöglicht uns, diese Waren sofort abzufertigen – wenn die Papiere klar ‘unbefüllt’ angeben.”

Doch Experten warnen: Die Befreiung der Hardware entbindet nicht den Einbau. Sobald das Gerät in der EU befüllt wird, muss das verwendete Gas legal unter der schrumpfenden Quote erworben werden. Die Compliance-Last verlagert sich damit vom Hardware-Importeur zum Gaslieferanten und zum zertifizierten Installateur.

Unternehmen, die “dual-use”-Geräte importieren, sollten ihre Produktbeschreibungen prüfen. Die EU treibt den Umstieg auf natürliche Kältemittel wie Propan oder CO₂ aggressiv voran. Die klare Unterscheidung zwischen Geräten für F-Gase und für Alternativen bleibt für die langfristige Compliance entscheidend. Importeure sollten ihre Stammdaten in Zollsoftware jetzt aktualisieren, um einen reibungslosen Warenfluss im ersten Quartal 2026 zu sichern.

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