Exportkontrolle: Deutschland erleichtert Cloud-Nutzung für Unternehmen
01.02.2026 - 17:13:11
Ab heute gelten in Deutschland deutlich vereinfachte Regeln für den Transfer sensibler Technologien über Cloud-Dienste. Ein neues Maßnahmenpaket soll deutsche Hightech-Firmen entlasten und wettbewerbsfähig halten.
Was ändert sich für Unternehmen?
Das Herzstück der Reform ist die neue Allgemeine Genehmigung Nr. 45. Sie schafft erstmals klare Voraussetzungen, unter denen der Austausch von Konstruktionsplänen oder Software-Quellcode über die Cloud als genehmigt gilt. Bisher bedeutete jeder solche Transfer oft ein langwieriges Einzelgenehmigungsverfahren.
Die Nutzung zertifizierter Cloud-Dienste wird damit deutlich einfacher. Unternehmen müssen nicht mehr für jeden Datentransfer einen Antrag stellen. Stattdessen können sie eigenverantwortlich prüfen, ob sie die neuen Kriterien erfüllen. Das bringt Planungssicherheit und sofortige Handlungsfähigkeit.
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Drei klare Bedingungen für die Cloud-Nutzung
Die Erleichterungen sind an strenge Sicherheitsvorgaben geknüpft. Wer die neue Allgemeine Genehmigung nutzen will, muss drei Bedingungen erfüllen:
- Zertifizierte Server: Der Cloud-Dienst muss die hohen Sicherheitsanforderungen des BSI C5-Kriterienkatalogs erfüllen. Dieses Gütesiegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik gilt als Goldstandard.
- Serverstandort EU: Die physischen Server müssen sich im Zollgebiet der Europäischen Union befinden. Dies soll den Schutz vor Zugriffen durch Drittstaaten gewährleisten.
- Kontrollierter Zugang: Der Zugriff auf die Daten ist streng reglementiert. Er ist grundsätzlich nur für inländische Personen oder speziell genehmigte ausländische Mitarbeiter von Tochterfirmen oder Dienstleistern mit Sitz in Deutschland erlaubt.
Digitaler Nachholbedarf wird angegangen
Die Reform war überfällig. In einer global vernetzten Wirtschaft, in der Teams über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten, sind schnelle und sichere Datenflüsse existenziell. Die alten Regelungen waren noch stark auf den physischen Export von Gütern ausgerichtet und bildeten die digitale Realität kaum ab.
Heute kann ein „Export“ sensibler Technologie schon mit einem Mausklick erfolgen – etwa wenn Entwicklungsdaten auf einen Server im Ausland verschoben werden. Die neuen Regeln reduzieren die bürokratischen Hürden für alltägliche Geschäftsabläufe. Profitieren werden vor allem Schlüsselindustrien wie der Maschinenbau, die Automobilbranche und die Luft- und Raumfahrt, die auf agilen Know-how-Austausch angewiesen sind.
Mehr Sicherheit durch klare Standards
Der Bürokratieabbau geht nicht auf Kosten der Sicherheit. Die Verpflichtung zu BSI C5-zertifizierten Cloud-Diensten stellt hohe Schutzstandards sicher. Dieser Ansatz stärkt nebenbei auch den Markt für sichere, europäische Cloud-Anbieter.
Unternehmen, die die Erleichterungen nutzen wollen, müssen auf Anbieter setzen, die ihre Server in der EU betreiben. Das fördert die digitale Souveränität Europas – ein Ziel, das angesichts geopolitischer Spannungen und der Dominanz US-amerikanischer Hyperscaler immer wichtiger wird.
Weitere Vereinfachungen sind geplant
Die heute in Kraft getretenen Änderungen sind nur ein Schritt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat für 2026 bereits weitere Vereinfachungen angekündigt. Geplant ist unter anderem eine „Sondergenehmigung für Gemeinschaftsprojekte“.
Sie soll den Aufwand für staatlich anerkannte Kooperationen weiter reduzieren. Statt vieler Einzelgenehmigungen für jeden Projektpartner soll dann eine zentrale Genehmigung für das gesamte Vorhaben ausreichen. Für exportstarke deutsche Technologiefirmen ist die Reform ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit im digitalen Zeitalter.
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