Exoskelette: Neue Sicherheitsregeln treten in Kraft
06.01.2026 - 06:43:12Ab sofort gelten in Deutschland verschärfte Vorschriften für den Einsatz von körperentlastenden Robotersystemen am Arbeitsplatz. Grund ist die verbindliche Einführung der neuen DGUV Information 208-062, die seit dieser Woche die entscheidende Richtlinie für die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung darstellt. Exoskelette werden damit offiziell vom Pilotprojekt zum regulierten Arbeitsschutzmittel.
Schritt-für-Schritt zum sicheren Einsatz
Die Kernnovelle für 2026 ist die vollständige Umsetzung der DGUV-Information „Mensch und Arbeitsplatz – Auswahl und Einsatz von Exoskeletten“. Sie bietet Unternehmen erstmals einen standardisierten Leitfaden, um die Eignung eines Systems für einen konkreten Arbeitsplatz zu prüfen. Der Prozess ersetzt bisherige Improvisation.
Bevor ein Gerät angeschafft wird, muss eine detaillierte Bedarfsanalyse durchgeführt werden. Dabei gilt das STOP-Prinzip: Technische und organisatorische Lösungen („T“ und „O“) haben stets Vorrang. Ein Exoskelett als persönliche Schutzmaßnahme („P“) kommt erst zum Zug, wenn diese ausgeschöpft sind. Die Richtlinie unterscheidet klar zwischen passiven (mechanischen) und aktiven (motorisierten) Systemen und verlangt die Bewertung biomechanischer Auswirkungen, um eine gefährliche Lastverlagerung zu vermeiden.
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Die erweiterte Gefährdungsbeurteilung
Ein zentraler Punkt der neuen Regeln ist die spezifische Risikobewertung für Exoskelette. Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) betont, dass Standardverfahren für diese komplexen Mensch-Maschine-Systeme nicht ausreichen. Sicherheitsverantwortliche müssen nun explizit die vom Gerät selbst ausgehenden Gefahren dokumentieren.
Dazu zählen:
* Kollisionsrisiken: Die vergrößerte Stellfläche eines Arbeiters mit Exoskelett in engen Räumen.
* Notausstieg: Die Fähigkeit, das System im Brand- oder medizinischen Notfall innerhalb von Sekunden abzulegen.
* Psychische Belastung: Die potenzielle mentale Anspannung durch das Tragen eines einengenden Systems über längere Zeit.
Ziel ist es, den ungeprüften Einsatz von Standardgeräten zu verhindern, die zwar ein ergonomisches Problem lösen, aber neue Sicherheitsrisiken schaffen könnten.
Finanzielle Anreize für sichere Praxistests
Parallel zur Regulierung fördert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) die Einführung. Im Rahmen von „Arbeitsschutzprämien“ übernimmt sie bis zu 50 Prozent der Kosten für Tests und die Anschaffung ergonomischer Hilfen – vorausgesetzt, die neuen DGUV-Vorgaben werden strikt eingehalten.
Diese Förderung soll „Praxistests“ anregen, bei denen der Nutzen des Exoskeletts im realen Arbeitsumfeld nachgewiesen wird, bevor es flächendeckend eingeführt wird. Hersteller wie Festool oder Ottobock haben ihre Angebote bereits angepasst und bieten Testtage an, die die für die Gefährdungsbeurteilung nötigen Daten liefern.
Vom Graubereich zum geregelten Arbeitsschutz
Die verbindliche Richtlinie markiert die Reifung des Exoskelett-Marktes in Deutschland. Jahre lang bewegten sich die Geräte in einem regulatorischen Graubereich. Nun werden sie eindeutig dem Arbeitsschutz zugeordnet – als technische Assistenzsysteme mit medizinischem Anspruch, nicht als simple Werkzeuge.
Experten sehen in den strengeren Vorgaben eine Chance für nachhaltige Integration. Sie zwingen Unternehmen, den ergonomischen Nutzen vor der Anschaffung zu belegen. So wird vermieden, dass teure Geräte später im Lager verschwinden, weil sie für den konkreten Einsatzzweck ungeeignet sind. Die klare Botschaft bleibt: Ein Exoskelett ersetzt keine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, es kann sie nur ergänzen.
Für größere Konzerne, die bisher aus Haftungsgründen zögerten, schafft die neue Rechtssicherheit nun Planungssicherheit. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) wird die Umsetzung im Jahr 2026 beobachten. Die gewonnenen Erkenntnisse dürften künftige ISO-Normen beeinflussen. Langfristig könnten die Richtlinien auch Themen wie den Datenschutz bei vernetzten, bewegungsaufzeichnenden Systemen adressieren. Der Weg für die Technologie ist nun frei – doch das Tor zur Nutzung heißt Compliance.
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