Eventim zahlt 20-Euro-Gutscheine an Tausende Kunden aus
15.01.2026 - 16:03:12CTS Eventim schließt einen Musterfeststellungsklage mit Verbraucherschützern ab. Der Ticketing-Riese verteilt über ein Online-Portal pauschale Entschädigungen an Kunden, deren Gebühren bei Corona-Absagen einbehalten wurden.
Mehr als 5.000 Verbraucher erhalten jetzt eine Entschädigung vom Marktführer CTS Eventim. Grund ist ein außergerichtlicher Vergleich, der eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) beendet. Betroffene können ab sofort einen pauschalen 20-Euro-Gutschein über ein spezielles Portal beantragen. Die Klage drehte sich um nicht erstattete Servicegebühren für Tickets, deren Veranstaltungen während der Pandemie abgesagt wurden.
Eventim betont, dass der Vergleich kein allgemeines Recht auf Gebührenrückerstattung anerkennt. Für die eingetragenen Kläger bedeutet er jedoch ein konkretes Ende des seit 2022 laufenden Rechtsstreits.
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Der lange Weg zum Vergleich
Der Konflikt entstand in der Hochphase der Corona-Pandemie. Als unzählige Konzerte und Events abgesagt wurden, erstattete Eventim oft nicht den kompletten Kaufpreis. Vor allem Buchungs- und Servicegebühren behielt der Konzern in vielen Fällen ein.
Dagegen ging der vzbv vor. Die Verbraucherschützer argumentierten: Bei einer Absage sei der gesamte Preis inklusive aller Gebühren zurückzuzahlen. Im Dezember 2022 reichten sie daher eine Musterfeststellungsklage beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein. Mehr als 5.000 betroffene Kunden schlossen sich der Sammelklage an, um ihre Kosten zurückzufordern.
Nach einem langwierigen Verfahren einigten sich beide Seiten nun auf diesen Vergleich. Ein Präzedenzfall für alle Ticketkäufer ist er zwar nicht. Er zeigt aber die wachsende Schlagkraft kollektiver Rechtsmittel.
So fordern Verbraucher den Gutschein an
Eventim hat den Ablauf für die Entschädigung stark vereinfacht. Ein eigenes Online-Portal soll den Zugang zum Gutschein regeln. Anspruch haben alle Verbraucher, die sich bis zum 9. Januar 2026 im offiziellen Klageregister eingetragen hatten.
Für die Beantragung müssen Betroffene folgende Daten bereithalten:
* Ihren vollständigen Namen
* Die ursprüngliche Bestellnummer der betroffenen Tickets
* Eine Aktenzeichen-Nummer des Bundesamts für Justiz von der Klage-Registrierung
Der Gutschein wird pauschal in Höhe von 20 Euro gewährt – unabhängig von der ursprünglich einbehaltenen Gebühr. Mit der Annahme erklären sich die Verbraucher damit einverstanden, ihren Anspruch aus der Klage als abgegolten zu betrachten.
Gültigkeit und Einlösung des Gutscheins
Die Fristen für die Inanspruchnahme sind großzügig. Verbraucher haben Zeit bis zum 15. Juli 2026, um den Gutschein über das Portal zu beantragen. Nach der Ausstellung kann er dann bis zum 31. Dezember 2029 auf eventim.de für den Ticketkauf eingelöst werden.
Diese lange Laufzeit soll den Kunden maximale Flexibilität bieten. Ob für Konzerte, Festivals, Theater oder Sportevents – der Gutschein kann für eine breite Palette zukünftiger Veranstaltungen genutzt werden. Das System stellt sicher, dass die Entschädigung letztlich dem Live-Entertainment-Sektor zugutekommt.
Signalwirkung für die gesamte Ticketing-Branche
Die Einigung fällt in eine anhaltende Debatte über die Transparenz und Fairness von Ticketgebühren. Verbraucherschützer kritisieren seit Jahren intransparente Zusatzkosten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte etwa Gebühren für Print-at-Home-Tickets bereits für unzulässig erklärt.
Diese Einigung sendet ein klares Signal an die gesamte Branche. Sie unterstreicht die Notwendigkeit klarer und fairer Rückerstattungsregeln, besonders in Krisenzeiten. Der Druck auf andere Plattformen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen, dürfte steigen.
Ein Schritt zu mehr Verbraucherschutz
Für die beteiligten Kunden bringt der Vergleich eine konkrete, wenn auch pauschale Entschädigung. Für Eventim ist die finanzielle Belastung überschaubar. Der Imagegewinn durch die gütliche Beilegung des Streits und demonstrierte Kundenorientierung wiegt hingegen schwer.
Die Musterfeststellungsklage hat sich erneut als wirksames Instrument erwiesen. Dieser Fall könnte mehr Verbraucher ermutigen, ihre Rechte kollektiv einzufordern. Für die Live-Branche bleibt die zentrale Lehre: Nur transparente Praktiken und faire Kompensation schaffen das nötige Vertrauen, damit Fans weiterhin sorgenfrei Tickets kaufen.
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