Kolumne, DGA

EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen EQS-News: EV Digital Invest AG / Schlagwort(e): Insolvenz EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen 04.07.2025 / 12:58 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

04.07.2025 - 12:58:43

EQS-News: EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen (deutsch)

EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen

EQS-News: EV Digital Invest AG / Schlagwort(e): Insolvenz
EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in
Eigenverwaltung stellen

04.07.2025 / 12:58 CET/CEST
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EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in
Eigenverwaltung stellen

Berlin, 4. Juli 2025 - Der Vorstand der EV Digital Invest AG (ISIN:
DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W), Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH &
Co. KG, sieht sich gezwungen, unverzüglich beim Amtsgericht Charlottenburg
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über
das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.

Die Antragstellung ist erforderlich, weil eine vertraglich verbindlich
vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne
Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung durch die
Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, dem Versorgungswerks der
Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R., verweigert wurde. Die finanziellen Mittel
waren maßgeblich erforderlich, um eine außerordentliche
Einmalverbindlichkeit fristgerecht zu begleichen. Das Verhalten der
Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen
aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet
wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von
der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet
wurde. Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt
es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des
Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin
gegenüber der Gesellschaft.

Trotz intensiver Bemühungen des Vorstands, die verbindlich vereinbarte
Zahlung auf alternativen Wegen durchzusetzen und die Zahlungsunfähigkeit
abzuwenden, konnte in der Kürze der verbleibenden Zeit keine Lösung erzielt
werden. Der Vorstand der EV Digital Invest AG nimmt die Entscheidung der
Mehrheitsaktionärin mit großem Unverständnis zur Kenntnis, zumal die
Gesellschaft sich nach den herausfordernden Jahren der Immobilienkrise
operativ wieder stabilisiert. Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen zeigen
Wirkung und die Projekt-Pipeline verbessert sich spürbar in Qualität und
Umfang. Umso schwerer wiegt der Umstand, dass die fällige Zahlung genau in
diesem Moment überraschend verweigert wurde. Ohne diese unabsehbare
Entscheidung durch die Mehrheitsaktionärin wäre der Insolvenzantrag nicht
nötig gewesen.

Die EV Digital Invest AG wird im Rahmen des beabsichtigten
Eigenverwaltungsverfahrens mit den zuständigen Stellen und
Verfahrensbeteiligten kooperieren.


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04.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    EV Digital Invest AG
                   Joachimsthaler Straße 12
                   10719 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        +49 30 403 69 15 21
   E-Mail:         info@ev-digitalinvest.de
   Internet:       www.ev-digitalinvest.de
   ISIN:           DE000A3DD6W5
   WKN:            A3DD6W
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
                   Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2165472



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2165472 04.07.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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