EuGH-Urteil, Arbeitswegs

EuGH-Urteil beendet Ära des „kostenlosen“ Arbeitswegs

21.01.2026 - 14:43:12

Ein EuGH-Urteil stuft verpflichtende Sammeltransporte zur Arbeitsstätte als Arbeitszeit ein. Dies zwingt Unternehmen zu umfassenden Anpassungen bei Dienstplänen, Zeiterfassung und Vergütung.

Fahrt im Betriebsbus gilt jetzt als Arbeitszeit – deutsche Unternehmen stehen vor massiven Umstellungen. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt die Arbeitszeit-Erfassung in vielen deutschen Branchen auf den Kopf. Seit Oktober 2025 ist klar: Die Zeit im Sammeltransport zum Einsatzort zählt voll als Arbeitszeit. Experten warnen vor einem Compliance-Schock.

Deutscher Sonderweg gekippt

Das Urteil (Rechtssache C-110/24) kippt die in Deutschland lange praktizierte Belastungstheorie des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Diese unterschied zwischen aktiver, anstrengender Arbeit und passiver Anwesenheit – etwa auf der Rückbank im Firmenbus. Der EuGH sieht das anders: Entscheidend ist nicht die körperliche Belastung, sondern die fehlende Freiheit. Wer sich vom Arbeitgeber Route, Abfahrtszeit und Fahrgemeinschaft vorschreiben lassen muss, ist „bei der Arbeit“.

Drei Kriterien definieren nun arbeitsrechtlich relevante Fahrzeit: Der Arbeitgeber kontrolliert die Route und die Sammelpunkte. Die Anwesenheit ist verpflichtend zu einer festgelegten Zeit. Und die persönliche Freiheit ist eingeschränkt – der Mitarbeiter kann die Fahrt nicht für private Zwecke nutzen. Ob er steuert oder nur sitzt, ist dabei egal.

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Praxisschock für Bau, Service und Logistik

Die Folgen für Betriebe mit mobiler Belegschaft sind gravierend. Bislang konnte eine Fahrt von einer Stunde zum Kunden und zurück als Ruhezeit durchgehen. Jetzt frisst dieser zwei-Stunden-Block direkt in das tägliche Arbeitszeitkontingent von regulär acht Stunden. Eine Schicht mit acht Stunden Arbeit vor Ort plus zwei Stunden Fahrt erreicht damit bereits die absolute Obergrenze von zehn Stunden – ohne Puffer für Überstunden oder Verzögerungen.

Noch kritischer wird es bei der selbstündigen Ruhezeit. Endet der Arbeitstag durch die Anreise später, muss der nächste Schichtbeginn entsprechend nach hinten rücken. Das wirft starre Dienstpläne über den Haufen und gefährdet die Termintreue auf Baustellen oder bei Servicetechnikern.

Bezahlung und Sicherheit: Zwei Paar Schuhe

Ein zentraler Punkt sorgt für Verwirrung: Das EuGH-Urteil betrifft primär den Arbeitsschutz, nicht automatisch die Bezahlung. Die Einordnung als Arbeitszeit zwingt zur Einhaltung der Höchstgrenzen und Ruhezeiten. Die Vergütung hingegen kann in Betriebsvereinbarungen anders geregelt werden. Denkbar ist ein niedrigerer Stundensatz für reine Fahrzeit.

Doch hier lauert die nächste Falle: der gesetzliche Mindestlohn. Wird das Gesamtentgelt durch die nun höhere Zahl an Arbeitsstunden (inklusive Fahrzeit) geteilt, darf der Stundenlohn nicht unter die gesetzliche Schwelle rutschen. Für Unternehmen mit gering entlohnter Feldbelegschaft steigt das Risiko einer unbeabsichtigten Mindestlohn-Verletzung dramatisch.

Betriebsratswahlen 2026 als Katalysator

Die Timing des Urteils ist brisant. Die anstehenden Betriebsratswahlen 2026 heizen die Debatte zusätzlich an. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter haben ein starkes Argument in der Hand, um kürzere Netto-Arbeitszeiten oder höhere Zulagen für Fahrten auszuhandeln. Die bisher „unsichtbare“ Arbeitszeit ist jetzt sichtbar – und muss berücksichtigt werden.

Rechtsberater empfehlen betroffenen Unternehmen ein dreistufiges Compliance-Check:
1. Logistik prüfen: Ist die Nutzung des Firmentransports wirklich zwingend? Nur bei echter Wahlfreiheit für den Mitarbeiter gilt die Fahrt weiter als privater Weg.
2. Zeiterfassung anpassen: Systeme müssen Sammeltransportzeiten als Arbeitszeit erfassen und bei Überschreitung der Höchstgrenzen alarmieren.
3. Betriebsvereinbarungen aktualisieren: Proaktive Anpassungen der Regelungen zu Schichtlängen und Vergütung sind dringend ratsam.

Die Ära, in der die Fahrt zur Baustelle als „kostenlose“ Zeit im Sinne des Arbeitsschutzes galt, ist vorbei. Für Deutschlands mobile Arbeitswelt beginnt eine neue, komplexere Realität.

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