EUDR: Handwerkerlösung und Jahr Aufschub beschlossen
09.12.2025 - 02:00:12Die EU-Institutionen haben sich auf eine Verschiebung und deutliche Erleichterungen bei der Entwaldungsverordnung geeinigt – eine Atempause für Handwerksbetriebe.
Die drohende Bürokratielawine ist vorerst abgewendet: Nach intensiven Verhandlungen einigten sich Europaparlament und Rat am 4. Dezember auf eine einjährige Verschiebung der umstrittenen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Besonders brisant: Kleine Handwerksbetriebe werden künftig von den aufwendigsten Dokumentationspflichten befreit. Was bedeutet das konkret für deutsche Tischler, Möbelhersteller und Holzhändler?
Die neuen Stichtage folgen einer klaren Logik: Je größer das Unternehmen, desto früher greifen die Pflichten. Große und mittlere Betriebe müssen ab dem 30. Dezember 2026 die vollen Sorgfaltspflichten erfüllen – genau ein Jahr später als ursprünglich geplant. Kleinstunternehmen und kleine Betriebe erhalten sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit.
Diese Staffelung soll verhindern, dass Familienbetriebe überfordert werden, während Konzerne längst ihre IT-Systeme angepasst haben. Doch kann diese Frist wirklich ausreichen?
Die Handwerkerlösung: Schluss mit der Zettelwirtschaft
Der Kern der Einigung ist eine fundamentale Vereinfachung für nachgelagerte Betriebe. Bisher sollte jeder in der Lieferkette – vom Importeur bis zum Schreiner – Referenznummern weitergeben und Erklärungen abgeben. Das hätte Handwerker faktisch zu Mini-Zollbehörden gemacht.
Die neue Regelung dreht das System um:
- Nur der Erstinverkehrbringer (meist Importeur oder Hersteller) muss die vollständige Sorgfaltserklärung abgeben und Referenznummern generieren
- Nachgelagerte Betriebe – Schreiner, Tischler, kleine Händler – sind von der Weitergabe dieser Nummern befreit
- Für Kleinstbetriebe in “risikoarmen” Ländern genügt eine einmalige Registrierung statt kontinuierlicher Meldungen
Die Botschaft ist klar: Wer Holz kauft, das bereits auf dem EU-Markt ist, wird nicht wie ein internationaler Holzimporteur behandelt. Eine späte Einsicht – aber eine wichtige.
Trotz der Verschiebung drohen Erstinverkehrbringern strenge Prüfpflichten — und viele Handwerksbetriebe wissen nicht, ob sie betroffen sind. Das kostenlose E‑Book zur EU‑Entwaldungsverordnung erklärt verständlich, welche Pflichten für Hersteller und Importeure gelten, wie Sie Lieferkettenrisiken prüfen und welche Nachweise wirklich erforderlich. Inklusive praktischer Checkliste speziell für Tischler, Möbelhersteller und Holzhändler, damit Sie teure Nachforderungen vermeiden und rechtssicher planen. E-Book & Checkliste jetzt kostenlos herunterladen
Gedruckte Produkte komplett ausgenommen
In einem überraschenden Schritt haben die Verhandlungsführer Druckerzeugnisse vollständig aus der Verordnung gestrichen. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften fallen nicht mehr unter die EUDR. Die Verlags- und Druckindustrie hatte massiv vor unverhältnismäßigen Kosten gewarnt – offenbar mit Erfolg.
Überprüfungsklausel: Tür bleibt offen
Die EU-Kommission muss bis zum 30. April 2026 einen Bericht vorlegen, der die Auswirkungen auf kleine Betriebe bewertet. Diese Klausel lässt Raum für weitere Anpassungen, bevor die neuen Fristen greifen. Eine sinnvolle Absicherung – oder ein Hinweis darauf, dass die Regeln noch immer nicht praxistauglich sind?
Handwerk atmet auf – vorerst
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte die Einigung als “Erfolg für die Praxis”. Nachgelagerte Marktteilnehmer würden vor “unnötiger Bürokratie” bewahrt, so der Verband. Die Verschiebung gebe den betroffenen Unternehmen “die notwendige Zeit zur ernsthaften Vorbereitung”.
Doch bei aller Erleichterung: Die Verordnung kommt, sie ist nur aufgeschoben. Für die Erstinverkehrbringer bleiben die Anforderungen rigoros. IT-Systeme müssen aufgerüstet, Lieferketten durchleuchtet werden.
Wie geht es weiter?
Das Europaparlament stimmt voraussichtlich zwischen dem 15. und 18. Dezember in Straßburg über den Text ab. Anschließend muss der Rat formell zustimmen. Die geänderte Verordnung soll noch vor Jahresende im EU-Amtsblatt erscheinen – damit die Verschiebung rechtlich vor dem ursprünglichen Stichtag am 1. Januar 2026 greift.
Für Tausende Handwerksbetriebe in Deutschland und Europa bedeutet die “handwerksfreundliche Lösung” eine wichtige Entlastung. Ob die gewonnene Zeit ausreicht, wird sich zeigen. Experten warnen bereits: Keine Kompromisse bei der Vorbereitung – die Uhr tickt.
Übrigens: Die einjährige Fristverlängerung ist eine Chance zur Vorbereitung — nutzen Sie sie gezielt. Der Gratis‑Leitfaden zur Entwaldungsverordnung fasst die praktischen Schritte zusammen: Risikoanalyse, Dokumentationspflichten des Erstinverkehrbringers und eine Prüfliste für nachgelagerte Betriebe. Besonders hilfreich für kleine und mittlere Handwerksbetriebe: eine einfache Checkliste, mit der Sie schnell einschätzen können, ob Handlungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Gratis‑Leitfaden jetzt herunterladen und prüfen


