EUDR: Frist verschoben, aber Registrierungspflicht bleibt
30.12.2025 - 13:22:12Die EU hat die Einführung der Anti-Abholzungsverordnung um ein Jahr verschoben, doch die Pflicht zur Registrierung im TRACES-System besteht bereits. Unternehmen müssen ihre Lieferketten digitalisieren.
Die EU hat die Frist für ihre strenge Anti-Abholzungsverordnung um ein Jahr verschoben. Doch für Tausende Unternehmen beginnt die digitale Pflicht bereits jetzt.
Brüssel. Der große Stichtag ist vom Tisch, die Pflicht zur Vorbereitung bleibt. Die umstrittene EU-Deforestation Regulation (EUDR) tritt für große und mittlere Unternehmen nicht wie ursprünglich geplant heute, sondern erst am 30. Dezember 2026 in Kraft. Das bestätigten die EU-Institutionen in der vergangenen Woche. Für kleine und Mikrounternehmen gilt sogar der 30. Juni 2027 als neuer Termin. Hinter der Verschiebung steckt die Sorge um die Funktionsfähigkeit der IT-Systeme und die Überlastung globaler Lieferketten. Doch die EU-Kommission macht deutlich: Es handelt sich um eine „Verzögerung, keine Abschaffung“. Das zusätzliche Jahr soll für die digitale Vorbereitung genutzt werden.
Die neue Pflicht: Registrierung statt Bericht
Die wichtigste Änderung der novellierten Verordnung betrifft nachgelagerte Akteure – also Händler, Hersteller und Vertreiber in Europa. Sie profitieren von einer erheblichen Vereinfachung.
Unter dem ursprünglichen Entwurf hätten sie für jedes Produkt eine eigene Sorgfaltspflicht-Erklärung (Due Diligence Statement, DDS) einreichen müssen. Diese Pflicht entfällt nun für Produkte, für die bereits eine gültige Erklärung vom Lieferanten vorliegt. Millionen redundanter Meldungen werden so vermieden.
Doch ganz ohne Pflichten geht es nicht. Die Registrierung im TRACES-System der EU bleibt verpflichtend. Jedes Unternehmen muss sich dort anmelden, um eine gültige Wirtschaftsteilnehmer-ID zu erhalten. Nur so kann es die Referenznummern der Lieferanten entgegennehmen, speichern und weitergeben. Die lückenlose digitale Lieferkette – der Kern der Verordnung – bleibt damit erhalten. Aus „aktiver Meldepflicht“ wird für viele eine „passive Verifikationspflicht“.
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TRACES-System: Die Tür steht offen
Das digitale Rückgrat der Verordnung, das TRACES-Portal, ist bereits seit November 2024 online. Tausende Firmen haben sich nach Angaben der EU-Kommission bereits registriert. Der Prozess umfasst die Erstellung eines EU-Login-Kontos, die Beantragung einer Operator-Rolle im „Deforestation“-Modul und die Verknüpfung mit den relevanten Warencodes wie Kakao, Kautschuk oder Holz.
Experten raten Unternehmen, die gewonnene Zeit jetzt zu nutzen. „Das System ist live. Die Verzögerung ist eine Chance, die Anbindung ohne Druck von Strafen zu testen“, heißt es in Branchenanalysen. Die Fähigkeit, Referenznummern der Lieferanten zu prüfen, wird im kommenden Übergangsjahr zur Hauptaufgabe für nachgelagerte Unternehmen.
Gemischte Reaktionen und der Weg bis 2026
Der Handel begrüßt die Vereinfachungen deutlich. Der Wegfall der doppelten Meldepflicht wird als großer Erfolg gewertet, der Bürokratie abbaut ohne den Umweltschutz zu schwächen. Umweltverbände wie ClientEarth sehen das kritischer. Sie warnen, dass die Verschiebung ein weiteres Jahr nicht konformer Ware auf den EU-Markt ermögliche und fordern eine freiwillige, sofortige Umsetzung der Standards.
Für die Unternehmen verschiebt sich der Fokus von „Panik-Compliance“ zu „strategischer Digitalisierung“. IT-Abteilungen müssen nun die Anbindung ihrer ERP-Systeme an die TRACES-Schnittstelle priorisieren, um den Datentransfer 2026 automatisieren zu können.
Die EU-Kommission will bis zum zweiten Quartal 2026 aktualisierte Leitfäden veröffentlichen. Wichtige Meilensteine sind die Freigabe der API-Spezifikationen für die reine Registrierung im ersten Quartal 2026 und Stresstests des TRACES-Systems Mitte des Jahres. Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Es gibt mehr Zeit und weniger Papierkram, aber Unsichtbarkeit ist keine Option. Die Registrierung in TRACES ist der Eintrittspreis für den EU-Markt der Zukunft – und das Tor steht bereits offen.
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