EUDR, Entlastung

EUDR: Entlastung für Industrie durch neues First-Touch-Prinzip

15.01.2026 - 13:23:12

Die EU hat die Anti-Abholzungsverordnung entschärft. Ein neues First-Touch-Prinzip entlastet Verarbeiter, während Importeure die Hauptverantwortung tragen. Die Umsetzungsfristen wurden bis Ende 2026 verlängert.

Die EU hat die Anti-Abholzungsverordnung (EUDR) entscheidend entschärft. Mit einer Verschiebung auf Ende 2026 und einem neuen First-Touch-Prinzip entlastet Brüssel vor allem die verarbeitende Industrie von bürokratischem Doppelaufwand.

Die im Dezember 2025 finalisierten Änderungen markieren eine Kehrtwende. Sie reagieren auf massive Kritik von Handelspartnern und Verbänden an den ursprünglich starren Regeln. Diese hätten ganze Lieferketten mit redundanter Bürokratie überfordert. Der Kern der Verordnung – der Kampf gegen Entwaldung – bleibt zwar unangetastet. Doch der Weg dorthin wird für Unternehmen deutlich pragmatischer.

Neue Fristen: Zweite Verschiebung bis Ende 2026

Nach intensiven Verhandlungen hat die EU die Fristen ein weiteres Mal verlängert. Die im Amtsblatt vom 23. Dezember 2025 veröffentlichte Entscheidung setzt neue verbindliche Deadlines:

  • Große und mittlere Unternehmen müssen nun bis zum 30. Dezember 2026 konform sein.
  • Mikro- und Kleinunternehmen erhalten sogar Aufschub bis zum 30. Juni 2027.

Hintergrund sind anhaltende Bedenken zur Funktionsfähigkeit des EU-Informationssystems TRACES. Die Verlängerung verschafft der Wirtschaft wertvolle Zeit, ihre Due-Diligence-Systeme an die überarbeiteten technischen Vorgaben anzupassen.

Das First-Touch-Prinzip: Bürokratie-Abbau für die Lieferkette

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung des von der deutschen Industrie lange geforderten First-Touch-Prinzips. Es verlagert die Hauptlast der Meldepflichten auf den ersten Importeur oder Hersteller – die Stelle, die ein Produkt „zuerst berührt“ und in den EU-Markt einführt.

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So funktioniert die Vereinfachung

Bisher musste jeder Akteur in der Kette – vom Importeur bis zum Endhersteller – eine vollständige Sorgfaltspflicht-Erklärung (Due Diligence Statement, DDS) einreichen. Die neuen Regeln beenden diese Doppelarbeit:

  1. Verantwortung liegt oben: Der „First-Touch“-Betreiber trägt die volle Pflicht zur Risikobewertung, Datenerhebung und Einreichung der DDS.
  2. Entlastung unten: Nachgelagerte Unternehmen, die bereits konforme Vorprodukte verwenden, sind von der Pflicht zur neuen DDS befreit.
  3. Verweissystem: Statt die Arbeit zu duplizieren, müssen sie lediglich die DDS-Nummer ihres Vorlieferanten dokumentieren.

Diese Änderung entlastet massiv Hersteller, die zertifizierte Rohstoffe wie Gummi für Reifen oder Holz für Möbel verarbeiten. Sie sparen sich den bürokratischen Aufwand für Materialien, die bereits beim EU-Import geprüft wurden.

Praktische Folgen: Geteilte Verantwortung in der Lieferkette

Die Vereinfachungen schaffen eine klare Zweiteilung der Pflichten zwischen „Upstream“- und „Downstream“-Akteuren.

Für Importeure (Upstream)

Für Unternehmen am Anfang der Kette bleibt der Druck hoch. Sie sind die Gatekeeper und müssen für 100%ige Compliance sorgen. Ihre DDS wird zum „goldenen Ticket“, das den weiteren Warenverkehr innerhalb der EU ermöglicht. Bei Fehlern haftet primär sie.

Für Hersteller und Händler (Downstream)

Die neuen Regeln bieten spürbare Erleichterung, sind aber kein Freifahrtschein. Nachgelagerte Betriebe müssen weiterhin:
* Im TRACES-System registriert sein.
* Die Rückverfolgbarkeit durch die Dokumentation der DDS-Referenznummern sicherstellen.
* Die Gültigkeit dieser Nummern im System überprüfen.

Rechtsexperten betonen: Der Meldeaufwand sinkt, aber die internen Anforderungen an das Datenmanagement bleiben anspruchsvoll. Die lückenlose Lieferkette muss nachweisbar sein.

Reaktionen: Industrie zufrieden, Umweltverbände skeptisch

Die Reaktionen in Europa fallen überwiegend positiv aus. Der Verband der Deutschen Gummiindustrie (wdk), der das Prinzip 2025 vehement forderte, sieht seine Kernforderungen erfüllt.

Berater sehen darin eine Angleichung an andere zollbasierte Vorschriften, bei denen der Importeur die Hauptlast trägt. Umweltgruppen äußern jedoch Bedenken. Die wiederholten Verschiebungen und Vereinfachungen könnten das Signal an Erzeugerländer abschwächen und entwaldungsfreie Initiativen vor Ort ausbremsen.

Ein entscheidendes Detail der Einigung ist eine Überprüfungsklausel. Die EU-Kommission muss die Wirkung der Vereinfachungen bis April 2026 evaluieren. Dieses „Review-Fenster“ hält die Option für Nachjustierungen offen, sollten sich Schlupflöcher oder Rückverfolgbarkeitslücken zeigen.

Ausblick: Strategien für das Jahr der Umsetzung

Unternehmen müssen ihre Compliance-Strategie nun neu justieren – je nach ihrer Position in der Kette.
* Importeure sollten ihre Systeme zur Erfassung von Geodaten weiter testen. Sie stehen ab Dezember 2026 im Fokus der Behörden.
* Verarbeiter sollten den Fokus verlagern: Statt eigene Due-Diligence-Daten zu erheben, brauchen sie jetzt robuste IT-Systeme, um Referenznummern zu verwalten und zu validieren.

Mit dem verankerten First-Touch-Prinzip verschiebt sich die Debatte. Es geht nicht mehr um das Ob der EUDR, sondern darum, wie effizient Daten vom Hafen bis zum Regal fließen. Das kommende Jahr wird zeigen, ob dieses vereinfachte Modell entwaldungsfreie Produkte liefern kann – ohne erdrückende Bürokratie.

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